Alte und neue Herausforderungen: Was ist anders und was bleibt?
Ziel dieses Seminars ist es, Ihnen übersichtlich und verständlich die Änderungen durch die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) zu vermitteln. Die weiten Möglichkeiten von Produktvorgaben, aber auch deren Grenzen, sowie die extrem wichtige Bedeutung einer ordnungsgemäßen Dokumentation des Vergabeverfahrens bilden einen zweiten Schwerpunkt der Veranstaltung.
Bitte beachten Sie die untenstehenden Hinweise zu den technischen Voraussetzungen.
Mit der UVgO hat das Bundeswirtschaftsministerium einen rechtlichen Regelungsrahmen auf haushaltsrechtlicher Grundlage geschaffen, der unter Fortfall der VOL/A Abschnitt 1 den Bereich der Vergabe von Lieferungen und Leistungen bis zum Erreichen der EU-Schwellenwerte völlig neu fasst. Hierbei wurden die vergaberechtlichen Grundsätze des GWB, die Regelungsstrukturen der VgV und insbesondere deren wesentlichen Inhalte in den Bereich des Unterschwellenvergaberechts übernommen Da die Masse der öffentlichen Auftragsvergaben sich im Bereich unterhalb der EU-Schwellenwerte abspielt, ist die Befassung mit den neuen unterschwelligen Vergaberechtsregelungen ein „Muss“ für alle Vergabestellen.
Die Thematik wird anhand praktischer Beispiele und in Dialogform dargestellt. Die Diskussion und der Austausch mit den Teilnehmern ist ausdrücklich erwünscht.
Diese Veranstaltung richtet sich an Einsteiger/Anfänger und auch an Fortgeschrittene sowie Rechnungsprüfer und Führungskräfte.
Die Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO)
Daneben gibt es alte und neue Herausforderungen für besonders bedeutsame Themen.
Die weiten Möglichkeiten von Produktvorgaben, aber auch deren Grenzen, sowie die extrem wichtige Bedeutung einer ordnungsgemäßen Dokumentation des Vergabeverfahrens bilden einen zweiten Schwerpunkt der Veranstaltung:
Produktvorgaben:
Dokumentation
Dieses Seminar wird als Webinar durchgeführt. Als technische Lösung wird die Webinar-Software von edudip eingesetzt. Diese wird in Deutschland entwickelt, betreut und in deutschen Rechenzentren gehosted.
Technische Voraussetzungen für die Teilnahme am Webinar:
Zur Teilnahme am Webinar wird ein Desktop-PC, Laptop oder anderes mobiles Endgerät (z.B. Tablet) benötigt.
Eine Webkamera und/oder Mikrofon ist nicht zwingend erforderlich, da jede/r TeilnehmerIn des Webinars individuell entscheiden kann, ob man sich aktiv durch Ton-/Bildbeiträge beteiligt. Allen TeilnehmerInnen steht eine Chatfunktion zur Verfügung, um Fragen stellen zu können.
Die Webinar-Software ist webbasiert und ohne Download eines Programms und dessen Installation einsetzbar. Die Anwendung wird über den Browser aufgerufen und ausgeführt. Plug-ins im Browser sind nicht erforderlich.
Uneingeschränkt funktionieren die Browser Firefox und Chrome, d.h. TeilnehmerInnen können sich durch den Einsatz von Mikrofon und Webkamera am Webinar beteiligen.
Voraussetzungen für die optimale Nutzung:
Ältere Betriebssysteme (Windows 7 und älter) und Browserversionen unterliegen Einschränkungen.
Bei Nutzung beispielsweise des Internet Explorers von Microsoft werden Sie auf einen Live-Stream/Webcast umgeleitet, hier ist keine aktive Teilnahme am Webinar außer im Chat möglich ist.
>> Weiterlesen "Technische Voraussetzungen"
>> Weiterlesen "Als Teilnehmer im Webinarraum - Alle Funktionen im Überblick"
Bei Fragen zu Ihrer Technik, bestehender Firewall und Filter wenden Sie sich bitte an Ihren Systemadministrator.
Ablauf von Webinaren:
2 Tage vor dem Seminartermin erhalten Sie eine E-Mail mit einem Anmeldelink. Bitte beachten Sie hierfür auch den Eingang Ihres Spam-Ordners.
Die Seminarunterlagen werden kurz vor dem Webinar als PDF zur Verfügung gestellt.
Die Webinare werden je nach Dauer in 3 - 4 Blöcken á 1,5 h Stunden durchgeführt mit kürzeren Pausen und einer längeren Mittagspause.
Sie erhalten per Mail ein Teilnahmezertifikat, welches die Zeitstunden vermerkt, so dass Sie dieses bei Ihrer Rechtsanwaltskammer als Fortbildungsnachweis einreichen können (Fortbildungsnachweis § 15 FAO).
"Sehr gut fand ich die Zusammenstellung der Rechtsprechung."
"Sehr praxisnah und verständlich."