Zentrale Vergabestelle - einrichten - organisieren - führen - Online

Zentrale Vergabestelle - einrichten - organisieren - führen - Online

Erfahrungen aus der Praxis

Ziel dieses Seminars ist es, (künftigen) LeiterInnen und (künftigen) MitarbeiterInnen zentraler Vergabestellen das notwendige Wissen und zahlreiche Praxistipps für den (Neu-)Aufbau, die Einrichtung und effiziente Organisation einer zentralen Vergabestelle an die Hand zu geben.

Dieses Seminar wird nicht mehr angeboten.

Stattdessen können Sie gerne am Seminar "Effiziente Einrichtung und Führung von (zentralen) Vergabestellen" teilnehmen.

Bitte beachten Sie die untenstehenden Hinweise zu den technischen Voraussetzungen.

Die rechtssichere Beschaffung und Vergabe öffentlicher Bau-, Dienst- und Lieferleistungen erfordert ein umfangreiches rechtliches Wissen.

Zentrale Beschaffungs- und Vergabestellen können sowohl in der gleichen Behördenstruktur als auch für mehrere öffentliche Beschaffungsstellen zentral eingerichtet werden (vgl. dazu § 120 Abs. 4 GWB und § 4 VgV). Eine Bündelung der Sachbearbeitung gewährleistet eine rechtssichere und kosteneffiziente Beschaffung.

In der Praxis bieten sich in erster Line Zusammenschlüsse auf kommunaler Ebene an. Wobei sowohl eine gleichgeordnete als auch eine übergeordnete Kommune (z. B. Kreisverwaltung) als „Zentralstelle“ fungieren kann.

Dieses Seminar behandelt sowohl die „klassische“ zentrale Beschaffung als auch die "besondere" zentrale Beschaffung nach § 120 Abs. 4 GWB, § 4 VgV, einschließlich der Abgrenzungsprobleme.

Der Schwerpunk an diesem Tag liegt bei der Einrichtung, dem Aufbau und der Aufgabengebiete zentraler Beschaffungsstellen, z.B.  der Abgrenzung von Zuständigkeiten und Schnittstellen zu den Bedarfsträgern, Dienstanweisungen sowie eventuellen (Nach-)Fragen bei der Personalbemessung.

Die Thematik des Online-Seminars wird anhand praktischer Beispiele und in Dialogform dargestellt. Die Diskussion und der Austausch mit den Teilnehmern ist ausdrücklich erwünscht.

(Künftige) MitarbeiterInnen und LeiterInnen von Vergabe- und Beschaffungsstellen.

Gundkenntnisse des Vergaberechts sollten vorhanden sein.

Dieses Seminar wird online durchgeführt. Als technische Lösung wird die Online-Seminar-Software von edudip eingesetzt. Diese wird in Deutschland entwickelt, betreut und in deutschen Rechenzentren gehosted.

Technische Voraussetzungen für die Teilnahme am Webinar:

Zur Teilnahme am Online-Seminar wird ein Desktop-PC, Laptop oder anderes mobiles Endgerät (z.B. Tablet) benötigt.

Eine Webkamera und/oder Mikrofon ist nicht zwingend erforderlich, da jede/r TeilnehmerIn des Webinars individuell entscheiden kann, ob man sich aktiv durch Ton-/Bildbeiträge beteiligt. Allen TeilnehmerInnen steht eine Chatfunktion zur Verfügung, um Fragen stellen zu können.

Die Software ist webbasiert und ohne Download eines Programms und dessen Installation einsetzbar. Die Anwendung wird über den Browser aufgerufen und ausgeführt. Plug-ins im Browser sind nicht erforderlich.

Uneingeschränkt funktionieren die Browser Firefox und Chrome, d.h. TeilnehmerInnen können sich durch den Einsatz von Mikrofon und Webkamera am Online-Seminar beteiligen.

Voraussetzungen für die optimale Nutzung:

Ältere Betriebssysteme (Windows 7 und älter) und Browserversionen unterliegen Einschränkungen.
Bei Nutzung beispielsweise des Internet Explorers von Microsoft werden Sie auf einen Live-Stream/Webcast umgeleitet, hier ist keine aktive Teilnahme am Webinar außer im Chat möglich ist. 

>> Weiterlesen "Technische Voraussetzungen"

>> Weiterlesen "Als Teilnehmer im Seminarraum - Alle Funktionen im Überblick"

Bei Fragen zu Ihrer Technik, bestehender Firewall und Filter wenden Sie sich bitte an Ihren Systemadministrator.

 

Ablauf von Online-Seminaren:

2 Tage vor dem Seminartermin erhalten Sie eine E-Mail mit einem Anmeldelink. Bitte beachten Sie hierfür auch den Eingang Ihres Spam-Ordners.

Die Seminarunterlagen werden kurz vor dem Webinar als PDF zur Verfügung gestellt.

Sie erhalten per Mail ein Teilnahmezertifikat, welches die Zeitstunden vermerkt, so dass Sie dieses bei Ihrer Rechtsanwaltskammer als Fortbildungsnachweis einreichen können (Fortbildungsnachweis § 15 FAO).