
Prof. Dr. Matthias Knauff, LL.M. Eur.
Friedrich-Schiller-Universität Jena/Thüringer Oberlandesgericht (Vergabesenat)
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Das ÖPNV-Vergaberecht betrifft die Vergabe von öffentlichen Personenverkehrsdiensten und unterliegt einem vergaberechtlichen Sonderregime. Maßgeblich sind vor allem die Verordnung (EG) Nr. 1370/2007, das GWB-Vergaberecht sowie Einwirkungen aus dem Personenbeförderungsrecht und dem Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetz. Die Rechtslage ist dadurch besonders komplex und fehleranfällig.
Die Weichenstellung hängt davon ab, ob eine Dienstleistungsauftragsvergabe nach allgemeinem Vergaberecht oder eine Konzessionsvergabe nach Verkehrsvergaberecht vorliegt. Im Verkehrsvergaberecht ist insbesondere die VO (EG) Nr. 1370/2007 relevant. Die Einordnung bestimmt den rechtlichen Rahmen des Vergabeverfahrens.
Die Vorgaben des SaubFahrzBeschG sind bei der Vergabe von ÖPNV-Leistungen als zusätzliche rechtliche Einwirkung zu berücksichtigen. Sie betreffen den Beschaffungsgegenstand und wirken neben den vergaberechtlichen Vorgaben. Dadurch kann sich die rechtliche Bewertung des Auftrags verändern.
Geeignet ist das Thema für Personen, die mit Auftragsvergaben im ÖPNV, deren Konzeption oder Kontrolle befasst sind. Vorausgesetzt werden Grundkenntnisse im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe. Der Schwerpunkt liegt auf dem rechtlichen Rahmen und typischen Problemstellungen.
Der öffentliche Dienstleistungsauftrag ist das zentrale Handlungsinstrument bei der Vergabe von ÖPNV-Leistungen. Er kann in unterschiedlichen Ausprägungen auftreten und ist für die rechtliche Einordnung des Vergabeverfahrens bedeutsam. Seine genaue Ausgestaltung beeinflusst, welches Vergaberegime anzuwenden ist.
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Prof. Dr. Matthias Knauff, LL.M. Eur.
Friedrich-Schiller-Universität Jena/Thüringer Oberlandesgericht (Vergabesenat)
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