Hintergrund
Die öffentliche Hand ist regelmäßig im Bereich der Immobilienwirtschaft tätig. Dies umfasst etwa das Mieten von Gebäuden für die (interimsweise) Unterbringung von Personal der Verwaltung, die Vergabe von Bauplätzen an Bürgerinnen und Bürger im Rahmen zur Errichtung von Eigenheimen oder die Investorenauswahl zur Entwicklung von einzelnen Liegenschaften. Ungeachtet der immer zu prüfenden Frage, ob das Kartellvergaberecht Anwendung findet, kann es sich aber auch aus dem Europarecht die Notwendigkeit einer wettbewerblichen Auswahlentscheidung ergeben.
Für die öffentliche Hand stellt sich hierbei regelmäßig die Frage, wie diese Auswahlverfahren ausgestaltet werden (müssen) und wie die insoweit gegebenen politischen Ziele der öffentlichen Hand vertraglich abgesichert werden können.
Das Seminar setzt sich mit den häufigsten Immobiliengeschäften der öffentlichen Hand auseinander und beleuchtet dabei aus vergaberechtlicher, beihilferechtlicher und vertraglicher Perspektive, welche Aspekte durch die öffentliche Hand insoweit zu beachten sind. Dabei werden etwa vorgelagerte Fragen, wie die Abgrenzung zum Kartellvergaberecht behandelt, aber auch denkbare Verfahrensausgestaltungen, z. B. zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten. Mit Blick auf die häufigsten Ausgestaltungen von Immobiliengeschäften der öffentlichen Hand werden dabei auch Möglichkeiten erörtert, wie Ziele in vertragsrechtlicher Hinsicht abgesichert werden können.
Teilnehmerkreis
Das Seminar richtet sich an Personen, die mit Immobiliengeschäften der öffentlichen Hand betraut sind, d. h. insbesondere Angehörige von entsprechenden Immobilienabteilungen und Liegenschaftsämtern.
Vorkenntnisse im Vergaberecht sind nicht zwingend erforderlich.
Seminarinhalte
Mietverträge der öffentlichen Hand / Abgrenzung zum Vergaberecht
- Gesetzliche Ausnahme nach § 107 Abs. 1 Nr. 2 GWB
- Einführung in das mietvertragliche Schriftformerfordernis – Damit langfristige Mietverträge auch langfristige Mietverträge bleiben
- Wertsicherung, Nebenkosten, Instandhaltung & Instandsetzung – Drei Dauerbrenner in der Mietvertragsverhandlung
Einheimischenmodell
- Grundsätzliche Erwägungen
- Auswahlkriterien
- Vertragliche Absicherung der politischen Ziele (Wiederkaufsrecht etc.)
Investorenvergabe / Bietungsverfahren
- Grundsätzliches
- Bauverpflichtung und Vergaberecht
- Vertragliche Gestaltungsoptionen der Bauverpflichtung
- Kaufpreis / EU-Beihilferecht
- Auswahlkriterien
- Vertragliche Absicherung

