Neues zu „Ob“ und „Wie“ bei ÖPNV-Ausschreibungen – Online

Neues zu „Ob“ und „Wie“ bei ÖPNV-Ausschreibungen – Online

Erfahrungsbericht - insbesondere zur Beschaffung von innovativen Leistungen

Die aktuelle Entscheidung des EuGH zu Verträgen über öffentliche Personenverkehrsdienste mit Bussen stärkt den Wettbewerb im ÖPNV und hat öffentliche Auftraggeber aufgerüttelt. Doch wann gelten noch welche Ausnahmen von der Ausschreibungspflicht? Wie finde ich die passende Vergabeverfahrensart? Wie erreiche ich insbesondere bei innovativen Beschaffungsgegenständen weitestgehend Flexibilität im Vergabeverfahren?

Bitte beachten Sie die untenstehenden Hinweise zu den technischen Voraussetzungen.

War bisher in der Praxis umstritten, ob öffentliche Personenverkehrsdienste mit Bussen nach dem Sonderregime der VO (EG) Nr. 1370/2007 direkt vergeben werden dürfen oder ob das Kartellvergaberecht, das u.a. im GWB geregelt ist, angewendet werden muss, so hat der EuGH (Entscheidung vom 21.03.2019, Rs. C-266/17 und 267/17) die Frage dem Grunde nach nun zu Gunsten des Wettbewerbs beantwortet. Es gibt bereits erste nationale Spruchpraxis, welche die Vorgaben des EuGH konkretisiert. Für die Praxis bleiben aber weiter Fragen rund um das Verhältnis zwischen allgemeinem und ÖPNV-sektorspezifischen Vergaberecht bestehen.

Welches Vergaberegime gilt bei welchen Beschaffungsvorhaben im ÖPNV-Bereich? Worin besteht der Unterschied zwischen Konzessionen und Aufträgen? Welche Gestaltungsspielräume gibt es für öffentliche Auftraggeber, die ein Vergabeverfahren durchzuführen haben, insbesondere wenn es sich um zukunftsfähige Innovationen handelt, die beschafft werden wollen? Wie kann im formalen Korsett des Vergaberechts die notwendige Flexibilität für neuartige, innovative Leistungen hergestellt werden?


Im Seminar wird zunächst erläutert, was es mit der EuGH-Entscheidung auf sich hat und welche Auswirkungen sie auf bisherige und künftige Beschaffungen haben wird. Hieran schließen sich diverse Folgefragen an: Was ist wie auszuschreiben? Wie kann bei innovativen Beschaffungsgegenständen - wie „Ride-Sharing“ oder „On-Demand“-Verkehrsleistungen, elektrische oder wasserstoffbasierte Antriebsarten oder dergleichen - verfahren werden?

Vor diesem Hintergrund werden die noch eher „neuen“ Verfahrensarten wie die Innovationspartnerschaft oder der wettbewerbliche Dialog und deren Chancen sowie Risiken näher dargestellt sowie ein erstes Fazit aus bisheriger Praxiserfahrung gezogen. Zudem werden anhand von Beispielen die Problemfelder im Zusammenhang mit innovativen Beschaffungsgegenständen und deren Bewertung aufgezeigt. Dazu werden die Referenten eine Beschaffung von der Planungsphase bis zum Zuschlag an Hand eines realen Vergabeverfahrens vorstellen.

Ziel ist es, den Vergabestellen Möglichkeiten für mehr Flexibilität aufzuzeigen, um ihnen die Wahl der richtigen Verfahrensart und einer sinnvollen sowie fairen Verfahrensgestaltung zu erleichtern. Gleichzeitig soll potenziellen Bietern in solchen Verfahren ein Bewusstsein dafür geschaffen werden, was zulässig ist und weshalb mögliche Vergaberechtsverstöße frühzeitig beanstandet werden sollten. Warum Rügen von Bietern nicht als Angriff sondern als Chance zu sinnvollen Korrekturen verstanden werden können und sollten, wird anhand von Praxisbeispielen näher erläutert.
 

Das Seminar richtet sich an Personen, die mit der Durchführung von Auftragsvergaben – insbesondere, aber nicht ausschließlich im ÖPNV-Bereich - betraut sind. Es richtet sich ebenso an Unternehmen, die sich an solchen Ausschreibungen beteiligen bzw. beteiligen möchten. Grundkenntnisse im Bereich der Öffentlichen Auftragsvergabe sollten vorhanden sein.
 

Dieses Seminar wird als Webinar durchgeführt. Als technische Lösung wird die Webinar-Software von edudip eingesetzt. Diese wird in Deutschland entwickelt, betreut und in deutschen Rechenzentren gehosted.

Technische Voraussetzungen für die Teilnahme am Webinar:

Zur Teilnahme am Webinar wird ein Desktop-PC, Laptop oder anderes mobiles Endgerät (z.B. Tablet) benötigt.

Eine Webkamera und/oder Mikrofon ist nicht zwingend erforderlich, da jede/r TeilnehmerIn des Webinars individuell entscheiden kann, ob man sich aktiv durch Ton-/Bildbeiträge beteiligt. Allen TeilnehmerInnen steht eine Chatfunktion zur Verfügung, um Fragen stellen zu können.

Die Webinar-Software ist webbasiert und ohne Download eines Programms und dessen Installation einsetzbar. Die Anwendung wird über den Browser aufgerufen und ausgeführt. Plug-ins im Browser sind nicht erforderlich.

Uneingeschränkt funktionieren die Browser Firefox und Chrome, d.h. TeilnehmerInnen können sich durch den Einsatz von Mikrofon und Webkamera am Webinar beteiligen.

Voraussetzungen für die optimale Nutzung:

Ältere Betriebssysteme (Windows 7 und älter) und Browserversionen unterliegen Einschränkungen.
Bei Nutzung beispielsweise des Internet Explorers von Microsoft werden Sie auf einen Live-Stream/Webcast umgeleitet, hier ist keine aktive Teilnahme am Webinar außer im Chat möglich ist. 

>> Weiterlesen "Technische Voraussetzungen"

>> Weiterlesen "Als Teilnehmer im Webinarraum - Alle Funktionen im Überblick"

Bei Fragen zu Ihrer Technik, bestehender Firewall und Filter wenden Sie sich bitte an Ihren Systemadministrator.
 

Ablauf von Webinaren:

2 Tage vor dem Seminartermin erhalten Sie eine E-Mail mit einem Anmeldelink. Bitte beachten Sie hierfür auch den Eingang Ihres Spam-Ordners.

Die Seminarunterlagen werden kurz vor dem Webinar als PDF zur Verfügung gestellt.

Die Webinare werden je nach Dauer in 3 - 4 Blöcken á 1,5 h Stunden durchgeführt mit kürzeren Pausen und einer längeren Mittagspause.

Sie erhalten postalisch ein Teilnahmezertifikat, welches die Zeitstunden vermerkt, so dass Sie dieses bei Ihrer Rechtsanwaltskammer als Fortbildungsnachweis einreichen können (Fortbildungsnachweis § 15 FAO).