Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) und Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)
Das HVTG ist novelliert worden. Mit Inkrafttreten des Gesetzes am 1. September 2021 ist auch die UVgO in Hessen verbindlich worden. Für Vergaben im Unterschwellenbereich gilt daher ein neues Regelungsregime.
Bitte beachten Sie die untenstehenden Hinweise zu den technischen Voraussetzungen.
Das novellierte HVTG ist bereinigt worden: Es enthält den Rechtsrahmen für die Anwendung der UVgO und der VOB/A Abschnitt 1. Dazu gehören Regelungen über den persönlichen Anwendungsbereich des Unterschwellenvergaberechts sowie Bestimmungen über Nachhaltigkeitsaspekte und Mindestlohn- und Tariftreueregelungen. Die UVgO und die VOB/A Abschnitt 1 werden durch den „Vergabeerlass“ für verbindlich erklärt. Der Vergabeerlass enthält u. a. die in Hessen geltenden Abweichungen gegenüber der UVgO und der VOB/A Abschnitt 1 des Bundes.
Das Seminar zeigt systematisch das neue Vergaberechtsregime für Unterschwellenvergaben in Hessen auf und ist als praktische Einführung gedacht. Der Austausch mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmer ist erwünscht.
Das Seminar richtet sich an alle Personen, die das hessische Unterschwellenvergaberecht anwenden und beachten müssen, sei es auf Seiten eines öffentlichen Auftraggebers oder eines Bieters. Angesprochen sind Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit und ohne Erfahrung im Vergaberecht.
Dieses Seminar wird online durchgeführt. Als technische Lösung wird die Online-Seminar-Software von edudip eingesetzt. Diese wird in Deutschland entwickelt, betreut und in deutschen Rechenzentren gehosted.
Technische Voraussetzungen für die Teilnahme am Webinar:
Zur Teilnahme am Online-Seminar wird ein Desktop-PC, Laptop oder anderes mobiles Endgerät (z.B. Tablet) benötigt.
Eine Webkamera und/oder Mikrofon ist nicht zwingend erforderlich, da jede/r TeilnehmerIn des Webinars individuell entscheiden kann, ob man sich aktiv durch Ton-/Bildbeiträge beteiligt. Allen TeilnehmerInnen steht eine Chatfunktion zur Verfügung, um Fragen stellen zu können.
Die Software ist webbasiert und ohne Download eines Programms und dessen Installation einsetzbar. Die Anwendung wird über den Browser aufgerufen und ausgeführt. Plug-ins im Browser sind nicht erforderlich.
Uneingeschränkt funktionieren die Browser Firefox und Chrome, d.h. TeilnehmerInnen können sich durch den Einsatz von Mikrofon und Webkamera am Online-Seminar beteiligen.
Voraussetzungen für die optimale Nutzung:
Ältere Betriebssysteme (Windows 7 und älter) und Browserversionen unterliegen Einschränkungen.
Bei Nutzung beispielsweise des Internet Explorers von Microsoft werden Sie auf einen Live-Stream/Webcast umgeleitet, hier ist keine aktive Teilnahme am Webinar außer im Chat möglich ist.
>> Weiterlesen "Technische Voraussetzungen"
>> Weiterlesen "Als Teilnehmer im Seminarraum - Alle Funktionen im Überblick"
Bei Fragen zu Ihrer Technik, bestehender Firewall und Filter wenden Sie sich bitte an Ihren Systemadministrator.
Ablauf von Online-Seminaren:
2 Tage vor dem Seminartermin erhalten Sie eine E-Mail mit einem Anmeldelink. Bitte beachten Sie hierfür auch den Eingang Ihres Spam-Ordners.
Die Seminarunterlagen werden kurz vor dem Webinar als PDF zur Verfügung gestellt.
Die Online-Seminare werden je nach Dauer in 3 - 4 Blöcken á 1,5 h Stunden durchgeführt mit kürzeren Pausen und einer längeren Mittagspause.
Sie erhalten per Mail ein Teilnahmezertifikat, welches die Zeitstunden vermerkt, so dass Sie dieses bei Ihrer Rechtsanwaltskammer als Fortbildungsnachweis einreichen können (Fortbildungsnachweis § 15 FAO).