Einstieg in "prickelnde" Vergaben nach der SektVO
Öffentliche Dienstleister in den Versorgungsbereichen Energie, Verkehr, Trinkwasser (sog. Sektoren) unterliegen ebenfalls einem Vergaberegime. Allerdings gelten erleichterte Regeln. Das Seminar erläutert Anwendungsbereich, Grundbegriffe wie z.B. Sektorentätigkeit und Sektorenauftraggeber, stellt die zulässige freie Verfahrenswahl vor und geht auf Problembereiche wie den "Zusammenhang des Auftrags mit der Sektorentätigkeit" sowie "gemeinsame Auftragsvergabe" unter Beachtung aktueller Rechtsprechung ein.
Bitte beachten Sie die untenstehenden Hinweise zu den technischen Voraussetzungen.
“Öffentliche“ Unternehmen zur Erbringung kommunalen Versorgungsdienstleistungen (z.B. Trinkwasser), zur Energieversorgung (Strom, Gas) oder zum Betrieb von Häfen und Flughäfen haben bei ihrem Einkauf im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit das sog. Sektorenvergaberecht zu beachten. Dieses unterscheidet sich nicht unerheblich vom klassischen Vergaberecht.
Neben einem unterschiedlichen Auftraggeberbegriff und der erforderlichen Sektorentätgkeit wird es geprägt durch die Wahlfreiheit der Verfahrensarten. Weitere Erleichterungen finden sich u.a. im Bereich der Auswahl der Unternehmen sowie bei Auftragserweiterungen.
Die wesentlichen Grundlagen des Sektorenvergaberechts vermittelt das halbtägige Seminar.
Das Seminar gibt einen Überblick über die maßgeblichen Rechtsgrundlagen. Es werden der persönliche und sachliche Anwendungsbereich sowie die wesentlichen Grundbegriffe dargestellt und erläutert.
Breiteren Raum nehmen die gegenüber dem klassischen Vergaberecht erleichterten Regelungen (u.a. freie Verfahrenswahl, Auswahl der Unternehmen, Abschluss von Rahmenvereinbarungen, Auftragsänderungen) ein. Praxisorientierte Themen, wie z.B. die gemeinsame Vergabe mehrerer Auftraggeber werden anhand aktueller Rechtsprechung ebenfalls besprochen.
Ziel ist es, den Teilnehmern einen Überblick zu verschaffen und sie zu „prickelnden“ Vergaben nach den Regeln der SektVO zu befähigen.
Das Seminar richtet sich an Personen. die mit der Organisation und Durchführung von Auftragsvergaben betraut sind. Grundkenntnisse im Bereich der Öffentlichen Auftragsvergabe sollten vorhanden sein.
Dieses Seminar wird online durchgeführt. Als technische Lösung wird die Online-Seminar-Software von edudip eingesetzt. Diese wird in Deutschland entwickelt, betreut und in deutschen Rechenzentren gehosted.
Technische Voraussetzungen für die Teilnahme am Webinar:
Zur Teilnahme am Online-Seminar wird ein Desktop-PC, Laptop oder anderes mobiles Endgerät (z.B. Tablet) benötigt.
Eine Webkamera und/oder Mikrofon ist nicht zwingend erforderlich, da jede/r TeilnehmerIn des Webinars individuell entscheiden kann, ob man sich aktiv durch Ton-/Bildbeiträge beteiligt. Allen TeilnehmerInnen steht eine Chatfunktion zur Verfügung, um Fragen stellen zu können.
Die Software ist webbasiert und ohne Download eines Programms und dessen Installation einsetzbar. Die Anwendung wird über den Browser aufgerufen und ausgeführt. Plug-ins im Browser sind nicht erforderlich.
Uneingeschränkt funktionieren die Browser Firefox und Chrome, d.h. TeilnehmerInnen können sich durch den Einsatz von Mikrofon und Webkamera am Online-Seminar beteiligen.
Voraussetzungen für die optimale Nutzung:
Ältere Betriebssysteme (Windows 7 und älter) und Browserversionen unterliegen Einschränkungen.
Bei Nutzung beispielsweise des Internet Explorers von Microsoft werden Sie auf einen Live-Stream/Webcast umgeleitet, hier ist keine aktive Teilnahme am Webinar außer im Chat möglich ist.
>> Weiterlesen "Technische Voraussetzungen"
>> Weiterlesen "Als Teilnehmer im Seminarraum - Alle Funktionen im Überblick"
Bei Fragen zu Ihrer Technik, bestehender Firewall und Filter wenden Sie sich bitte an Ihren Systemadministrator.
Ablauf von Online-Seminaren:
2 Tage vor dem Seminartermin erhalten Sie eine E-Mail mit einem Anmeldelink. Bitte beachten Sie hierfür auch den Eingang Ihres Spam-Ordners.
Die Seminarunterlagen werden kurz vor dem Webinar als PDF zur Verfügung gestellt.
Sie erhalten per Mail ein Teilnahmezertifikat, welches die Zeitstunden vermerkt, so dass Sie dieses bei Ihrer Rechtsanwaltskammer als Fortbildungsnachweis einreichen können (Fortbildungsnachweis § 15 FAO).