Vergaben rechtssicher sowie praxistauglich gestalten und durchführen
Im Vergaberecht (u.a. in § 30 Abs. 3 VgV) ist die Möglichkeit für Auftraggeber vorgesehen, die Kombination von Fach- und/oder Teillosen auszuschreiben. Welche vergaberechtlich zulässigen Gestaltungsspielräume Auftraggeber beim Design und der Durchführung von Vergaben haben, ist jedoch größtenteils nicht eindeutig. Das Seminar bringt "Licht ins Dunkel".
Bitte beachten Sie die untenstehenden Hinweise zu den technischen Voraussetzungen.
Öffentliche Auftraggeber und Sektorenauftraggeber haben oftmals ein Interesse daran, Ihren (komplexen) Beschaffungsbedarf nicht in Lose aufzuteilen, sondern diesen mittels einer Gesamtvergabe zu decken. Wenn die Voraussetzungen für eine Gesamtvergabe nach § 97 Abs. 4 Satz 3 GWB aber nicht vorliegen, könnte dem vorgenannten Interesse von (Sektoren-)Auftraggebern dennoch dadurch Rechnung getragen werden, dass die Abgabe eines Angebots für eine Kombination von Losen zugelassen wird. Ist ein Angebot für die Loskombination das wirtschaftlichste und erfolgt darauf der Zuschlag, wird der Bedarf des (Sektoren-)Auftraggebers jedenfalls im Ergebnis durch eine vergaberechtlich zulässige gesamthafte Vergabe erfüllt, obwohl die Voraussetzungen für eine Gesamtvergabe nach § 97 Abs. 4 Satz 3 GWB nicht vorliegen.
In der vergaberechtlichen Rechtsprechung ist das Thema bislang nur vereinzelt behandelt worden (wie etwa OLG Düsseldorf, NZBau 2018, 548 – „Cannabislieferung II“). Welche vergaberechtlich zulässigen Gestaltungsspielräume (Sektoren-)Auftraggeber beim Design von Vergaben insoweit haben, ist größtenteils nicht eindeutig und diskussionswürdig.
Das Ziel dieses Seminars ist es, neben einem grundlegenden Überblick zur Rechtslage über die Entwicklungen in der Gesetzgebung und der Rechtsprechung diesem Thema zu informieren. Durch Hinweise und Beispiele aus der Vergabepraxis sollen Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie Beschaffungen praxistauglich und zugleich rechtssicher durchgeführt werden können. Die seit der letzten großen Vergaberechtsreform im Jahr 2016 neu kodifizierte Möglichkeit zur "Loskombination" könnte dabei in vielen Beschaffungen eine Lösung darstellen, um vergaberechtliche Risiken, die bei einer Gesamtvergabe entstehen, zu vermeiden.
Das Seminar richtet sich vor allem an Vergabepraktiker in Vergabestellen und Einkaufs- sowie Rechtsabteilungen von öffentlichen Auftraggebern und ferner ebenfalls an Wirtschaftsteilnehmer, die sich an öffentlichen Auftragsvergaben beteiligen sowie Berater von (Sektoren-)Auftraggebern und Wirtschaftsteilnehmern. Das Seminar setzt Vorkenntnisse im Vergaberecht und Erfahrungen in der Vergabe öffentlicher Aufträge voraus.
Das Seminar ist ferner für die Fachbereiche beziehungsweise Bedarfsträger bei (Sektoren-)Auftraggebern interessant, da die vergaberechtlichen Rahmenbedingungen zum Thema Los- und Gesamtvergabe sowie Loskombinationen Einfluss darauf haben, wie die benötigten Leistungen "zugeschnitten" werden können.
1. Rechtsgrundlage für die Vergabe einer Loskombination: Was haben die Normgeber geregelt, was nicht?
2. Gestaltungsvarianten und Beispiele von Loskombinationen: Die Vielfalt der Kombinationsmöglichkeiten!
3. Terminologie: Ein verständliches „Wording“ für Transparenz und Akzeptanz!
4. Vor- und Nachteile einer Loskombination: Loskombinationen als „goldener Weg“ zwischen Los- und Gesamtvergabe?
5. Einzelheiten zur Konzeption von Vergaben mit Loskombinationen, unter anderem:
Dieses Seminar wird online durchgeführt. Als technische Lösung wird die Online-Seminar-Software von edudip eingesetzt. Diese wird in Deutschland entwickelt, betreut und in deutschen Rechenzentren gehosted.
Technische Voraussetzungen für die Teilnahme am Webinar:
Zur Teilnahme am Online-Seminar wird ein Desktop-PC, Laptop oder anderes mobiles Endgerät (z.B. Tablet) benötigt.
Eine Webkamera und/oder Mikrofon ist nicht zwingend erforderlich, da jede/r TeilnehmerIn des Webinars individuell entscheiden kann, ob man sich aktiv durch Ton-/Bildbeiträge beteiligt. Allen TeilnehmerInnen steht eine Chatfunktion zur Verfügung, um Fragen stellen zu können.
Die Software ist webbasiert und ohne Download eines Programms und dessen Installation einsetzbar. Die Anwendung wird über den Browser aufgerufen und ausgeführt. Plug-ins im Browser sind nicht erforderlich.
Uneingeschränkt funktionieren die Browser Firefox und Chrome, d.h. TeilnehmerInnen können sich durch den Einsatz von Mikrofon und Webkamera am Online-Seminar beteiligen.
Voraussetzungen für die optimale Nutzung:
Ältere Betriebssysteme (Windows 7 und älter) und Browserversionen unterliegen Einschränkungen.
Bei Nutzung beispielsweise des Internet Explorers von Microsoft werden Sie auf einen Live-Stream/Webcast umgeleitet, hier ist keine aktive Teilnahme am Webinar außer im Chat möglich ist.
>> Weiterlesen "Technische Voraussetzungen"
>> Weiterlesen "Als Teilnehmer im Seminarraum - Alle Funktionen im Überblick"
Bei Fragen zu Ihrer Technik, bestehender Firewall und Filter wenden Sie sich bitte an Ihren Systemadministrator.
Ablauf von Online-Seminaren:
2 Tage vor dem Seminartermin erhalten Sie eine E-Mail mit einem Anmeldelink. Bitte beachten Sie hierfür auch den Eingang Ihres Spam-Ordners.
Die Seminarunterlagen werden kurz vor dem Webinar als PDF zur Verfügung gestellt.
Sie erhalten per Mail ein Teilnahmezertifikat, welches die Zeitstunden vermerkt, so dass Sie dieses bei Ihrer Rechtsanwaltskammer als Fortbildungsnachweis einreichen können (Fortbildungsnachweis § 15 FAO).