Vorsicht beim Vergaberecht - so behalten Zuwendungsempfänger ihre Förderung! - Online

Vorsicht beim Vergaberecht - so behalten Zuwendungsempfänger ihre Förderung! - Online

Vergaberecht aus Sicht von Fördermittelempfänger und Zuwendungsgeber

Wie können Vergabeverstöße bei fördermittelgebundenen Vergaben vermieden werden? Worauf genau achten Zuwendungsgeber? Wie kommuniziert man als Zuwendungsempfänger gewinnbringend? Wie gelingt der Verwendungsnachweis? Wie läuft die Rückforderung von Fördermitteln wegen behaupteter Vergabeverstöße ab? Welche Anforderungen stellen neues Vergaberecht und aktuelle Rechtsprechung an Zuwendungsempfänger?

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Bitte beachten Sie die untenstehenden Hinweise zu den technischen Voraussetzungen.

Der Umgang mit Fördermitteln – nicht zuletzt im Rahmen der aktuellen EU-Förderperiode 2014-2020 (EFRE, ELER, ESF) – ist auch weiterhin an der Tagesordnung. Kaum ein größeres Projekt lässt sich ohne Zuwendung realisieren. Daneben steht die institutionelle Förderung, etwa im Forschungsbereich. Die Förderlandschaft ist vielseitig und bietet zusätzliche finanzielle Spielräume, aber auch Risiken, welche aus dem sog. „Zuwendungsvergaberecht“ als vergaberechtlicher Sondermaterie resultieren.

Bei ihren Auftragsvergaben haben Zuwendungsempfänger dem Zuwendungsgeber bzw. weiteren Prüfbehörden stets – sorgfältig dokumentiert - nachzuweisen, dass sie die ihnen zuwendungsrechtlich aufgegebene Vergabeauflage auch eingehalten haben. Ansonsten drohen schmerzliche Rückforderungsszenarien mit Sanktionen („Finanzkorrekturen“), welche frühzeitig vermieden werden können, um am Ende weder den Erfolg des Förderprojektes noch das eigene Haushaltsbudget nachhaltig zu gefährden.
 

Ziel der Referenten ist es, den Teilnehmern*innen das notwendige „Rüstzeug“ an die Hand zu geben, um bei laufenden bzw. zukünftigen Förderungen in der täglichen Zuwendungs- und Vergabepraxis optimal aufgestellt zu sein, d.h. die Rückforderung von Fördermitteln durch den Zuwendungsgeber wegen Vergabeverstößen möglichst von Beginn an zu vermeiden.

Dabei werden die beiden Referenten im Dialog mit den Teilnehmern*innen auf ihre langjährigen, ganz persönlichen Erfahrungen im Zuwendungsvergaberecht zurückgreifen, d.h. einerseits die Sichtweise des Zuwendungsgebers (Pilarski) sowie andererseits diejenige des Zuwendungsempfängers (Dr. Jansen) darstellen, um den Teilnehmern*innen hierdurch ein möglichst ganzheitliches Bild rund um das Vergaberecht im Verlauf der Förderung zu vermitteln.
 

Das Webinar richtet sich an Personen, die im Rahmen geförderter Projekte und Institutionen mit der Organisation von Auftragsvergaben betraut sind. Grundkenntnisse im Bereich der Öffentlichen Auftragsvergabe sollten - müssen jedoch nicht zwingend - vorhanden sein.
 

I. Einführung: Zuwendungsrecht

II. „Zuwendungsvergaberecht“:
    Zuwendungsrechtliche Verpflichtung zur Einhaltung des Vergaberechts

III. Zuwendungsvergaberecht im Verlauf der Förderung

  1. Förderberatung
  2. Bewilligungsverfahren
    • Ablauf
      • VzM-Genehmigung 
      • Förderfähigkeit
      • Förderwürdigkeit
      • Zuwendungsrecht
      • EU-Beihilfenrecht
      • Haushaltsrecht
      • Rechtliche Auswirkungen
  3. Mittelanforderungen
    • Ablauf
    • Rechtliche Auswirkungen
  4. Verwendungsnachweis und Rückforderung
    • Ablauf
    • Rechtliche Auswirkungen 
      • "Abschließender" Verwaltungsakt und §§ 48, 49 VwVfG als Rechtsgrundlagen der Rückforderung
      • "Vorläufiger" Verwaltungsakt und Schlussbescheid
      • Erstattungsanspruch nach § 49a VwVfG 
      • Zinsbescheid nach § 49a Abs. 3 VwVfG
      • Frist nach § 48 Abs. 4 VwVfG
      • Ermessensausübung und Verhältnismäßigkeit (Ermessenleitlinien, COCOF-Leitlinien, Härtefallregelung)
         

IV. Besonderheiten bei EU-Förderung

V. Überblick: Die häufigsten Vergabefehler im Zuwendungsrechtsverhältnis
 

VI. Praktischer Umgang mit Zuwendungsgebern

VII. Rechtsschutz

VIII. Überblick: Das "neue" Vergaberecht und aktuelle Rechtsprechung (Fokus: Zuwendungsvergaberecht)
 

Dieses Seminar wird online durchgeführt. Als technische Lösung wird die Online-Seminar-Software von edudip eingesetzt. Diese wird in Deutschland entwickelt, betreut und in deutschen Rechenzentren gehosted.

Technische Voraussetzungen für die Teilnahme am Webinar:

Zur Teilnahme am Online-Seminar wird ein Desktop-PC, Laptop oder anderes mobiles Endgerät (z.B. Tablet) benötigt.

Eine Webkamera und/oder Mikrofon ist nicht zwingend erforderlich, da jede/r TeilnehmerIn des Webinars individuell entscheiden kann, ob man sich aktiv durch Ton-/Bildbeiträge beteiligt. Allen TeilnehmerInnen steht eine Chatfunktion zur Verfügung, um Fragen stellen zu können.

Die Software ist webbasiert und ohne Download eines Programms und dessen Installation einsetzbar. Die Anwendung wird über den Browser aufgerufen und ausgeführt. Plug-ins im Browser sind nicht erforderlich.

Uneingeschränkt funktionieren die Browser Firefox und Chrome, d.h. TeilnehmerInnen können sich durch den Einsatz von Mikrofon und Webkamera am Online-Seminar beteiligen.

Voraussetzungen für die optimale Nutzung:

Ältere Betriebssysteme (Windows 7 und älter) und Browserversionen unterliegen Einschränkungen.
Bei Nutzung beispielsweise des Internet Explorers von Microsoft werden Sie auf einen Live-Stream/Webcast umgeleitet, hier ist keine aktive Teilnahme am Webinar außer im Chat möglich ist. 

>> Weiterlesen "Technische Voraussetzungen"

>> Weiterlesen "Als Teilnehmer im Seminarraum - Alle Funktionen im Überblick"

Bei Fragen zu Ihrer Technik, bestehender Firewall und Filter wenden Sie sich bitte an Ihren Systemadministrator.
 

Ablauf von Online-Seminaren:

2 Tage vor dem Seminartermin erhalten Sie eine E-Mail mit einem Anmeldelink. Bitte beachten Sie hierfür auch den Eingang Ihres Spam-Ordners.

Die Seminarunterlagen werden kurz vor dem Webinar als PDF zur Verfügung gestellt.

Die Online-Seminare werden je nach Dauer in 3 - 4 Blöcken á 1,5 h Stunden durchgeführt mit kürzeren Pausen und einer längeren Mittagspause.

Sie erhalten per Mail ein Teilnahmezertifikat, welches die Zeitstunden vermerkt, so dass Sie dieses bei Ihrer Rechtsanwaltskammer als Fortbildungsnachweis einreichen können (Fortbildungsnachweis § 15 FAO).

 

Ort Termin Uhrzeit Freie Plätze Auswahl
Online-Seminar 08.11.2023 09:00 - 16:00 Uhr
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