Vorsicht beim Vergaberecht – so behalten Zuwendungsempfänger ihre Förderung!

Vorsicht beim Vergaberecht – so behalten Zuwendungsempfänger ihre Förderung!

Vergaberecht aus Sicht von Fördermittelempfänger und Zuwendungsgeber

Wie können Vergabeverstöße bei fördermittelgebundenen Vergaben vermieden werden? Worauf genau achten Zuwendungsgeber? Wie kommuniziert man als Zuwendungsempfänger gewinnbringend? Wie gelingt der Verwendungsnachweis? Wie läuft die Rückforderung von Fördermitteln wegen behaupteter Vergabeverstöße ab? Welche Anforderungen stellen neues Vergaberecht und aktuelle Rechtsprechung an Zuwendungsempfänger?

Der Umgang mit Fördermitteln – nicht zuletzt im Rahmen der aktuellen EU-Förderperiode 2014-2020 (EFRE, ELER, ESF) – ist auch weiterhin an der Tagesordnung. Kaum ein größeres Projekt lässt sich ohne Zuwendung realisieren. Daneben steht die institutionelle Förderung, etwa im Forschungsbereich. Die Förderlandschaft ist vielseitig und bietet zusätzliche finanzielle Spielräume, aber auch Risiken, welche aus dem sog. „Zuwendungsvergaberecht“ als vergaberechtlicher Sondermaterie resultieren.

Bei ihren Auftragsvergaben haben Zuwendungsempfänger dem Zuwendungsgeber bzw. weiteren Prüfbehörden stets – sorgfältig dokumentiert - nachzuweisen, dass sie die ihnen zuwendungsrechtlich aufgegebene Vergabeauflage auch eingehalten haben. Ansonsten drohen schmerzliche Rückforderungsszenarien mit Sanktionen („Finanzkorrekturen“), welche frühzeitig vermieden werden können, um am Ende weder den Erfolg des Förderprojektes noch das eigene Haushaltsbudget nachhaltig zu gefährden.
 

Ziel der Referenten ist es, den Teilnehmern*innen das notwendige „Rüstzeug“ an die Hand zu geben, um bei laufenden bzw. zukünftigen Förderungen in der täglichen Zuwendungs- und Vergabepraxis optimal aufgestellt zu sein, d.h. die Rückforderung von Fördermitteln durch den Zuwendungsgeber wegen Vergabeverstößen möglichst von Beginn an zu vermeiden.

Dabei werden die beiden Referenten im Dialog mit den Teilnehmern*innen auf ihre langjährigen, ganz persönlichen Erfahrungen im Zuwendungsvergaberecht zurückgreifen, d.h. einerseits die Sichtweise des Zuwendungsgebers (Pilarski) sowie andererseits diejenige des Zuwendungsempfängers (Dr. Jansen) darstellen, um den Teilnehmern*innen hierdurch ein möglichst ganzheitliches Bild rund um das Vergaberecht im Verlauf der Förderung zu vermitteln.
 

Das Seminar richtet sich an Personen, die im Rahmen geförderter Projekte und Institutionen mit der Organisation von Auftragsvergaben betraut sind. Grundkenntnisse im Bereich der Öffentlichen Auftragsvergabe sollten - müssen jedoch nicht zwingend - vorhanden sein.
 

I. Einführung: Zuwendungsrecht

II. „Zuwendungsvergaberecht“:
    Zuwendungsrechtliche Verpflichtung zur Einhaltung des Vergaberechts

III. Zuwendungsvergaberecht im Verlauf der Förderung

  1. Förderberatung
  2. Bewilligungsverfahren
    • Ablauf
      • VzM-Genehmigung 
      • Förderfähigkeit
      • Förderwürdigkeit
      • Zuwendungsrecht
      • EU-Beihilfenrecht
      • Haushaltsrecht
      • Rechtliche Auswirkungen
  3. Mittelanforderungen
    • Ablauf
    • Rechtliche Auswirkungen
  4. Verwendungsnachweis und Rückforderung
    • Ablauf
    • Rechtliche Auswirkungen 
      • "Abschließender" Verwaltungsakt und §§ 48, 49 VwVfG als Rechtsgrundlagen der Rückforderung
      • "Vorläufiger" Verwaltungsakt und Schlussbescheid
      • Erstattungsanspruch nach § 49a VwVfG 
      • Zinsbescheid nach § 49a Abs. 3 VwVfG
      • Frist nach § 48 Abs. 4 VwVfG
      • Ermessensausübung und Verhältnismäßigkeit (Ermessenleitlinien, COCOF-Leitlinien, Härtefallregelung)
         

IV. Besonderheiten bei EU-Förderung

V. Überblick: Die häufigsten Vergabefehler im Zuwendungsrechtsverhältnis
 

VI. Praktischer Umgang mit Zuwendungsgebern

VII. Rechtsschutz

VIII. Überblick: Das "neue" Vergaberecht und aktuelle Rechtsprechnung (Fokus: Zuwendungsvergaberecht)

 

Um für alle Teilnehmer/-innen den optimalen Nutzen zu gewährleisten, ist diese Veranstaltung teilnehmerbegrenzt. Durch eine zeitige Anmeldung sichern Sie sich somit Ihren Teilnehmerplatz. 

Im Teilnehmerpreis enthalten sind die Seminarunterlagen, Pausenverpflegung, Getränke und das Mittagessen.

Sie erhalten zudem ein Teilnahmezertifikat, welches die Zeitstunden vermerkt, so dass Sie dieses bei Ihrer Rechtsanwaltskammer oder Architekten- und Ingenieurkammer als Fortbildungsnachweis einreichen können (Fortbildungsnachweis § 15 FAO).

Tagungshotels

Novotel Berlin Am Tiergarten
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10623 Berlin
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Wir haben für Sie im Tagungshotel ein begrenztes Zimmerkontingent reserviert, welches Sie bis 4 Woche vor der Veranstaltung unter dem Kennwort "DVNW Akademie" abrufen können. Beachten Sie: Warten Sie mit Ihren Reisevorbereitungen bis zur Durchführungsbestätigung des Seminars durch uns.

Nutzen Sie das Veranstaltungsticket der Deutschen Bahn für Ihre Anreise, welches Sie nach Abschluss der Anmeldung ab 109,80 € für Hin- und Rückfahrt nach Verfügbarkeit buchen können.*

*Frühestens buchbar 6 Monate vor Veranstaltungsbeginn.