Die Vorgabe von Produkten - geht das? - Online

Die Vorgabe von Produkten - geht das? - Online

Was ist vergaberechtlich erlaubt - und was nicht?

In diesem Seminar erfahren Sie, welche Möglichkeiten das Vergaberecht dem öffentlichen Auftraggeber im Rahmen seines Leistungsbestimmungsrechts ermöglicht, aber auch welche Grenze ihm gesetzt werden.

Bitte beachten Sie die untenstehenden Hinweise zu den technischen Voraussetzungen.

Kann das Vergaberecht dem Auftraggeber wirklich vorschreiben, was er an Bau-, Liefer- oder Dienstleistungen zu beschaffen hat? Ist es nicht das originäre Recht eines jeden Beschaffers, selbst und allein zu bestimmen, was er einkaufen will? Wird dieser dabei (und wenn ja: wie weit?) durch den Wettbewerbsgrundsatz in seinem Leistungsbestimmungsrecht eingeschränkt? Muss der Auftraggeber dem Markst umfassend erkunden und wertend prüfen, welche alternativen Produkte es gibt, die seinen Beschaffungsbedarf befriedigen könnten?

Diesen und den damit zusammenhängenden Fragen widmet sich dieses Seminar und bietet insbesondere mittels vieler praktischer Beispiele aus der Rechtsprechung, Antworten und eine tragfähige Beurteilungsgrundlage für den Beschaffer, was geht und was nicht.

Das Seminar gibt einen Überblick über die vergaberechtlichen Grundlagen und die Gestaltungsspielräume des öffentlichen Auftraggebers. Dabei wird Wert auf eine intensive Einbeziehung der Teilnehmenden durch Fragen und Diskussionsbeiträge gelegt – eine Veranstaltung vom Praktiker für Praktiker.

Das Seminar richtet sich an Personen, die mit der Vergabe öffentlicher Aufträge betraut sind, und/oder alle diejenigen, die sich über die Thematik umfassend informieren wollen.

- rechtliche Vorgaben für Liefer- und Dienstleistungen

- Produktneutralität und Beschaffungsautonomie

- Ausnahmen vom Verbot produktspezifischer Ausschreibungen

- Leitfabrikat und Gleichwertigkeit

- freihändige Vergabe / Verhandlungsvergabe bei zulässiger Produktvorgabe?

- praktische Beispielsfälle aus der Rechtsprechung und Bedeutung der Dokumentation

Dieses Seminar wird online durchgeführt. Als technische Lösung wird die Online-Seminar-Software von edudip eingesetzt. Diese wird in Deutschland entwickelt, betreut und in deutschen Rechenzentren gehosted.

Technische Voraussetzungen für die Teilnahme am Webinar:

Zur Teilnahme am Online-Seminar wird ein Desktop-PC, Laptop oder anderes mobiles Endgerät (z.B. Tablet) benötigt.

Eine Webkamera und/oder Mikrofon ist nicht zwingend erforderlich, da jede/r TeilnehmerIn des Webinars individuell entscheiden kann, ob man sich aktiv durch Ton-/Bildbeiträge beteiligt. Allen TeilnehmerInnen steht eine Chatfunktion zur Verfügung, um Fragen stellen zu können.

Die Software ist webbasiert und ohne Download eines Programms und dessen Installation einsetzbar. Die Anwendung wird über den Browser aufgerufen und ausgeführt. Plug-ins im Browser sind nicht erforderlich.

Uneingeschränkt funktionieren die Browser Firefox und Chrome, d.h. TeilnehmerInnen können sich durch den Einsatz von Mikrofon und Webkamera am Online-Seminar beteiligen.

Voraussetzungen für die optimale Nutzung:

Ältere Betriebssysteme (Windows 7 und älter) und Browserversionen unterliegen Einschränkungen.
Bei Nutzung beispielsweise des Internet Explorers von Microsoft werden Sie auf einen Live-Stream/Webcast umgeleitet, hier ist keine aktive Teilnahme am Webinar außer im Chat möglich ist. 

>> Weiterlesen "Technische Voraussetzungen"

>> Weiterlesen "Als Teilnehmer im Seminarraum - Alle Funktionen im Überblick"

Bei Fragen zu Ihrer Technik, bestehender Firewall und Filter wenden Sie sich bitte an Ihren Systemadministrator.
 

Ablauf von Online-Seminaren:

2 Tage vor dem Seminartermin erhalten Sie eine E-Mail mit einem Anmeldelink. Bitte beachten Sie hierfür auch den Eingang Ihres Spam-Ordners.

Die Seminarunterlagen werden kurz vor dem Webinar als PDF zur Verfügung gestellt.

Sie erhalten per Mail ein Teilnahmezertifikat, welches die Zeitstunden vermerkt, so dass Sie dieses bei Ihrer Rechtsanwaltskammer als Fortbildungsnachweis einreichen können (Fortbildungsnachweis § 15 FAO).