Neues zu „Ob“ und „Wie“ bei ÖPNV-Ausschreibungen

Neues zu „Ob“ und „Wie“ bei ÖPNV-Ausschreibungen

Erfahrungsbericht - insbesondere zur Beschaffung von innovativen Leistungen

Die aktuelle Entscheidung des EuGH zu Verträgen über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Bussen stärkt den Wettbewerb im ÖPNV und hat öffentliche Auftraggeber aufgerüttelt. Doch wann gelten noch welche Ausnahmen von der Ausschreibungspflicht? Wie finde ich die passende Vergabeverfahrensart? Wie erreiche ich insbesondere bei innovativen Beschaffungsgegenständen weitestgehend Flexibilität im Vergabeverfahren?

War bisher in der Praxis umstritten, ob öffentliche Personenverkehrsdienste mit Bussen nach dem Sonderregime der VO (EG) Nr. 1370/2007 direkt vergeben werden dürfen oder ob das Kartellvergaberecht, das u.a. im GWB geregelt ist, angewendet werden muss, so hat der EuGH (Entscheidung vom 21.03.2019, Rs. C-266/17 und 267/17) die Frage dem Grunde nach nun zu Gunsten des Wettbewerbs beantwortet. Es gibt bereits erste nationale Spruchpraxis, welche die Vorgaben des EuGH konkretisiert. Für die Praxis bleiben aber weiter Fragen rund um das Verhältnis zwischen allgemeinem und ÖPNV-sektorspezifischen Vergaberecht bestehen.

Welches Vergaberegime gilt bei welchen Beschaffungsvorhaben im ÖPNV-Bereich? Worin besteht der Unterschied zwischen Konzessionen und Aufträgen? Welche Gestaltungsspielräume gibt es für öffentliche Auftraggeber, die ein Vergabeverfahren durchzuführen haben, insbesondere wenn es sich um zukunftsfähige Innovationen handelt, die beschafft werden wollen? Wie kann im formalen Korsett des Vergaberechts die notwendige Flexibilität für neuartige, innovative Leistungen hergestellt werden?


Im Seminar wird zunächst erläutert, was es mit der EuGH-Entscheidung auf sich hat und welche Auswirkungen sie auf bisherige und künftige Beschaffungen haben wird. Hieran schließen sich diverse Folgefragen an: Was ist wie auszuschreiben? Wie kann bei innovativen Beschaffungsgegenständen - wie „Ride-Sharing“ oder „On-Demand“-Verkehrsleistungen, elektrische oder wasserstoffbasierte Antriebsarten oder dergleichen - verfahren werden?

Vor diesem Hintergrund werden die noch eher „neuen“ Verfahrensarten wie die Innovationspartnerschaft oder der wettbewerbliche Dialog und deren Chancen sowie Risiken näher dargestellt sowie ein erstes Fazit aus bisheriger Praxiserfahrung gezogen. Zudem werden anhand von Beispielen die Problemfelder im Zusammenhang mit innovativen Beschaffungsgegenständen und deren Bewertung aufgezeigt. Dazu werden die Referenten eine Beschaffung von der Planungsphase bis zum Zuschlag an Hand eines realen Vergabeverfahrens vorstellen.

Ziel ist es, den Vergabestellen Möglichkeiten für mehr Flexibilität aufzuzeigen, um ihnen die Wahl der richtigen Verfahrensart und einer sinnvollen sowie fairen Verfahrensgestaltung zu erleichtern. Gleichzeitig soll potenziellen Bietern in solchen Verfahren ein Bewusstsein dafür geschaffen werden, was zulässig ist und weshalb mögliche Vergaberechtsverstöße frühzeitig beanstandet werden sollten. Warum Rügen von Bietern nicht als Angriff sondern als Chance zu sinnvollen Korrekturen verstanden werden können und sollten, wird anhand von Praxisbeispielen näher erläutert.
 

Das Seminar richtet sich an Personen, die mit der Durchführung von Auftragsvergaben – insbesondere, aber nicht ausschließlich im ÖPNV-Bereich - betraut sind. Es richtet sich ebenso an Unternehmen, die sich an solchen Ausschreibungen beteiligen bzw. beteiligen möchten. Grundkenntnisse im Bereich der Öffentlichen Auftragsvergabe sollten vorhanden sein.
 

Um für alle Teilnehmer/-innen den optimalen Nutzen zu gewährleisten, ist diese Veranstaltung teilnehmerbegrenzt. Durch eine zeitige Anmeldung sichern Sie sich somit Ihren Teilnehmerplatz. 

Im Teilnehmerpreis enthalten sind die Seminarunterlagen, Pausenverpflegung, Getränke und das Mittagessen.

Sie erhalten zudem ein Teilnahmezertifikat, welches die Zeitstunden vermerkt, so dass Sie dieses bei Ihrer Rechtsanwaltskammer als Fortbildungsnachweis einreichen können.
 

Tagungshotels

 

Hotel Ambiance Rivoli
Albert-Roßhaupter-Straße 22
81369 München
089 743 5150
info@rivoli.de

Wir haben für Sie im Tagungshotel ein begrenztes Zimmerkontingent reserviert, welches Sie bis 1 Monat vor der Veranstaltung unter dem Kennwort "DVNW Akademie" abrufen können.
Beachten Sie: Warten Sie mit Ihren Reisevorbereitungen bis zur Durchführungsbestätigung des Seminars durch uns.

Nutzen Sie das Veranstaltungsticket der Deutschen Bahn für Ihre Anreise, welches Sie nach Abschluss der Anmeldung für Hin- und Rückfahrt nach Verfügbarkeit buchen können.* Nähere Informationen hier.