Immobiliengeschäfte der öffentlichen Hand effizient und rechtssicher durchführen
Das Online-Seminar zeigt auf, welchen besonderen Vorgaben die öffentliche Hand bei Immobiliengeschäften unterliegt und wie sie unter Beachtung der gesetzlichen Anforderungen die Bedarfe bzw. politische Ziele umgesetzt werden können.
Bitte beachten Sie die untenstehenden Hinweise zu den technischen Voraussetzungen.
Die öffentliche Hand ist regelmäßig im Bereich der Immobilienwirtschaft tätig. Dies umfasst etwa das Mieten von Gebäuden für die (interimsweise) Unterbringung von Personal der Verwaltung, die Vergabe von Bauplätzen an Bürgerinnen und Bürger im Rahmen zur Errichtung von Eigenheimen oder die Investorenauswahl zur Entwicklung von einzelnen Liegenschaften. Ungeachtet der immer zu prüfenden Frage, ob das Kartellvergaberecht Anwendung findet, kann es sich aber auch aus dem Europarecht die Notwendigkeit einer wettbewerblichen Auswahlentscheidung ergeben.
Für die öffentliche Hand stellt sich hierbei regelmäßig die Frage, wie diese Auswahlverfahren ausgestaltet werden (müssen) und wie die insoweit gegebenen politischen Ziele der öffentlichen Hand vertraglich abgesichert werden können.
Das Online-Seminar setzt sich mit den häufigsten Immobiliengeschäften der öffentlichen Hand auseinander und beleuchtet dabei aus vergaberechtlicher, beihilferechtlicher und vertraglicher Perspektive, welche Aspekte durch die öffentliche Hand insoweit zu beachten sind. Dabei werden etwa vorgelagerte Fragen, wie die Abgrenzung zum Kartellvergaberecht behandelt, aber auch denkbare Verfahrensausgestaltungen, z. B. zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten. Mit Blick auf die häufigsten Ausgestaltungen von Immobiliengeschäften der öffentlichen Hand werden dabei auch Möglichkeiten erörtert, wie Ziele in vertragsrechtlicher Hinsicht abgesichert werden können.
Das Seminar richtet sich an Personen, die mit Immobiliengeschäften der öffentlichen Hand betraut sind, d. h. insbesondere Angehörige von entsprechenden Immobilienabteilungen und Liegenschaftsämtern.
Vorkenntnisse im Vergaberecht sind nicht zwingend erforderlich.
Mietverträge der öffentlichen Hand / Abgrenzung zum Vergaberecht
Einheimischenmodell
Investorenvergabe / Bietungsverfahren
Dieses Seminar wird online durchgeführt. Als technische Lösung wird die Online-Seminar-Software von edudip eingesetzt. Diese wird in Deutschland entwickelt, betreut und in deutschen Rechenzentren gehosted.
Technische Voraussetzungen für die Teilnahme am Webinar:
Zur Teilnahme am Online-Seminar wird ein Desktop-PC, Laptop oder anderes mobiles Endgerät (z.B. Tablet) benötigt.
Eine Webkamera und/oder Mikrofon ist nicht zwingend erforderlich, da jede/r TeilnehmerIn des Webinars individuell entscheiden kann, ob man sich aktiv durch Ton-/Bildbeiträge beteiligt. Allen TeilnehmerInnen steht eine Chatfunktion zur Verfügung, um Fragen stellen zu können.
Die Software ist webbasiert und ohne Download eines Programms und dessen Installation einsetzbar. Die Anwendung wird über den Browser aufgerufen und ausgeführt. Plug-ins im Browser sind nicht erforderlich.
Uneingeschränkt funktionieren die Browser Firefox und Chrome, d.h. TeilnehmerInnen können sich durch den Einsatz von Mikrofon und Webkamera am Online-Seminar beteiligen.
Voraussetzungen für die optimale Nutzung:
Ältere Betriebssysteme (Windows 7 und älter) und Browserversionen unterliegen Einschränkungen.
Bei Nutzung beispielsweise des Internet Explorers von Microsoft werden Sie auf einen Live-Stream/Webcast umgeleitet, hier ist keine aktive Teilnahme am Webinar außer im Chat möglich ist.
>> Weiterlesen "Technische Voraussetzungen"
>> Weiterlesen "Als Teilnehmer im Seminarraum - Alle Funktionen im Überblick"
Bei Fragen zu Ihrer Technik, bestehender Firewall und Filter wenden Sie sich bitte an Ihren Systemadministrator.
Ablauf von Online-Seminaren:
2 Tage vor dem Seminartermin erhalten Sie eine E-Mail mit einem Anmeldelink. Bitte beachten Sie hierfür auch den Eingang Ihres Spam-Ordners.
Die Seminarunterlagen werden kurz vor dem Webinar als PDF zur Verfügung gestellt.
Sie erhalten per Mail ein Teilnahmezertifikat, welches die Zeitstunden vermerkt, so dass Sie dieses bei Ihrer Rechtsanwaltskammer als Fortbildungsnachweis einreichen können (Fortbildungsnachweis § 15 FAO).
Ort | Termin | Uhrzeit | Freie Plätze | Auswahl |
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Online-Seminar | 12.10.2023 | 09:30 - 13:00 Uhr | Jetzt buchen |