Die wichtigsten Entscheidungen seit 2018
Ziel des Seminars ist es, Ihnen einen kompakten Überblick über die wichtigsten Entscheidungen seit Anfang 2018 zu geben. Der Blick liegt dabei auf den Auswirkungen für die tägliche Arbeit.
Bitte beachten Sie die untenstehenden Hinweise zu den technischen Voraussetzungen.
Unter dem Druck des Tagesgeschäfts bleibt häufig keine Zeit für eine intensivere Auseinandersetzung mit der aktuellen Rechtsprechung. Mit diesem Seminar werden Sie auf den Stand der Dinge gebracht: Welche neuen Anforderungen existieren, die zukünftig zu beachten sind? Welche Möglichkeiten bietet die aktuelle Rechtsprechung, die im eigenen Hause eingespielten Verfahren zu vereinfachen, die Auswahlentscheidung qualitativ zu verbessern oder die Vergabe auf sonstige Weise zu optimieren?
Die Tellnehmer erhalten eine umfassende Übersicht über alle relevanten Entscheidungen. Es werden aber nicht alle besprochen, die weniger wichtigen Entscheidungen können sich die Teilnehmer im Nachgang anhand der Unterlagen erschließen. So verbleibt genug für Diskussion und Austausch.
Fragen zu konkreten Entscheidungen können gerne im Vorfeld mitgeteilt werden und werden nach Möglichkeit in dem Seminar vom Referenten besprochen und diskutiert.
Dieses Seminar richtet sich an Mitarbeiter/-innen von Vergabestellen und von Fachabteilungen, die mit Vergaben zu tun haben. Auch für Vertreter/-innen von bietenden Unternehmen ist das Seminar zu empfehlen.
HaltenSie zum Webinar eine Gesetzestextausgabe Vergaberecht bereit!
Die genauen Kursinhalte hängen stark davon ab, zu welchen Fragen vergaberechtliche Rechtsprechung ergangen ist. Fragen und Anregungen sind ausdrücklich erwünsch.
Folgende Themenkomplexe sollen angesprochen werden:
Welche Vorschriften sind anwendbar?
Eignung
Umgang mit problematischen Angeboten
Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots
Verschiedenes
Die relevanten Gesetzestexte können Sie sich auch als PDF herunterladen:
https://www.gesetze-im-internet.de/vgv_2016/
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/
UVgO und VOB/A sind weniger relevant.
Dieses Seminar wird online durchgeführt. Als technische Lösung wird die Webinar-Software von edudip eingesetzt. Diese wird in Deutschland entwickelt, betreut und in deutschen Rechenzentren gehosted.
Technische Voraussetzungen für die Teilnahme am Webinar:
Zur Teilnahme am Webinar wird ein Desktop-PC, Laptop oder anderes mobiles Endgerät (z.B. Tablet) benötigt.
Eine Webkamera und/oder Mikrofon ist nicht zwingend erforderlich, da jede/r TeilnehmerIn des Webinars individuell entscheiden kann, ob man sich aktiv durch Ton-/Bildbeiträge beteiligt. Allen TeilnehmerInnen steht eine Chatfunktion zur Verfügung, um Fragen stellen zu können.
Die Webinar-Software ist webbasiert und ohne Download eines Programms und dessen Installation einsetzbar. Die Anwendung wird über den Browser aufgerufen und ausgeführt. Plug-ins im Browser sind nicht erforderlich.
Uneingeschränkt funktionieren die Browser Firefox und Chrome, d.h. TeilnehmerInnen können sich durch den Einsatz von Mikrofon und Webkamera am Webinar beteiligen.
Voraussetzungen für die optimale Nutzung:
Ältere Betriebssysteme (Windows 7 und älter) und Browserversionen unterliegen Einschränkungen.
Bei Nutzung beispielsweise des Internet Explorers von Microsoft werden Sie auf einen Live-Stream/Webcast umgeleitet, hier ist keine aktive Teilnahme am Webinar außer im Chat möglich ist.
>> Weiterlesen "Technische Voraussetzungen"
>> Weiterlesen "Als Teilnehmer im Webinarraum - Alle Funktionen im Überblick"
Bei Fragen zu Ihrer Technik, bestehender Firewall und Filter wenden Sie sich bitte an Ihren Systemadministrator.
Ablauf von Webinaren:
2 Tage vor dem Seminartermin erhalten Sie eine E-Mail mit einem Anmeldelink. Bitte beachten Sie hierfür auch den Eingang Ihres Spam-Ordners.
Die Seminarunterlagen werden kurz vor dem Webinar als PDF zur Verfügung gestellt.
Die Webinare werden je nach Dauer in 3 - 4 Blöcken á 1,5 h Stunden durchgeführt mit kürzeren Pausen und einer längeren Mittagspause.
Sie erhalten postalisch ein Teilnahmezertifikat, welches die Zeitstunden vermerkt, so dass Sie dieses bei Ihrer Rechtsanwaltskammer als Fortbildungsnachweis einreichen können (Fortbildungsnachweis § 15 FAO).