Die Preisvereinbarung bei öffentlichen Aufträgen - kein Wunschkonzert - Online

Die Preisvereinbarung bei öffentlichen Aufträgen - kein Wunschkonzert - Online

Die zulässige Preisvereinbarung nach der Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen

Das Seminar vermittelt sowohl für öffentliche Auftraggeber als auch Unternehmen die notwendigen Kenntnisse, um im Rahmen von Vergabeverfahren die geforderte Preisbildung bei öffentlichen Liefer- und Dienstleistungsaufträgen zu gewährleisten.

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Bitte beachten Sie die untenstehenden Hinweise zu den technischen Voraussetzungen.

Im Unterschied zum durch Ausschreibung „künstlich“ geschaffenen vergaberechtlichen Auswahlwettbewerb des wirtschaftlichsten Angebots gilt für die Preisbildung öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge der Vorrang von Preisen, die sich bereits im tatsächlichen Wettbewerb des allgemeinen Marktes bewährt haben, d.h., Preise, die das anbietende Unternehmen für die nachgefragte Leistung im Wettbewerb des allgemeinen Marktes durchsetzen konnte.

Normative Grundlage der Preisbildung ist die hoheitlich geltende und vertraglich nicht abdingbare als Höchstpreisvorschrift mit Verbotscharakter ausgestaltete VO PR Nr. 30/53. Der persönliche Anwendungsbereich der Verordnung richtet sich an beide Vertragsparteien des öffentlichen Auftrags.

Inhalt des Seminars sind die juristischen Aspekte der Preisbildung bei öffentlichen Liefer- und Dienstleistungsaufträgen. Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern werden die erforderlichen Kenntnisse zu den zulässigen Preistypen „Marktpreis – Selbstkostenpreise“ sowie deren Verknüpfung einerseits und Abgrenzung andererseits zum Vergaberecht vermittelt.

Besonderes Augenmerk erfährt die im April 2022 neu eingeführte Vermutungsregel. Danach kann unter bestimmten Voraussetzungen ohne Rückgriff auf den allgemeinen Markt ein verkehrsüblicher Preis im Rahmen eines Vergabeverfahrens widerlegbar vermutet werden. Eine mögliche Preisprüfung wird dadurch entbehrlich.

Es werden zudem die Grundzüge der hoheitlichen Preisprüfung durch die Preisbehörden der Länder sowie die damit verbundenen möglichen Rechtsfolgen bei Verstößen gegen die hoheitlichen Regeln der Preisbildung erläutert. Dabei wird auch auf die zulässige vertragliche Prüfvereinbarung durch das BAAINBw bei Rüstungsaufträgen eingegangen.

Praxisbeispiele runden die einzelnen Themenbereiche ab.

Das Seminar adressiert aufgrund des persönlichen Anwendungsbereichs der Verordnung sowohl öffentliche Auftraggeber als auch Unternehmen. Grundkenntnisse im Vergaberecht sollten vorhanden sein. Grundkenntnisse der VO PR Nr. 30/53 sind wünschenswert, aber nicht erforderlich.

Das Seminar wird über die technische Lösung von edudip durchgeführt.

Technische Voraussetzungen:

Eine ausführliche Beschreibung der technischen Voraussetzungen finden Sie hier.

Seminarablauf:

Zwei Tage vor dem Seminartermin erhalten Sie eine E-Mail mit einem Anmeldelink. Bitte überprüfen Sie auch Ihren Spam-Ordner.

Die Seminarunterlagen werden kurz vor dem Seminar als PDF zur Verfügung gestellt.

Im Anschluss an das Seminar erhalten Sie ein Teilnahmezertifikat. Dies können Sie bei Ihrer Rechtsanwaltskammer als Fortbildungsnachweis gemäß § 15 FAO einreichen.

 

Ort Termin Uhrzeit Freie Plätze Auswahl
Online-Seminar 24.01.2025 09:30 - 13:30 Uhr
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Online-Seminar 23.05.2025 09:30 - 13:30 Uhr
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