Early Contractor Involvement, Mehrparteienverträge und EU-Vergaberecht
Um das Know-how der Baufirmen nutzen zu können ist es sinnvoll, diese schon bei der Vor- und Entwurfsplanung einzubeziehen. Auch zeigen Vertragsmodelle aus anderen Ländern, dass eine am Projekterfolg ausgerichtete Vertragsgestaltung und Vergütung zudem dazu beiträgt Projekte in der geplanten Zeit und innerhalb des Kostenbudgets abzuwickeln.
Bitte beachten Sie die untenstehenden Hinweise zu den technischen Voraussetzungen.
Betrachtet man andere Länder, so sind dort schon seit langem Projektabwicklungsmodelle im Einsatz, die auf vertraglicher Basis nur dann zu einem wirtschaftlichen Erfolg aller Projektbeteiligten führen, wenn das Projekt insgesamt optimal im Hinblick auf Termine und Kosten abgewickelt wird. Derartigen Vertragsmodellen ist allesamt gemein, dass Kooperation der Baubeteiligten belohnt wird, während ein Verhalten nicht zum Wohle des Projektes, sondern ausschließlich zum Wohle eines Projektbeteiligten sanktioniert wird. Auch in Deutschland gibt es verschiedene Pilotprojekte, auch der öffentlichen Hand.
Inhalt des Seminars ist es, die Grundstrukturen derartiger Vertragsmodelle darzustellen, um insbesondere aufzuzeigen, dass sich diese Vertragsmodelle einer „Integrierten Projektabwicklung“ (IPA) in Form eines Mehrparteienvertrages auch in Deutschland auf Basis des europäischen Vergaberechts durch öffentliche Auftraggeber abwickeln lassen.
Das Seminar gibt einen Überblick über den derzeitigen Stand derartiger Modelle in Deutschland. Dabei werden die wesentlichen Vertragsparameter erläutert und es wird dargestellt, wie diese vergaberechtlich ausgeschrieben werden können. Weiterhin werden die Besonderheiten hinsichtlich Verfahrensart, Eignungs- und Zuschlagskriterien und Zuschlagserteilung erläutert.
Das Seminar richtet sich an Personen. die mit der Organisation von Auftragsvergaben größerer Projekte, vornehmlich Infrastrukturprojekten betraut sind. Dabei sind sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer aus dem Planungs- und Baubereich angesprochen, die lernen möchten, wie eine kooperativer Vertragsabwicklung wirklich funktionieren kann.
Dieses Seminar wird online durchgeführt. Als technische Lösung wird die Online-Seminar-Software von edudip eingesetzt. Diese wird in Deutschland entwickelt, betreut und in deutschen Rechenzentren gehosted.
Technische Voraussetzungen für die Teilnahme am Webinar:
Zur Teilnahme am Online-Seminar wird ein Desktop-PC, Laptop oder anderes mobiles Endgerät (z.B. Tablet) benötigt.
Eine Webkamera und/oder Mikrofon ist nicht zwingend erforderlich, da jede/r TeilnehmerIn des Webinars individuell entscheiden kann, ob man sich aktiv durch Ton-/Bildbeiträge beteiligt. Allen TeilnehmerInnen steht eine Chatfunktion zur Verfügung, um Fragen stellen zu können.
Die Software ist webbasiert und ohne Download eines Programms und dessen Installation einsetzbar. Die Anwendung wird über den Browser aufgerufen und ausgeführt. Plug-ins im Browser sind nicht erforderlich.
Uneingeschränkt funktionieren die Browser Firefox und Chrome, d.h. TeilnehmerInnen können sich durch den Einsatz von Mikrofon und Webkamera am Online-Seminar beteiligen.
Voraussetzungen für die optimale Nutzung:
Ältere Betriebssysteme (Windows 7 und älter) und Browserversionen unterliegen Einschränkungen.
Bei Nutzung beispielsweise des Internet Explorers von Microsoft werden Sie auf einen Live-Stream/Webcast umgeleitet, hier ist keine aktive Teilnahme am Webinar außer im Chat möglich ist.
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>> Weiterlesen "Als Teilnehmer im Seminarraum - Alle Funktionen im Überblick"
Bei Fragen zu Ihrer Technik, bestehender Firewall und Filter wenden Sie sich bitte an Ihren Systemadministrator.
Ablauf von Online-Seminaren:
2 Tage vor dem Seminartermin erhalten Sie eine E-Mail mit einem Anmeldelink. Bitte beachten Sie hierfür auch den Eingang Ihres Spam-Ordners.
Die Seminarunterlagen werden kurz vor dem Webinar als PDF zur Verfügung gestellt.
Die Online-Seminare werden je nach Dauer in 3 - 4 Blöcken á 1,5 h Stunden durchgeführt mit kürzeren Pausen und einer längeren Mittagspause.
Sie erhalten per Mail ein Teilnahmezertifikat, welches die Zeitstunden vermerkt, so dass Sie dieses bei Ihrer Rechtsanwaltskammer als Fortbildungsnachweis einreichen können (Fortbildungsnachweis § 15 FAO).