Open Data in der Vergabe rechtskonform umsetzen
Die Bereitstellung von Open Data gewinnt sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene immer mehr an Bedeutung. Bei der Gestaltung von Vergabeverfahren gilt es sicherzustellen, dass der Auftraggeber tatsächlich die notwendige Datensouveränität und Datenhoheit über die Daten erlangt.
Das Thema Open Data gewinnt auf europäischer Ebene sowie auf Bundes- und Landesebene immer mehr an Bedeutung. Unter Open Data werden Daten verstanden, die unter einer freien Lizenz öffentlich zugänglich gemacht und ohne Einschränkungen genutzt und weiterverwendet werden dürfen. Mehr und mehr öffentliche Auftraggeber sind gesetzlich verpflichtet, Open Data bereitzustellen.
Auch im Rahmen öffentlicher Ausschreibungen spielt Open Data somit eine immer wichtigere Rolle. Denn die Auftraggeber müssen die Verfahren so gestalten, dass Sie die notwendige Datenhoheit und Datensouveränität erlangen, damit sie Open Data bereitstellen können. Dies führt zu Herausforderungen insbesondere bei der Gestaltung der Leistungsbeschreibung und des Vertrags.
Wie ist also im Vergabeverfahren richtig zu verfahren, um sicherzustellen, dass der öffentliche Auftraggeber die gewonnenen Daten tatsächlich als Open Data nutzen darf?
Das Seminar gibt zunächst einen Überblick über die Vorgaben zur Nutzung von Open Data und beleuchtet die relevanten Anforderungen.
Ziel des Seminars ist die Sensibilisierung für vergaberechtliche Implikationen und die Vermittlung eines vergaberechtlichen Grundverständnisses im Kontext von Open Data in öffentlichen Ausschreibungen.
Das Seminar richtet sich an Personen. die mit der Organisation von Auftragsvergaben betraut sind. Grundkenntnisse im Bereich der Öffentlichen Auftragsvergabe sollten vorhanden sein. Vorwissen im Bereich Open Data ist nicht erforderlich.
Unter Open Data werden Daten verstanden, die unter einer freien Lizenz öffentlich zugänglich gemacht und ohne Einschränkungen genutzt sowie weiterverwendet werden dürfen. Open Data bietet umfassende Nutzungspotenziale für Wissenschaft, Wirtschaft und die Zivilgesellschaft. Sie gilt als ein essenzieller Baustein für Open Government und somit für offenes Regierungs- und Verwaltungshandeln. Die breite Verfügbarkeit von Daten allgemein gilt als immer wichtigerer Wirtschaftsfaktor sowie als integraler Teil einer modernen Infrastruktur. Beispiele für die Nutzung von Open Data sind etwa der Kriminalitätsatlas Berlin oder das Projekt „Großstadt Baum“.
Die Pflicht zur Bereitstellung von Open Data für öffentliche Auftraggeber weitet sich insgesamt immer weiter aus. Bereits durch die am 13. Juli 2017 in Kraft getretene Änderung des E-Government-Gesetzes mit dem darin neu geschaffenen § 12a EGovG (Erstes Open Data Gesetz) wurde in Deutschland der Grundstein zur Schaffung eines Rechtsrahmens für Open Data geschaffen. Hierdurch werden Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung verpflichtet, die von Ihnen erhobenen unbearbeiteten, so genannten "Rohdaten" zu veröffentlichen. Darüber hinaus wurden zentrale Kriterien für Open Data vorgegeben, wie etwa die entgeltfreie Bereitstellung der Daten und der freie Zugang zu den Daten.
Im Jahr 2019 wurde zudem auf EU-Ebene eine Open Data-Richtlinie (2019/1024 v. 20.06.2019) erlassen. Durch das am 23. Juli 2021 in Kraft getretene Zweite Open Data Gesetz hat der Gesetzgeber die bisherigen Verpflichtungen für die Bundesverwaltung - u.a. durch Einbeziehung der mittelbaren Bundesverwaltung in den Kreis der verpflichteten Behörden - deutlich erweitert. Mit der Open Data Strategie der Bundesregierung vom 6. Juli 2021 wurde zudem ein Handlungsrahmen zur Verbesserung des Open Data Ökosystems des Bundes vorgegeben. Hierdurch soll die Datenbereitstellung verbessert, sowie ein Auf- und Ausbau leistungsfähiger und nachhaltiger Dateninfrastrukturen erfolgen. Auf Landesebene gibt es bereits in mehreren Bundesländern Open-Data-Gesetze (bspw. in Hessen).
In dem Seminar wird zunächst das notwendige Grundverständnis zum Thema Open Data vermittelt:
Im Anschluss wird die Berücksichtigung von Open Data im Rahmen der Durchführung von Vergabeverfahren behandelt:
In dem Seminar wird vermittelt, wie diese Aspekte im Vertrag sowie in der Leistungsbeschreibung geregelt werden sollten.
Das Seminar wird über die technische Lösung von edudip durchgeführt.
Technische Voraussetzungen:
Eine ausführliche Beschreibung der technischen Voraussetzungen finden Sie hier.
Seminarablauf:
Zwei Tage vor dem Seminartermin erhalten Sie eine E-Mail mit einem Anmeldelink. Bitte überprüfen Sie auch Ihren Spam-Ordner.
Die Seminarunterlagen werden kurz vor dem Seminar als PDF zur Verfügung gestellt.
Im Anschluss an das Seminar erhalten Sie ein Teilnahmezertifikat. Dies können Sie bei Ihrer Rechtsanwaltskammer als Fortbildungsnachweis gemäß § 15 FAO einreichen.
Ort | Termin | Uhrzeit | Freie Plätze | Auswahl |
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Online-Seminar | 26.02.2025 | 09:00 - 12:30 Uhr | Jetzt buchen | |
Online-Seminar | 22.05.2025 | 09:30 - 13:00 Uhr | Jetzt buchen |