Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) und Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)
Das HVTG ist novelliert worden. Mit Inkrafttreten des Gesetzes am 1. September 2021 ist auch die UVgO in Hessen verbindlich worden. Für Vergaben im Unterschwellenbereich gilt daher ein neues Regelungsregime.
Bitte beachten Sie die untenstehenden Hinweise zu den technischen Voraussetzungen.

Das novellierte HVTG ist bereinigt worden: Es enthält den Rechtsrahmen für die Anwendung der UVgO und der VOB/A Abschnitt 1. Dazu gehören Regelungen über den persönlichen Anwendungsbereich des Unterschwellenvergaberechts sowie Bestimmungen über Nachhaltigkeitsaspekte und Mindestlohn- und Tariftreueregelungen. Die UVgO und die VOB/A Abschnitt 1 werden durch den „Vergabeerlass“ für verbindlich erklärt. Der Vergabeerlass enthält u. a. die in Hessen geltenden Abweichungen gegenüber der UVgO und der VOB/A Abschnitt 1 des Bundes.
Das Seminar zeigt systematisch das neue Vergaberechtsregime für Unterschwellenvergaben in Hessen auf und ist als praktische Einführung gedacht. Der Austausch mit den Teilnehmerinnen und Teilnehmer ist erwünscht.

Das Seminar richtet sich an alle Personen, die das hessische Unterschwellenvergaberecht anwenden und beachten müssen, sei es auf Seiten eines öffentlichen Auftraggebers oder eines Bieters. Angesprochen sind Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit und ohne Erfahrung im Vergaberecht.


Das Seminar wird über die technische Lösung von edudip durchgeführt.
Technische Voraussetzungen:
Eine ausführliche Beschreibung der technischen Voraussetzungen finden Sie hier.
Seminarablauf:
Zwei Tage vor dem Seminartermin erhalten Sie eine E-Mail mit einem Anmeldelink. Bitte überprüfen Sie auch Ihren Spam-Ordner.
Die Seminarunterlagen werden kurz vor dem Seminar als PDF zur Verfügung gestellt.
Im Anschluss an das Seminar erhalten Sie ein Teilnahmezertifikat. Dies können Sie bei Ihrer Rechtsanwaltskammer als Fortbildungsnachweis gemäß § 15 FAO einreichen.