
Richard Geiß
Rechtsanwalt, Syndikusrechtsanwalt für Vergaberecht und IT-Recht, Flughafen Düsseldorf GmbH
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Die Konzessionsvergabeverordnung regelt seit dem 18. April 2016 auf Bundesebene die Anforderungen an die Vergabe öffentlicher Konzessionen in Deutschland. Sie verankert insbesondere Wettbewerbs-, Transparenz- und Gleichbehandlungsgrundsätze im Vergabeverfahren. Dadurch werden Konzessionsvergaben nachvollziehbar und rechtssicher strukturiert.
Der Ablauf umfasst typischerweise die Vorbereitung, die Bekanntmachung, die Angebotsprüfung und den Zuschlag. Hinzu kommen verfahrensrechtliche Dokumentationspflichten sowie Anforderungen an Wertungskriterien und deren Systematik. Je nach Fall können unterschiedliche Verfahrensarten und Anwendungsbereiche relevant sein.
Die KonzVgV setzt die maßgeblichen rechtlichen Vorgaben für Konzessionsvergaben und schafft klare Verfahrensschritte für Vergabestellen und Bieter. Sie soll faire und offene Verfahren sichern und rechtliche Risiken reduzieren. Außerdem regelt sie die Ausschreibungspflicht und die Transparenzanforderungen.
Geeignet ist er für Personen, die an der Vorbereitung und Durchführung von Konzessionsvergaben beteiligt sind. Dazu zählen Mitarbeitende öffentlicher Vergabestellen, Rechtsabteilungen und Beratende im Vergaberecht. Grundkenntnisse im Vergaberecht sind hilfreich, aber nicht zwingend erforderlich.
Eine Konzession ist vergaberechtlich eigenständig einzuordnen und wird in der KonzVgV gesondert geregelt. Im Kontext werden auch die Unterschiede zu GWB und SektVO behandelt. Entscheidend sind dabei die spezifischen Anforderungen an Ausschreibung, Transparenz und den Ablauf des Verfahrens.
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Richard Geiß
Rechtsanwalt, Syndikusrechtsanwalt für Vergaberecht und IT-Recht, Flughafen Düsseldorf GmbH
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