
Anne Grahl
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Vergaberecht, abante Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG, Leipzig
Mehr zu Ihrer DozentinFrühbucherpreis (Aktiv bis 18.10.2026)
300,- EUR
zzgl. Mwst.
Normalpreis
350,- EUR
zzgl. Mwst.
Datum & Uhrzeit:
17.11.2026 · 10:00 – 15:00 Uhr
Teilnahme beinhaltet:
– Ein offizielles Teilnehmerzertifikat als Nachweis Ihrer Teilnahme gemäß § 15 FAO
– Umfangreiche Arbeitsunterlagen zur Unterstützung und Vertiefung des Seminarinhalts
Ablauf des Seminars:
Zwei Tage vor dem Seminartermin erhalten Sie eine E-Mail mit einem Anmeldelink. Bitte überprüfen Sie auch Ihren Spam-Ordner.
Die Seminarunterlagen werden kurz vor dem Seminar als PDF zur Verfügung gestellt.
Technische Voraussetzungen:
Informationen zu den technischen Voraussetzungen bei Online-Seminaren
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– bei Ihnen vor Ort
Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen sind Leistungen, bei denen Forschung und Entwicklung im Mittelpunkt stehen. Für die vergaberechtliche Einordnung ist entscheidend, ob eine Leistung tatsächlich als F&E-Dienstleistung anzusehen ist. Davon hängt ab, ob und wie eine Ausschreibungspflicht besteht.
Wesentlich sind die richtige Einordnung der Leistung, die Prüfung der Ausschreibungspflicht und möglicher Ausnahmen sowie die sorgfältige Vorbereitung der Vergabegestaltung. Dazu gehören auch die Erstellung passender Vergabeunterlagen, die Wahl der Verfahrensart und eine ordnungsgemäße Bekanntmachung. Zudem müssen Risiken in der Rechtsanwendung berücksichtigt werden.
Eine Ausschreibungspflicht kann bestehen, wenn die Leistung vergaberechtlich als Forschungs- und Entwicklungsdienstleistung einzuordnen ist. Ob Ausnahmen greifen, muss im Einzelfall geprüft werden. Die rechtliche Bewertung hängt daher von der konkreten Leistung und dem jeweiligen Beschaffungsvorgang ab.
Das Thema richtet sich an Beschaffende in Bund, Ländern, Kommunen und weiteren öffentlichen Auftraggebern, die Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen ausschreiben. Relevant ist es für alle, die Vergaben rechtssicher und praxisgerecht konzipieren müssen. Auch die Vorbereitung von Vergabeunterlagen und die Wahl des Verfahrens gehören dazu.
Die Markterkundung dient der Vorbereitung und hilft, den Markt und mögliche Lösungen zu verstehen. Die Bekanntmachung ist dagegen Teil des eigentlichen Vergabeverfahrens und legt fest, welche Informationen veröffentlicht werden müssen. Beide Schritte erfüllen unterschiedliche Funktionen in der Vergabekonzeption.
Ihre Dozentin

Anne Grahl
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Vergaberecht, abante Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG, Leipzig
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