Grenzen und Möglichkeiten für öffentliche Auftraggeber
§ 97 Abs. 4 Satz 1 GWB enthält mit dem Grundsatz der Losweisen Vergabe eine zentrale Regelung für die Beschaffungspraxis. Gleichwohl ist die Reichweite umstritten, Beschafferinnen und Beschaffer fragen tagtäglich, welche Möglichkeiten bestehen, abweichend von diesem Grundsatz eine Gesamtvergabe durchzuführen. Das Seminar gibt einen praxisorientierten Überblick, welche Gestaltungsmöglichkeiten bestehen, um den Bedürfnissen öffentlicher Auftraggeber gerecht zu werden.
Bitte beachten Sie die untenstehenden Hinweise zu den technischen Voraussetzungen.
Öffentliche Auftraggeber sind nach § 97 Abs. 4 GWB vor allem aus Gründen des Mittelstandsschutzes angehalten, den Grundsatz der Losvergabe im Rahmen ihrer Beschaffungen zu beachten. Diese Vorgabe kann in der Praxis allerdings zu Schwierigkeiten führen. Dem Grundsatz der Losvergabe kann das Bedürfnis entgegenstehen, eine individualisierte und den tatsächlichen Gegebenheiten beim öffentlichen Auftraggeber entsprechende Ausgestaltung zu ermöglichen. Die Lösung „aus einer Hand“ erscheint oftmals praxisgerechter und öffentliche Auftraggeber berufen sich gerne auf ihr Leistungsbestimmungsrecht, das eine Gesamtvergabe ermöglichen müsse. Doch wo verläuft die Abgrenzung? Welchen Gestaltungsmöglichkeiten stehen welche Grenzen gegenüber? Diese und mehr Fragestellungen werden in diesem Seminar „aus der Praxis, für die Praxis“ beantwortet. Auch die Rechtsfolgen von Verstößen sind zu betrachten. Verstöße gegen die Regelungen zur losweisen Vergabe können u.U. gravierende Konsequenzen haben. Werden z.B. in Projekten öffentliche Fördermittel eingesetzt, kommt der losweisen Vergabe besondere Bedeutung zu. Seine Verletzung kann sogar den Verlust von Fördermitteln zur Folge haben. In normalen Vergabeverfahren drohen bei einer Verletzung Rügen und Nachprüfungsanträge.
Das Seminar gibt einen Überblick über die grundlegenden Fragestellungen im Zusammenhang mit der Abgrenzung zwischen der grundsätzlichen Verpflichtung zur losweisen Vergabe und einer Gesamtausschreibung. Es werden zahlreiche Praxisbezüge hergestellt und Praxisbeispiele präsentiert. Die Teilnehmenden erhalten Gelegenheit, sich aktiv einzubringen und von den Praxiserfahrungen des Referenten zu profitieren. Eigene Fragen sind ausdrücklich erwünscht.
Ziel des Seminars ist eine Soforthilfe „aus der Praxis, für die Praxis“. Beschafferinnen und Beschaffern wird anhand von zahlreichen Praxisbeispielen und einer umfassenden Präsentation verdeutlicht, wie sie im Spannungsfeld zwischen der Verpflichtung zur losweisen Vergabe und dem Interesse an einer Gesamtvergabe effizient und gleichwohl rechtssicher abgrenzen.
Das Seminar richtet sich an alle Beschafferinnen und Beschaffer in Bund, Ländern, Kommunen und weiteren öffentlichen Auftraggebern. Weiterhin gehören Vertragsmanagerinnen und Vertragsmanager zur Zielgruppe, ebenso das Lieferantenmanagement. Auch Fachbereiche, die ebenfalls häufig bei der Vergabevorbereitung beteiligt werden, gehören zur Zielgruppe. Ebenso interessierte Bieter.
Dieses Seminar wird online durchgeführt. Als technische Lösung wird die Online-Seminar-Software von edudip eingesetzt. Diese wird in Deutschland entwickelt, betreut und in deutschen Rechenzentren gehosted.
Technische Voraussetzungen für die Teilnahme am Webinar:
Zur Teilnahme am Online-Seminar wird ein Desktop-PC, Laptop oder anderes mobiles Endgerät (z.B. Tablet) benötigt.
Eine Webkamera und/oder Mikrofon ist nicht zwingend erforderlich, da jede/r TeilnehmerIn des Webinars individuell entscheiden kann, ob man sich aktiv durch Ton-/Bildbeiträge beteiligt. Allen TeilnehmerInnen steht eine Chatfunktion zur Verfügung, um Fragen stellen zu können.
Die Software ist webbasiert und ohne Download eines Programms und dessen Installation einsetzbar. Die Anwendung wird über den Browser aufgerufen und ausgeführt. Plug-ins im Browser sind nicht erforderlich.
Uneingeschränkt funktionieren die Browser Firefox und Chrome, d.h. TeilnehmerInnen können sich durch den Einsatz von Mikrofon und Webkamera am Online-Seminar beteiligen.
Voraussetzungen für die optimale Nutzung:
Ältere Betriebssysteme (Windows 7 und älter) und Browserversionen unterliegen Einschränkungen.
Bei Nutzung beispielsweise des Internet Explorers von Microsoft werden Sie auf einen Live-Stream/Webcast umgeleitet, hier ist keine aktive Teilnahme am Webinar außer im Chat möglich ist.
>> Weiterlesen "Technische Voraussetzungen"
>> Weiterlesen "Als Teilnehmer im Seminarraum - Alle Funktionen im Überblick"
Bei Fragen zu Ihrer Technik, bestehender Firewall und Filter wenden Sie sich bitte an Ihren Systemadministrator.
Ablauf von Online-Seminaren:
2 Tage vor dem Seminartermin erhalten Sie eine E-Mail mit einem Anmeldelink. Bitte beachten Sie hierfür auch den Eingang Ihres Spam-Ordners.
Die Seminarunterlagen werden kurz vor dem Webinar als PDF zur Verfügung gestellt.
Sie erhalten per Mail ein Teilnahmezertifikat, welches die Zeitstunden vermerkt, so dass Sie dieses bei Ihrer Rechtsanwaltskammer als Fortbildungsnachweis einreichen können (Fortbildungsnachweis § 15 FAO).
Ort | Termin | Uhrzeit | Freie Plätze | Auswahl |
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Online-Seminar | 11.12.2023 | 10:00 - 13:00 Uhr | Jetzt buchen | |
Online-Seminar | 07.03.2024 | 09:30 - 12:30 Uhr | Jetzt buchen | |
Online-Seminar | 17.06.2024 | 09:30 - 12:30 Uhr | Jetzt buchen |