Überblick und Leitfaden zur Berücksichtigung der neuen gesetzlichen Sorgfaltspflichten in Lieferketten im öffentlichen Einkauf
Ab 1. Januar 2023 haben zahlreiche Unternehmen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz zu beachten. Unternehmen im Sinne des Gesetzes können auch öffentliche Auftraggeber und öffentliche Unternehmen sein. Sie müssen die neuen gesetzlichen Pflichten bei ihrer Beschaffung beachten und in ihre Einkaufsverfahren implementieren.
Bitte beachten Sie die untenstehenden Hinweise zu den technischen Voraussetzungen.
Im Juli 2021 ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verkündet worden. Es gilt ab 1. Januar 2023 für alle unternehmerisch tätigen Rechtspersonen, die konzernweit mindestens 3.000 Arbeitnehmer beschäftigen; ab 2024 sind dann auch Rechtspersonen ab 1.000 Arbeitnehmer erfasst. Das Gesetz gilt rechtsformunabhängig. Damit können auch öffentliche Auftraggeber (einschließlich Körperschaften, Anstalten) und öffentliche Unternehmen unter den Anwendungsbereich des LkSG fallen.
Das LkSG verpflichtet die Gesetzesadressaten dazu, im Rahmen des Einkaufs bestimmte umwelt- und menschenrechtsbezogene Sorgfaltspflichten einzuhalten. Das kann gerade für öffentliche Auftraggeber eine besondere Herausforderung darstellen, da diese bei ihrer Beschaffung zusätzlich auch noch die vergabeverfahrensrechtlichen Vorgaben beachten müssen. Die zahlreichen Pflichten des LkSG müssen somit sinnvoll in den öffentlichen Einkauf implementiert werden. Dabei ist mit Augenmaß vorzugehen, damit der Bieterkreis nicht mehr als nötig eingeschränkt wird. Öffentliche Auftraggeber stehen bei ihrer Beschaffung ohnehin schon seit Jahren vor dem Problem, dass sie es häufig nicht schaffen, ausreichend Interessenten für eine Teilnahme an ihren Vergabeverfahren zu gewinnen.
Das Seminar gibt einen Überblick über die gesetzlichen Regelungen und erläutert die Herausforderungen für öffentliche Auftraggeber. Der vergaberechtliche Instrumentenkasten zur Umsetzung der neuen gesetzlichen Pflichten wird ebenso dargestellt, wie die Rechtsfolgen (Bußgelder!) bei Missachtung des Gesetzes.
Ziel des Seminars ist es, die Teilnehmer in die Lage zu versetzen, die Anforderungen des neuen Lieferkettenrechts in ihre Einkaufsverfahren zu integrieren.
Das Seminar richtet sich an Einkäufer, Compliance-Verantwortliche, Juristen und allgemein Personen, die mit der Organisation von Auftragsvergaben betraut sind. Grundkenntnisse im Bereich der Öffentlichen Auftragsvergabe sind hilfreich, aber nicht zwingend notwendig.
Dieses Seminar wird online durchgeführt. Als technische Lösung wird die Online-Seminar-Software von edudip eingesetzt. Diese wird in Deutschland entwickelt, betreut und in deutschen Rechenzentren gehosted.
Technische Voraussetzungen für die Teilnahme am Webinar:
Zur Teilnahme am Online-Seminar wird ein Desktop-PC, Laptop oder anderes mobiles Endgerät (z.B. Tablet) benötigt.
Eine Webkamera und/oder Mikrofon ist nicht zwingend erforderlich, da jede/r TeilnehmerIn des Webinars individuell entscheiden kann, ob man sich aktiv durch Ton-/Bildbeiträge beteiligt. Allen TeilnehmerInnen steht eine Chatfunktion zur Verfügung, um Fragen stellen zu können.
Die Software ist webbasiert und ohne Download eines Programms und dessen Installation einsetzbar. Die Anwendung wird über den Browser aufgerufen und ausgeführt. Plug-ins im Browser sind nicht erforderlich.
Uneingeschränkt funktionieren die Browser Firefox und Chrome, d.h. TeilnehmerInnen können sich durch den Einsatz von Mikrofon und Webkamera am Online-Seminar beteiligen.
Voraussetzungen für die optimale Nutzung:
Ältere Betriebssysteme (Windows 7 und älter) und Browserversionen unterliegen Einschränkungen.
Bei Nutzung beispielsweise des Internet Explorers von Microsoft werden Sie auf einen Live-Stream/Webcast umgeleitet, hier ist keine aktive Teilnahme am Webinar außer im Chat möglich ist.
>> Weiterlesen "Technische Voraussetzungen"
>> Weiterlesen "Als Teilnehmer im Seminarraum - Alle Funktionen im Überblick"
Bei Fragen zu Ihrer Technik, bestehender Firewall und Filter wenden Sie sich bitte an Ihren Systemadministrator.
Ablauf von Online-Seminaren:
2 Tage vor dem Seminartermin erhalten Sie eine E-Mail mit einem Anmeldelink. Bitte beachten Sie hierfür auch den Eingang Ihres Spam-Ordners.
Die Seminarunterlagen werden kurz vor dem Webinar als PDF zur Verfügung gestellt.
Sie erhalten per Mail ein Teilnahmezertifikat, welches die Zeitstunden vermerkt, so dass Sie dieses bei Ihrer Rechtsanwaltskammer als Fortbildungsnachweis einreichen können (Fortbildungsnachweis § 15 FAO).