
Aline Fritz
Fachanwältin für Vergaberecht, FPS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG, Berlin
Mehr zu Ihrer DozentinFrühbucherpreis (Aktiv bis 11.10.2026)
370,- EUR
zzgl. Mwst.
Normalpreis
420,- EUR
zzgl. Mwst.
Datum & Uhrzeit:
10.11.2026 · 09:00 – 16:00 Uhr
Teilnahme beinhaltet:
– Ein offizielles Teilnehmerzertifikat als Nachweis Ihrer Teilnahme gemäß § 15 FAO
– Umfangreiche Arbeitsunterlagen zur Unterstützung und Vertiefung des Seminarinhalts
Ablauf des Seminars:
Zwei Tage vor dem Seminartermin erhalten Sie eine E-Mail mit einem Anmeldelink. Bitte überprüfen Sie auch Ihren Spam-Ordner.
Die Seminarunterlagen werden kurz vor dem Seminar als PDF zur Verfügung gestellt.
Technische Voraussetzungen:
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– bei Ihnen vor Ort
Eine Rüge ist die Beanstandung eines Bieters gegen einen aus seiner Sicht vergaberechtswidrigen Vorgang. Sie ist im Nachprüfungsverfahren regelmäßig eine Zulässigkeitsvoraussetzung. Öffentliche Auftraggeber müssen darauf zielgerichtet und professionell reagieren.
Ein Nachprüfungsverfahren umfasst die rechtliche Überprüfung eines Vergabeverfahrens durch die zuständige Stelle. Dabei spielen unter anderem der Untersuchungsgrundsatz, die Akteneinsicht, das Informationsmanagement und die Dokumentation eine zentrale Rolle. Auch der Beschleunigungsgrundsatz und die Mitwirkung der Beteiligten sind relevant.
Rechtsschutz wird relevant, wenn Bieter ein Vergabeverfahren beanstanden oder Verfahrensfehler geltend machen. Nachprüfungsverfahren können das Vergabeverfahren zeitlich erheblich verzögern. Auch im Unterschwellenbereich können Rügen und Rechtsschutzfragen eine Rolle spielen.
Geeignet ist es für Personen, die mit der Organisation von Auftragsvergaben betraut sind. Vorausgesetzt werden gute Kenntnisse des Vergabeverfahrens. Der Fokus liegt auf dem Umgang mit Rügen, Nachprüfungsanträgen und den Handlungsspielräumen öffentlicher Auftraggeber.
Die Rüge ist die Beanstandung gegenüber dem Auftraggeber und kann eine Voraussetzung für weitere Rechtsschutzschritte sein. Der Nachprüfungsantrag leitet das förmliche Nachprüfungsverfahren ein. Beide Instrumente sind Teil des vergaberechtlichen Rechtsschutzes, erfüllen aber unterschiedliche Funktionen.
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