
Norbert Portz
Rechtsanwalt, Ehrenamtlicher Beisitzer der Vergabekammer des Bundes, Leiter des Vergabedezernats des Deutschen Städte- und Gemeindebundes a. D.
Mehr zu Ihrem DozentenFrühbucherpreis (Aktiv bis 10.08.2026)
225,- EUR
zzgl. Mwst.
Normalpreis
275,- EUR
zzgl. Mwst.
Datum & Uhrzeit:
09.09.2026 · 09:00 – 12:30 Uhr
Teilnahme beinhaltet:
– Ein offizielles Teilnehmerzertifikat als Nachweis Ihrer Teilnahme gemäß § 15 FAO
– Umfangreiche Arbeitsunterlagen zur Unterstützung und Vertiefung des Seminarinhalts
Ablauf des Seminars:
Zwei Tage vor dem Seminartermin erhalten Sie eine E-Mail mit einem Anmeldelink. Bitte überprüfen Sie auch Ihren Spam-Ordner.
Die Seminarunterlagen werden kurz vor dem Seminar als PDF zur Verfügung gestellt.
Technische Voraussetzungen:
Informationen zu den technischen Voraussetzungen bei Online-Seminaren
Frühbucherpreis (Aktiv bis 18.10.2026)
225,- EUR
zzgl. Mwst.
Normalpreis
275,- EUR
zzgl. Mwst.
Datum & Uhrzeit:
17.11.2026 · 09:00 – 12:30 Uhr
Teilnahme beinhaltet:
– Ein offizielles Teilnehmerzertifikat als Nachweis Ihrer Teilnahme gemäß § 15 FAO
– Umfangreiche Arbeitsunterlagen zur Unterstützung und Vertiefung des Seminarinhalts
Ablauf des Seminars:
Zwei Tage vor dem Seminartermin erhalten Sie eine E-Mail mit einem Anmeldelink. Bitte überprüfen Sie auch Ihren Spam-Ordner.
Die Seminarunterlagen werden kurz vor dem Seminar als PDF zur Verfügung gestellt.
Technische Voraussetzungen:
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Passen Sie die Inhalte individuell an Ihre Anforderungen an und profitieren Sie von praxisnaher Wissensvermittlung
– bei Ihnen vor Ort
Eine Leistungsbeschreibung definiert die Anforderungen und den Vertragsinhalt, den ein Auftraggeber für eine öffentliche Auftragsvergabe vorgibt. Sie bestimmt, welche Leistungen erbracht werden sollen und beeinflusst die Anzahl und Art der Bewerbungen von Unternehmen.
Über die Leistungsbeschreibung lassen sich Kriterien wie Umweltaspekte, soziale Standards oder Innovationen steuern, um nachhaltige und strategische Beschaffungen zu fördern. So wird die Vergabe gezielt auf bestimmte Ziele ausgerichtet.
Produktneutralität gewährleistet, dass Ausschreibungen offen für verschiedene Anbieter und Produkte sind, um Wettbewerb zu fördern. Ausnahmen sind zulässig, wenn produktscharfe Vorgaben sachlich begründet sind, etwa bei speziellen technischen Anforderungen.
Das Thema ist besonders relevant für Vertreter öffentlicher Auftraggeber in Fachbereichen und zentralen Vergabestellen sowie für alle Personen, die mit der Vergabe öffentlicher Aufträge betraut sind.
Eine funktionale Leistungsbeschreibung beschreibt das gewünschte Ergebnis oder die Funktion der Leistung ohne detaillierte Vorgaben, während ein Leistungsverzeichnis einzelne Positionen und Mengen konkret und detailliert aufführt.
Ihr Dozent

Norbert Portz
Rechtsanwalt, Ehrenamtlicher Beisitzer der Vergabekammer des Bundes, Leiter des Vergabedezernats des Deutschen Städte- und Gemeindebundes a. D.
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T: +49 (0) 30 20 63 32 36
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