
Dr. Heiko Hofmann
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht, Partner, GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Frankfurt a.M.
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Energiekonzessionen sind Konzessionsverträge über Strom- oder Gasnetze, die die Nutzung öffentlicher Wege für den Netzbetrieb regeln. Sie stehen im Zusammenhang mit Wegenutzungsverträgen und der Neuvergabe nach den §§ 46 ff. EnWG. Rechtlich sind dabei auch die Konzessionsabgabenverordnung und weitere energiewirtschaftsrechtliche Vorgaben relevant.
Die Neuvergabe folgt einem verfahrensrechtlich geordneten Ausschreibungs- und Auswahlprozess. Dabei sind unter anderem die Rechtsgrundlage der Ausschreibungspflicht, verfahrensrechtliche Dokumente, Wertungskriterien und der Gang des Verfahrens zur Neuvergabe oder Verlängerung zu beachten. Auch die Überlassung netzrelevanter Daten und die Gestaltung von Konzessionsabgaben können eine Rolle spielen.
Die Anforderungen ergeben sich nicht nur aus dem Energiewirtschaftsgesetz, sondern auch aus der Konzessionsabgabenverordnung sowie aus Leitfäden von Bundeskartellamt und Bundesnetzagentur. Hinzu kommt eine dynamische Entwicklung der fachlich-technischen und rechtlichen Vorgaben. Dadurch müssen Verfahrensunterlagen und Wertungssystematiken sorgfältig an aktuelle Maßstäbe angepasst werden.
Geeignet ist es für Personen auf Seiten der Kommunen, die mit der Neuvergabe von Energiekonzessionen befasst sind. Ebenso richtet es sich an Personen auf Seiten von Energieversorgungsunternehmen, die Konzessionsverfahren begleiten. Damit werden sowohl konzessionsgebende Stellen als auch Bieterseite angesprochen.
Die Neuvergabe betrifft die erneute Vergabe eines auslaufenden Strom- oder Gaskonzessionsvertrags im Rahmen eines Verfahrens nach den einschlägigen Vorgaben. Die Verlängerung zielt dagegen auf die Fortführung eines bestehenden Vertrags. Für beide Fälle sind der Verfahrensgang, die rechtlichen Grundlagen und die zulässigen Gestaltungsmöglichkeiten gesondert zu prüfen.
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