
Dipl.-Verwaltungswirt Hans-Peter Müller
ehemals Referat öffentliche Aufträge – Vergabeprüfstelle, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) mittlerweile Kunz Rechtsanwälte, Mainz & Koblenz
Mehr zu Ihrem DozentenFrühbucherpreis (Aktiv bis 29.08.2026)
340,- EUR
zzgl. Mwst.
Normalpreis
390,- EUR
zzgl. Mwst.
Datum & Uhrzeit:
28.09.2026 · 09:00 – 15:00 Uhr
Teilnahme beinhaltet:
– Ein offizielles Teilnehmerzertifikat als Nachweis Ihrer Teilnahme gemäß § 15 FAO
– Umfangreiche Arbeitsunterlagen zur Unterstützung und Vertiefung des Seminarinhalts
Ablauf des Seminars:
Zwei Tage vor dem Seminartermin erhalten Sie eine E-Mail mit einem Anmeldelink. Bitte überprüfen Sie auch Ihren Spam-Ordner.
Die Seminarunterlagen werden kurz vor dem Seminar als PDF zur Verfügung gestellt.
Technische Voraussetzungen:
Informationen zu den technischen Voraussetzungen bei Online-Seminaren
Frühbucherpreis (Aktiv bis 07.11.2026)
340,- EUR
zzgl. Mwst.
Normalpreis (Aktiv bis 07.12.2026)
390,- EUR
zzgl. Mwst.
Datum & Uhrzeit:
07.12.2026 · 09:00 – 15:00 Uhr
Teilnahme beinhaltet:
– Ein offizielles Teilnehmerzertifikat als Nachweis Ihrer Teilnahme gemäß § 15 FAO
– Umfangreiche Arbeitsunterlagen zur Unterstützung und Vertiefung des Seminarinhalts
Ablauf des Seminars:
Zwei Tage vor dem Seminartermin erhalten Sie eine E-Mail mit einem Anmeldelink. Bitte überprüfen Sie auch Ihren Spam-Ordner.
Die Seminarunterlagen werden kurz vor dem Seminar als PDF zur Verfügung gestellt.
Technische Voraussetzungen:
Informationen zu den technischen Voraussetzungen bei Online-Seminaren
Passen Sie die Inhalte individuell an Ihre Anforderungen an und profitieren Sie von praxisnaher Wissensvermittlung
– bei Ihnen vor Ort
§ 132 GWB regelt, unter welchen Voraussetzungen Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit ohne neues Vergabeverfahren mit dem bisherigen Leistungserbringer vereinbart werden können. Die Vorschrift ist als Ausnahme ausgestaltet und knüpft an bestimmte rechtliche Voraussetzungen an. Sie erweitert damit die bisherige Rechtsprechung, insbesondere des EuGH.
Die Prüfung erfolgt anhand der Aufbau- und Systematik der Vorschrift sowie ihrer einzelnen Regelungsinhalte. Dazu gehören insbesondere der ursprüngliche Auftragswert, der Anwendungsbereich und die konkrete Art der Änderung. Auch Sonderfragen wie Rahmenvereinbarungen, Lose und Reduzierungen spielen eine Rolle.
Relevant wird die Vorschrift, wenn sich Rahmenbedingungen eines bereits vereinbarten Vertrags ändern und zusätzliche Leistungen oder unvorhersehbare Umstände eine Anpassung erforderlich machen. Sie ist dann bedeutsam, wenn eine vergaberechtskonforme Änderung ohne neues Vergabeverfahren geprüft werden soll. Das setzt die Einordnung als Ausnahmefall voraus.
Geeignet ist das Thema für Personen, die mit der Vertragsdurchführung und der Vergabe öffentlicher Aufträge befasst sind. Dazu zählen Entscheiderinnen und Entscheider ebenso wie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Grundkenntnisse des öffentlichen Auftragswesens, idealerweise auch des Vertragsrechts, sollten vorhanden sein.
§ 132 GWB betrifft die vergaberechtliche Zulässigkeit von Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit. § 313 BGB regelt dagegen die Störung der Geschäftsgrundlage im Zivilrecht. Beide Vorschriften können im Zusammenhang mit Vertragsanpassungen eine Rolle spielen, verfolgen aber unterschiedliche rechtliche Zwecke.
Ihr Dozent

Dipl.-Verwaltungswirt Hans-Peter Müller
ehemals Referat öffentliche Aufträge – Vergabeprüfstelle, Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) mittlerweile Kunz Rechtsanwälte, Mainz & Koblenz
Mehr zu Ihrem DozentenTermine
Preise
Der DVNW Beschaffungslehrgang ist Ihre Eintrittskarte in die Welt der praxisgerechten Beschaffung.
Sprechen Sie uns an – wir freuen uns auf Sie!

Teamleiter Fortbildungen
Daniel Buschermöhle
T: +49 (0) 30 20 63 32 36
M: +49 (0) 170 22 45 767
daniel.buschermoehle@dvnw.de

Bleiben Sie informiert über neue Seminare, Kongresse und News zu der DVNW Akademie.