
Dr. Iris Meeßen
Rechtsanwältin, Partnerin, HEUSSEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München
Mehr zu Ihrer DozentinFrühbucherpreis (Aktiv bis 28.09.2026)
200,- EUR
zzgl. Mwst.
Normalpreis
250,- EUR
zzgl. Mwst.
Datum & Uhrzeit:
28.10.2026 · 09:30 – 12:30 Uhr
Teilnahme beinhaltet:
– Ein offizielles Teilnehmerzertifikat als Nachweis Ihrer Teilnahme gemäß § 15 FAO
– Umfangreiche Arbeitsunterlagen zur Unterstützung und Vertiefung des Seminarinhalts
Ablauf des Seminars:
Zwei Tage vor dem Seminartermin erhalten Sie eine E-Mail mit einem Anmeldelink. Bitte überprüfen Sie auch Ihren Spam-Ordner.
Die Seminarunterlagen werden kurz vor dem Seminar als PDF zur Verfügung gestellt.
Technische Voraussetzungen:
Informationen zu den technischen Voraussetzungen bei Online-Seminaren
Passen Sie die Inhalte individuell an Ihre Anforderungen an und profitieren Sie von praxisnaher Wissensvermittlung
– bei Ihnen vor Ort
Die Schwellenwertberechnung ist die Ermittlung des Auftragswerts, um festzustellen, ob ein Vergabeverfahren oberhalb oder unterhalb der EU-Schwellenwerte liegt. Sie baut auf der Auftragswertschätzung auf und ist für die Wahl des Verfahrens sowie weitere Weichenstellungen im Verfahren maßgeblich.
Der Auftragswert ist sorgfältig, objektiv und realistisch zu schätzen. Dabei sind die Vorgaben der Gesetze und der Rechtsprechung zu beachten; außerdem kommt der Dokumentation der Schätzung besondere Bedeutung zu.
Eine fehlerhafte Schätzung kann die Rechtssicherheit des Vergabeverfahrens beeinträchtigen. Sie wirkt sich nicht nur auf die Verfahrenswahl aus, sondern auch auf andere Entscheidungen wie die Zulässigkeit von Auftragsänderungen.
Geeignet ist es für öffentliche Auftraggeber sowie für alle Personen, die mit der Organisation und Durchführung von Auftragsvergaben betraut sind. Der Fokus liegt auf Beschaffungsverantwortlichen, die typische Fehler bei der Auftragswertschätzung vermeiden müssen.
Bei Liefer- und Dienstleistungen werden unter anderem Optionen, gleichartige Leistungen, Planungsleistungen und Rahmenvereinbarungen berücksichtigt. Bei Bauaufträgen sind dagegen die zu berücksichtigenden Leistungen, etwa im Rahmen der DIN 276, sowie die Bestimmung des 20%-Kontingents relevant.
Ihre Dozentin

Dr. Iris Meeßen
Rechtsanwältin, Partnerin, HEUSSEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, München
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Preise
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