Darf ich oder darf ich nicht? – Vergaberecht in Krisenzeiten – Online

Darf ich oder darf ich nicht? – Vergaberecht in Krisenzeiten – Online

Öffentliche Beschaffung vor dem Hintergrund der „Corona-Herausforderung“ - Das (Un-)Mögliche möglich machen –Immer noch dringend? – Was geht jetzt noch?

Welche Möglichkeiten bietet das öffentliche Vergaberecht und wie können diese nutzbar gemacht werden? Das Webinar (Online-Seminar) mit unserem Experten aus dem BMWi, Hans-Peter Müller, erläutert die vergaberechtliche Situation und gibt wertvolle Hilfestellungen für die aktuellen Herausforderung der Beschaffung.

Bitte beachten Sie die untenstehenden Hinweise zu den technischen Voraussetzungen.

Vor Jahren die Wirtschafts- und Finanzkrise, dann die Flüchtlingskrise und jetzt die Corona-Krise. Von den Herausforderungen bleiben auch öffentliche BeschafferInnen nicht unberührt. Der öffentliche Einkauf ist mehr denn je in der Verantwortung, Bedarfe zum Schutz der Gesundheit Vieler zu decken. Medizinische Verbrauchsgüter und Geräte, aber auch notwenige Güter und Leistungen zur Aufrechterhaltung des Betriebs der öffentlichen Verwaltung (z.B. Homeoffice) werden dringend und schnell benötigt.

Mit einem Rundschreiben vom 19.03.20 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) sich zum Thema Dringlichkeitsbeschaffungen unter Anwendung des Vergaberechts in Zeiten der Corona-Pandemie geäußert (siehe Vergabeblog hier).

Kann auch jetzt noch dringlicher Bedarf entstehen und wie kann dieser effizient und zügig  gedeckt?

Das Online-Seminar zeigt Wege auf, wie gerade unbürokratische Verfahren zulässigerweise gewählt werden können. Besonderen Raum nehmen dabei die Handreichungen von Bund und Ländern zur flexiblen und zügigen Beschaffung ein.

Daneben werden weitere Möglichkeiten aufgezeigt, wie vergaberechtskonforme „kurze Vergabewege“ möglich sind.
 

Das Seminar richtet sich an alle, die mit der Vergabe öffentlicher Aufträge befasst sind.

Grundkenntnisse des öffentlichen Auftragswesens und Vergaberechts sind von Vorteil.

Folgende Inhalte werden im Wesentlichen behandelt:

Dieses Seminar wird als Webinar durchgeführt. Als technische Lösung wird die Webinar-Software von edudip eingesetzt. Diese wird in Deutschland entwickelt, betreut und in deutschen Rechenzentren gehosted.

Technische Voraussetzungen für die Teilnahme am Webinar:

Zur Teilnahme am Webinar wird ein Desktop-PC, Laptop oder anderes mobiles Endgerät (z.B. Tablet) benötigt.

Eine Webkamera und/oder Mikrofon ist nicht zwingend erforderlich, da jede/r TeilnehmerIn des Webinars individuell entscheiden kann, ob man sich aktiv durch Ton-/Bildbeiträge beteiligt. Allen TeilnehmerInnen steht eine Chatfunktion zur Verfügung, um Fragen stellen zu können.

Die Webinar-Software ist webbasiert und ohne Download eines Programms und dessen Installation einsetzbar. Die Anwendung wird über den Browser aufgerufen und ausgeführt. Plug-ins im Browser sind nicht erforderlich.

Uneingeschränkt funktionieren die Browser Firefox und Chrome, d.h. TeilnehmerInnen können sich durch den Einsatz von Mikrofon und Webkamera am Webinar beteiligen.

Voraussetzungen für die optimale Nutzung:

Ältere Betriebssysteme (Windows 7 und älter) und Browserversionen unterliegen Einschränkungen.
Bei Nutzung beispielsweise des Internet Explorers von Microsoft werden Sie auf einen Live-Stream/Webcast umgeleitet, hier ist keine aktive Teilnahme am Webinar außer im Chat möglich ist. 

>> Weiterlesen "Technische Voraussetzungen"

>> Weiterlesen "Als Teilnehmer im Webinarraum - Alle Funktionen im Überblick"

Bei Fragen zu Ihrer Technik, bestehender Firewall und Filter wenden Sie sich bitte an Ihren Systemadministrator.
 

Ablauf von Webinaren:

2 Tage vor dem Seminartermin erhalten Sie eine E-Mail mit einem Anmeldelink. Bitte beachten Sie hierfür auch den Eingang Ihres Spam-Ordners.

Die Seminarunterlagen werden kurz vor dem Webinar als PDF zur Verfügung gestellt.

Die Webinare werden je nach Dauer in 3 - 4 Blöcken á 1,5 h Stunden durchgeführt mit kürzeren Pausen und einer längeren Mittagspause.

Sie erhalten postalisch ein Teilnahmezertifikat, welches die Zeitstunden vermerkt, so dass Sie dieses bei Ihrer Rechtsanwaltskammer als Fortbildungsnachweis einreichen können (Fortbildungsnachweis § 15 FAO).