Was ist vergaberechtlich erlaubt - und was nicht?
Sie erfahren, welche Möglichkeiten das Vergaberecht dem öffentlichen Auftraggeber offeriert, geforderte, im Angebot aber fehlende Unterlagen nachzufordern, aber auch welche Grenzen ihm dabei gesetzt werden
Bitte beachten Sie die untenstehenden Hinweise zu den technischen Voraussetzungen.
Das öffentliche Vergaberecht ist durch seine Formstrenge bekannt. Mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe werden regelmäßig eine Reihe von Unterlagen, Belegen und Nachweisen verlangt, die die Unternehmen mit Angebotsabgabe vorzulegen haben. Nicht selten stellt der Auftraggeber bei Öffnung der Angebote fest, dass geforderte Unterlagen fehlen. Was nun? Kann das Angebot durch eine entsprechende Nachforderung „gerettet“ werden? Gibt es für die Nachforderung sogar eine Pflicht? Wenn ja, in welchen Fällen? Was heißt „formales Fehlen“ von Unterlagen?
Diesen und den damit zusammenhängenden Fragen widmet sich das zweistündige Webinar und bietet insbesondere mittels vieler praktischer Beispiele aus der Rechtsprechung Antworten und eine tragfähige Beurteilungsgrundlage für den Beschaffer, was geht und was nicht geht.
Das Seminar gibt einen Überblick über die vergaberechtlichen Grundlagen und die Möglichkeiten, sogar Pflichten des öffentlichen Auftraggebers. Dabei wird Wert auf eine intensive Einbeziehung der Teilnehmenden durch Fragen und Diskussionsbeiträge gelegt – eine Veranstaltung vom Praktiker für Praktiker.
Das Seminar richtet sich an Personen, die mit der Vergabe öffentlicher Aufträge betraut sind, und/oder alle diejenigen, die sich über diese Thematik umfassend informieren wollen.
- Nachforderung: Pflicht oder Ermessen der Vergabestellen?
- Was kann / muss nachgefordert werden?
- Wann „fehlen“ geforderte Unterlagen / Erklärungen / Belege / Nachweise?
- praktische Beispielsfälle aus der Rechtsprechung
Das Seminar wird über die technische Lösung von edudip durchgeführt.
Technische Voraussetzungen:
Eine ausführliche Beschreibung der technischen Voraussetzungen finden Sie hier.
Seminarablauf:
Zwei Tage vor dem Seminartermin erhalten Sie eine E-Mail mit einem Anmeldelink. Bitte überprüfen Sie auch Ihren Spam-Ordner.
Die Seminarunterlagen werden kurz vor dem Seminar als PDF zur Verfügung gestellt.
Im Anschluss an das Seminar erhalten Sie ein Teilnahmezertifikat. Dies können Sie bei Ihrer Rechtsanwaltskammer als Fortbildungsnachweis gemäß § 15 FAO einreichen.
Ort | Termin | Uhrzeit | Freie Plätze | Auswahl |
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Online-Seminar | 16.12.2024 | 10:00 - 12:00 Uhr | Jetzt buchen | |
Online-Seminar | 07.04.2025 | 10:00 - 12:00 Uhr | Jetzt buchen |