Abgrenzung und Schnittstellen zwischen Vergaberecht und Zuwendungsrecht
Das Seminar richtet sich an Zuwendungsgeber sowie Zuwendungsnehmer. Durch die Vermittlung wesentlicher Grundlagen sowohl im Zuwendungsrecht als auch im Vergaberecht werden Kenntnisse zur Lösung aber auch zur Vermeidung spezifischer Probleme vermittelt.
Die scheinbare Unabhängigkeit von Vergaberecht und Zuwendungsrecht kann für den Zuwendungsempfänger trügerisch sein. Da auch bei der Bewilligung von Zuwendungen der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit eine große Rolle spielt, werden die beiden Rechtsgebiete über den Zuwendungsbescheid miteinander verzahnt.
Nicht immer zur Freude der Zuwendungsempfänger sind die vergaberechtlichen Anforderungen auf das Zuwendungsrecht abgestimmt. Aber auch Zuwendungsgeber sind sich nicht immer über die Tragweite der Verankerung des Vergaberechts über den Zuwendungsbescheid im Klaren, wie die umfangreiche Rechtsprechung zu diesem Themenkomplex zeigt.
Das Seminar soll daher zur Kenntnisvermittlung und Hilfestellung bei Unklarheiten beitragen.
Das Seminar soll Entscheidern, Sachbearbeitern und Referenten einen vertieften Überblick in die Abgrenzungsproblematik von Zuwendungs- und Vergaberecht vermitteln, sie mit den Rechtsgrundlagen vertraut machen und sie in die Lage versetzen, auch schwierige Sachverhalte zu erfassen.
Durch eine praktische Ausrichtung sollen zudem Hilfestellungen für in der täglichen Praxis zu treffenden Entscheidungen vermittelt werden.
Das Seminar wendet sich an Entscheider und Sachbearbeiter/Referenten auf Seiten sowohl von Zuwendungsgebern als auch -empfängern.
Um für alle Teilnehmer/-innen den optimalen Nutzen zu gewährleisten, ist diese Veranstaltung teilnehmerbegrenzt. Durch eine zeitige Anmeldung sichern Sie sich somit Ihren Teilnehmerplatz.
Im Teilnehmerpreis enthalten sind die Seminarunterlagen, Pausenverpflegung, Getränke und das Mittagessen.
Sie erhalten zudem ein Teilnahmezertifikat, welches die Zeitstunden vermerkt, so dass Sie dieses bei Ihrer Rechtsanwaltskammer oder Architekten- und Ingenieurkammer als Fortbildungsnachweis einreichen können (Fortbildungsnachweis § 15 FAO).
Tagungshotels folgen in Kürze
Wir haben für Sie im Tagungshotel ein begrenztes Zimmerkontingent reserviert, welches Sie bis 4 Woche vor der Veranstaltung unter dem Kennwort "DVNW Akademie" abrufen können. Beachten Sie: Warten Sie mit Ihren Reisevorbereitungen bis zur Durchführungsbestätigung des Seminars durch uns.
Nutzen Sie das Veranstaltungsticket der Deutschen Bahn für Ihre Anreise, welches Sie nach Abschluss der Anmeldung ab 109,80 € für Hin- und Rückfahrt nach Verfügbarkeit buchen können.*
*Frühestens buchbar 6 Monate vor Veranstaltungsbeginn.