
Dr. Moritz Philipp Koch
Regierungsdirektor und Leiter "Sourcing“, Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW), Mitglied der VK Westfalen
Mehr zu Ihrem DozentenFrühbucherpreis (Aktiv bis 29.07.2026)
250,- EUR
zzgl. Mwst.
Normalpreis
290,- EUR
zzgl. Mwst.
Datum & Uhrzeit:
28.08.2026 · 09:30 – 14:00 Uhr
Teilnahme beinhaltet:
– Ein offizielles Teilnehmerzertifikat als Nachweis Ihrer Teilnahme gemäß § 15 FAO
– Umfangreiche Arbeitsunterlagen zur Unterstützung und Vertiefung des Seminarinhalts
Ablauf des Seminars:
Zwei Tage vor dem Seminartermin erhalten Sie eine E-Mail mit einem Anmeldelink. Bitte überprüfen Sie auch Ihren Spam-Ordner.
Die Seminarunterlagen werden kurz vor dem Seminar als PDF zur Verfügung gestellt.
Technische Voraussetzungen:
Informationen zu den technischen Voraussetzungen bei Online-Seminaren
Frühbucherpreis (Aktiv bis 07.11.2026)
250,- EUR
zzgl. Mwst.
Normalpreis
290,- EUR
zzgl. Mwst.
Datum & Uhrzeit:
07.12.2026 · 09:30 – 14:00 Uhr
Teilnahme beinhaltet:
– Ein offizielles Teilnehmerzertifikat als Nachweis Ihrer Teilnahme gemäß § 15 FAO
– Umfangreiche Arbeitsunterlagen zur Unterstützung und Vertiefung des Seminarinhalts
Ablauf des Seminars:
Zwei Tage vor dem Seminartermin erhalten Sie eine E-Mail mit einem Anmeldelink. Bitte überprüfen Sie auch Ihren Spam-Ordner.
Die Seminarunterlagen werden kurz vor dem Seminar als PDF zur Verfügung gestellt.
Technische Voraussetzungen:
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– bei Ihnen vor Ort
§ 132 GWB regelt, unter welchen Voraussetzungen ein öffentlicher Auftrag während der Vertragslaufzeit geändert werden darf. Ist eine Änderung nicht zulässig, kann ein neues Vergabeverfahren erforderlich werden. In der Praxis ist daher stets zu prüfen, ob die geplante Anpassung noch vom bestehenden Auftrag gedeckt ist.
Zunächst ist zu klären, ob die gewünschte Änderung vergaberechtlich zulässig ist und welche Unterlagen dafür benötigt werden. Danach folgt die inhaltliche und vertragliche Vorbereitung der Anpassung sowie die Abstimmung mit den beteiligten Stellen. Bei größeren Änderungen spielen außerdem Verhandlung und Vertragsmanagement eine zentrale Rolle.
Ein neues Vergabeverfahren wird erforderlich, wenn die geplante Änderung nicht mehr von den zulässigen Voraussetzungen für eine Vertragsanpassung erfasst ist. Das ist insbesondere dann relevant, wenn die Änderung vergaberechtlich als wesentliche Auftragsänderung einzuordnen ist. Ob das der Fall ist, hängt vom Einzelfall ab.
Die Inhalte richten sich an Beschafferinnen und Beschaffer in Bund, Ländern und Kommunen sowie an weitere öffentliche Auftraggeber. Ebenfalls angesprochen sind Vertragsmanagerinnen und Vertragsmanager, das Lieferantenmanagement, IT-Fachbereiche und interessierte Bieter. Relevant ist das Thema überall dort, wo Change Requests oder Änderungen während der Vertragsphase auftreten.
§ 132 GWB betrifft Vertragsanpassungen im Oberschwellenbereich, also bei Vergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte. § 47 UVgO ist für den Unterschwellenbereich relevant. Beide Vorschriften behandeln die Frage, unter welchen Bedingungen Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit zulässig sind.
Ihr Dozent

Dr. Moritz Philipp Koch
Regierungsdirektor und Leiter "Sourcing“, Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW), Mitglied der VK Westfalen
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