Losweise Vergabe vs. Gesamtausschreibung? - Online

Losweise Vergabe vs. Gesamtausschreibung? - Online

Grenzen und Möglichkeiten für öffentliche Auftraggeber

§ 97 Abs. 4 Satz 1 GWB enthält mit dem Grundsatz der Losweisen Vergabe eine zentrale Regelung für die Beschaffungspraxis. Gleichwohl ist die Reichweite umstritten, Beschafferinnen und Beschaffer fragen tagtäglich, welche Möglichkeiten bestehen, abweichend von diesem Grundsatz eine Gesamtvergabe durchzuführen. Das Seminar gibt einen praxisorientierten Überblick, welche Gestaltungsmöglichkeiten bestehen, um den Bedürfnissen öffentlicher Auftraggeber gerecht zu werden.

Seminarort auswählen & buchen »

Bitte beachten Sie die untenstehenden Hinweise zu den technischen Voraussetzungen.

Öffentliche Auftraggeber sind nach § 97 Abs. 4 GWB vor allem aus Gründen des Mittelstandsschutzes angehalten, den Grundsatz der Losvergabe im Rahmen ihrer Beschaffungen zu beachten. Diese Vorgabe kann in der Praxis allerdings zu Schwierigkeiten führen. Dem Grundsatz der Losvergabe kann das Bedürfnis entgegenstehen, eine individualisierte und den tatsächlichen Gegebenheiten beim öffentlichen Auftraggeber entsprechende Ausgestaltung zu ermöglichen. Die Lösung „aus einer Hand“ erscheint oftmals praxisgerechter und öffentliche Auftraggeber berufen sich gerne auf ihr Leistungsbestimmungsrecht, das eine Gesamtvergabe ermöglichen müsse. Doch wo verläuft die Abgrenzung? Welchen Gestaltungsmöglichkeiten stehen welche Grenzen gegenüber? Diese und mehr Fragestellungen werden in diesem Seminar „aus der Praxis, für die Praxis“ beantwortet. Auch die Rechtsfolgen von Verstößen sind zu betrachten. Verstöße gegen die Regelungen zur losweisen Vergabe können u.U. gravierende Konsequenzen haben. Werden z.B. in Projekten öffentliche Fördermittel eingesetzt, kommt der losweisen Vergabe besondere Bedeutung zu. Seine Verletzung kann sogar den Verlust von Fördermitteln zur Folge haben. In normalen Vergabeverfahren drohen bei einer Verletzung Rügen und Nachprüfungsanträge. 

Das Seminar gibt einen Überblick über die grundlegenden Fragestellungen im Zusammenhang mit der Abgrenzung zwischen der grundsätzlichen Verpflichtung zur losweisen Vergabe und einer Gesamtausschreibung. Es werden zahlreiche Praxisbezüge hergestellt und Praxisbeispiele präsentiert. Die Teilnehmenden erhalten Gelegenheit, sich aktiv einzubringen und von den Praxiserfahrungen des Referenten zu profitieren. Eigene Fragen sind ausdrücklich erwünscht. 
Ziel des Seminars ist eine Soforthilfe „aus der Praxis, für die Praxis“. Beschafferinnen und Beschaffern wird anhand von zahlreichen Praxisbeispielen und einer umfassenden Präsentation verdeutlicht, wie sie im Spannungsfeld zwischen der Verpflichtung zur losweisen Vergabe und dem Interesse an einer Gesamtvergabe effizient und gleichwohl rechtssicher abgrenzen. 

Das Seminar richtet sich an alle Beschafferinnen und Beschaffer in Bund, Ländern, Kommunen und weiteren öffentlichen Auftraggebern. Weiterhin gehören Vertragsmanagerinnen und Vertragsmanager zur Zielgruppe, ebenso das Lieferantenmanagement. Auch Fachbereiche, die ebenfalls häufig bei der Vergabevorbereitung beteiligt werden, gehören zur Zielgruppe. Ebenso interessierte Bieter.

Das Seminar wird über die technische Lösung von edudip durchgeführt.

Technische Voraussetzungen:

Eine ausführliche Beschreibung der technischen Voraussetzungen finden Sie hier.

Seminarablauf:

Zwei Tage vor dem Seminartermin erhalten Sie eine E-Mail mit einem Anmeldelink. Bitte überprüfen Sie auch Ihren Spam-Ordner.

Die Seminarunterlagen werden kurz vor dem Seminar als PDF zur Verfügung gestellt.

Im Anschluss an das Seminar erhalten Sie ein Teilnahmezertifikat. Dies können Sie bei Ihrer Rechtsanwaltskammer als Fortbildungsnachweis gemäß § 15 FAO einreichen.

 

Ort Termin Uhrzeit Freie Plätze Auswahl
Online-Seminar 22.10.2024 09:30 - 12:30 Uhr
Jetzt buchen
Online-Seminar 11.02.2025 09:30 - 12:30 Uhr
Jetzt buchen
Online-Seminar 05.05.2025 09:30 - 12:30 Uhr
Jetzt buchen