Ausschluss, Vergabesperre, Registereintragung und Selbstreinigung
Der Ausschluss eines Unternehmens von einem Vergabeverfahren ist in vielfacher Hinsicht unangenehm. Es droht nicht nur der Verlust des konkreten Auftrags, sondern auch eine Sperre für zukünftige Vergabeverfahren. Das Thema ist daher für Bieter und Auftraggeber gleich sensibel. Unter welchen Voraussetzungen ist ein Ausschluss von Bietern möglich und wann ist eine Vergabesperre zulässig? Was bedeutet eine Eintragung in das Wettbewerbsregister und wie kann ein Unternehmen sich selbst reinigen? Das Seminar vermittelt einen vertieften Einblick in das Thema Vergaberechts-Compliance. Es berücksichtigt dabei neueste Entwicklungen in Rechtsprechung und Gesetzgebung, z.B. beim Wettbewerbsregister- und beim Lieferkettengesetz.
Mit dem Wettbewerbsregistergesetz wurde 2017 erstmals die Möglichkeit geschaffen, Unternehmen einheitlich bundesweit zu erfassen, die bestimmte vergaberechtsrelevante Rechtsverstöße begangen haben. Daher wird mit der Einführung des Wettbewerbsregisters beim Bundeskartellamt die Vergaberechts-Compliance einen noch höheren Stellenwert erlangen. Denn ab diesem Zeitpunkt werden alle öffentlichen Auftraggeber die in dem Register aufgeführten Rechtsverstöße bei der Durchführung eines Vergabeverfahrens abfragen und bei gelisteten Unternehmen entsprechende Rechtsfolgen aussprechen.
Gleichzeitig hat der Gesetzgeber mit der Vergaberechtsreform 2016 erstmals die Möglichkeit kodifiziert, Rechtsverstöße im Wege der Selbstreinigung aus der Welt zu schaffen.
Wie verhindern Unternehmen vor diesem Hintergrund effektiv die vergaberechtlichen Folgen von Rechtsverstößen und was ist für eine wirksame Selbstreinigung erforderlich?
In dem Seminar werden zunächst die vergaberechtlichen Folgen von Rechtsverstößen oder Vertragsverletzungen dargestellt. Insbesondere werden die zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe, die Vergabesperre und die Eintragung in das Wettbewerbsregister erläutert.
Darauf aufbauend werden Maßnahmen besprochen, durch die diese vergaberechtlichen Folgen schon im Vorfeld von Vergabeverfahren verhindert werden können.
Abschließend wird in dem Seminar erarbeitet, was erforderlich ist, um im Wege einer wirksamen Selbstreinigung die Folgen von Rechtsverstößen aus der Welt zu schaffen.
Das Seminar richtet sich an Personen, die bei Bieterunternehmen die Teilnahme an Vergabeverfahren verantworten, sowie an Mitarbeiter von Rechts- und Compliance-Abteilungen, deren Aufgabe und Ziel es ist, vergaberechtliche Konsequenzen von Rechtsverstößen zu vermeiden und gegebenenfalls durch Selbstreinigung aus der Welt zu schaffen.
Ebenso richtet sich das Seminar an Mitarbeiter von Vergabestellen, die sich in ihrer täglichen Arbeit mit Ausschlüssen von Bietern und der Bewertung von Selbstreinigungsmaßnahmen auseinandersetzen müssen, und die die Funktionsweise und Anforderungen des zukünftigen Wettbewerbsregisters näher kennenlernen möchten.
Zwingende und fakultative Ausschlussgründe
Vergabesperre
Wettbewerbsregister
Compliance-Maßnahmen
Selbstreinigung
Um für alle Teilnehmer/-innen den optimalen Nutzen zu gewährleisten, ist diese Veranstaltung teilnehmerbegrenzt. Durch eine zeitige Anmeldung sichern Sie sich somit Ihren Teilnehmerplatz.
Im Teilnehmerpreis enthalten sind die Seminarunterlagen, Pausenverpflegung, Getränke und das Mittagessen.
Sie erhalten zudem ein Teilnahmezertifikat, welches die Zeitstunden vermerkt, so dass Sie dieses bei Ihrer Rechtsanwaltskammer als Fortbildungsnachweis einreichen können (Fortbildungsnachweis § 15 FAO).
Tagungshotels
Wir haben für Sie im Tagungshotel ein begrenztes Zimmerkontingent reserviert, welches Sie bis 1 Monat vor der Veranstaltung unter dem Kennwort "DVNW Akademie" abrufen können.
Beachten Sie: Warten Sie mit Ihren Reisevorbereitungen bis zur Durchführungsbestätigung des Seminars durch uns.
Nutzen Sie das Veranstaltungsticket der Deutschen Bahn für Ihre Anreise, welches Sie nach Abschluss der Anmeldung für Hin- und Rückfahrt nach Verfügbarkeit buchen können.* Nähere Informationen hier.