Funktionsweise des neuen Registers für Auftraggeber und Unternehmen
Die Veranstaltung gibt einen Überblick über praktische Fragen im Zusammenhang mit dem Wettbewerbsregister
Bitte beachten Sie die untenstehenden Hinweise zu den technischen Voraussetzungen.
Das Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt stellt öffentlichen Auftraggebern für Vergabeverfahren elektronisch Informationen über mögliche Ausschlussgründe von Bietern zur Verfügung. Seit dem 01.12.2021 sind Strafverfolgungsbehörden und Verwaltungsbehörden verpflichtet, der Registerbehörde Mitteilungen über eintragungspflichtige Sanktionsentscheidungen zu übermitteln. Öffentliche Auftraggeber, Sektorenauftraggeber und Konzessionsgeber haben seit dem 01.12.2021 die Möglichkeit, in Vergabeverfahren beim Wettbewerbsregister abzufragen. Die Abfrage über das Internet-Portal des Registers setzt eine Registrierung voraus. Seit dem 01.06.2022 wird die Abfrage für Auftraggeber ab bestimmten Auftragswerten Pflicht. Im Seminar werden rechtliche und praktische Fragen der Abfrage beim Wettbewerbsregister und der vorgelagerten Registrierung erläutert. Weitere Schwerpunkte der Veranstaltung sind der Eintragungsprozess und die Information der Unternehmen sowie die Möglichkeit der vorzeitigen Löschung von Eintragungen aus dem Register nach erfolgter Selbstreinigung.
Vortrag, Fallbeispiele, Diskussion, Fragenrunde. Ziel des Seminars ist die Klärung von praxisrelevanten Fragenstellungen, die sich aus dem Wirkbetrieb des neuen Wettbewerbsregisters ergeben. Dazu gehören auch notwendige Vorbereitungen für die Abfrage, insbesondere die schnelle Registrierung für die Nutzung des Internet-Portals der Registerbehörde.
Das Seminar richtet sich an Beschäftigte von Öffentlichen Auftraggebern, Sektorenauftraggebern und Konzessionsgebern und Unternehmensvertreter sowie alle weiteren interessierten Akteure.
• Rechtliche Grundlagen des Registerbetriebs
• Eintragung und Information der Unternehmen
• Registrierung und Abfrage
• Löschung von Eintragungen, insbesondere vorzeitige Löschung von Eintragungen nach erfolgter Selbstreinigung
• Verhältnis zum Gewerbezentralregister
Dieses Seminar wird online durchgeführt. Als technische Lösung wird die Online-Seminar-Software von edudip eingesetzt. Diese wird in Deutschland entwickelt, betreut und in deutschen Rechenzentren gehosted.
Technische Voraussetzungen für die Teilnahme am Webinar:
Zur Teilnahme am Online-Seminar wird ein Desktop-PC, Laptop oder anderes mobiles Endgerät (z.B. Tablet) benötigt.
Eine Webkamera und/oder Mikrofon ist nicht zwingend erforderlich, da jede/r TeilnehmerIn des Webinars individuell entscheiden kann, ob man sich aktiv durch Ton-/Bildbeiträge beteiligt. Allen TeilnehmerInnen steht eine Chatfunktion zur Verfügung, um Fragen stellen zu können.
Die Software ist webbasiert und ohne Download eines Programms und dessen Installation einsetzbar. Die Anwendung wird über den Browser aufgerufen und ausgeführt. Plug-ins im Browser sind nicht erforderlich.
Uneingeschränkt funktionieren die Browser Firefox und Chrome, d.h. TeilnehmerInnen können sich durch den Einsatz von Mikrofon und Webkamera am Online-Seminar beteiligen.
Voraussetzungen für die optimale Nutzung:
Ältere Betriebssysteme (Windows 7 und älter) und Browserversionen unterliegen Einschränkungen.
Bei Nutzung beispielsweise des Internet Explorers von Microsoft werden Sie auf einen Live-Stream/Webcast umgeleitet, hier ist keine aktive Teilnahme am Webinar außer im Chat möglich ist.
>> Weiterlesen "Technische Voraussetzungen"
>> Weiterlesen "Als Teilnehmer im Seminarraum - Alle Funktionen im Überblick"
Bei Fragen zu Ihrer Technik, bestehender Firewall und Filter wenden Sie sich bitte an Ihren Systemadministrator.
Ablauf von Online-Seminaren:
2 Tage vor dem Seminartermin erhalten Sie eine E-Mail mit einem Anmeldelink. Bitte beachten Sie hierfür auch den Eingang Ihres Spam-Ordners.
Die Seminarunterlagen werden kurz vor dem Webinar als PDF zur Verfügung gestellt.
Die Online-Seminare werden je nach Dauer in 3 - 4 Blöcken á 1,5 h Stunden durchgeführt mit kürzeren Pausen und einer längeren Mittagspause.
Sie erhalten per Mail ein Teilnahmezertifikat, welches die Zeitstunden vermerkt, so dass Sie dieses bei Ihrer Rechtsanwaltskammer als Fortbildungsnachweis einreichen können (Fortbildungsnachweis § 15 FAO).