Do's and Don'ts bei IT-Vergaben im Krankenhauskontext
Der Beantragung der KHZG Fördermittel folgen nun weitere Herausforderungen, Bestimmungen und Gesetze, die bei der Vergabe berücksichtigt werden müssen. Nur so kann sichergestellt werden, dass die bewilligten Fördermittel später nicht zurückgefordert werden.
Bitte beachten Sie die untenstehenden Hinweise zu den technischen Voraussetzungen.
Seitenlange Antragsformulare, aufwändige Projektskizzen und umfassende Kostenkalkulationen – die Förderanträge zum Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) haben sowohl bei den Krankenhäusern und Kliniken als auch bei den Dienstleistern zu hohen Aufwänden geführt. Das Ziel: Die Digitalisierung in Krankenhäusern vorantreiben.
Nun folgt die Umsetzung der Projekte, damit auch die vorgegeben Fristen entsprechend eingehalten werden können. Doch auch wenn einige, aber bei weitem noch nicht alle, Förderanträge inzwischen vom BAS bewilligt worden sind, gehen erste Häuser bereits in die Umsetzung. Denn die Zeit drängt!
Was aber muss bei der Beschaffung berücksichtigt werden? Müssen alle Themen öffentlich ausgeschrieben werden und gibt es unterschiedliche Vorgaben für öffentliche Auftraggeber und private Auftraggeber? Worauf ist auch im Hinblick auf die Zeit nach der KHZG-Förderung zu achten? Ist ein schnelles Vorgehen à la „Windhundeverfahren“ tatsächlich das Mittel der Wahl?
Immerhin entscheiden häufig Kleinigkeiten zwischen einer Förderung und keiner Förderung…
Gemeinsam geben die Referenten einen Überblick über das KHZG, die Durchführung von IT-Vergaben und den zu berücksichtigen Besonderheiten in diesem Kontext und verknüpfen dies mit fundiertem und tiefgehendem Wissen zum Haushalts- und Vergaberecht, insbesondere wird anhand von langjähriger Erfahrung und Beispielprojekten aufgezeigt, welches die Fallstricke und Stolpersteine in diesem Kontext sind und was Krankenhäuser und Klinken nun konkret als nächste Schritte tun sollten.
Das Seminar richtet sich an alle, die mit der Organisation und Durchführung von IT-Vergaben im Krankenhauskontext und den dazugehörigen Vergabeverfahren beschäftigt sind, insbesondere, aber nicht ausschließlich, an die Projektleitungen und IT-Abteilungen, die sich im Zuge des KHZG mit den Digitalisierungsthemen auseinandergesetzt haben. Sie erhalten praktische Anwendungshinweise für das weitere Vorgehen.
Dieses Seminar wird online durchgeführt. Als technische Lösung wird die Online-Seminar-Software von edudip eingesetzt. Diese wird in Deutschland entwickelt, betreut und in deutschen Rechenzentren gehosted.
Technische Voraussetzungen für die Teilnahme am Webinar:
Zur Teilnahme am Online-Seminar wird ein Desktop-PC, Laptop oder anderes mobiles Endgerät (z.B. Tablet) benötigt.
Eine Webkamera und/oder Mikrofon ist nicht zwingend erforderlich, da jede/r TeilnehmerIn des Webinars individuell entscheiden kann, ob man sich aktiv durch Ton-/Bildbeiträge beteiligt. Allen TeilnehmerInnen steht eine Chatfunktion zur Verfügung, um Fragen stellen zu können.
Die Software ist webbasiert und ohne Download eines Programms und dessen Installation einsetzbar. Die Anwendung wird über den Browser aufgerufen und ausgeführt. Plug-ins im Browser sind nicht erforderlich.
Uneingeschränkt funktionieren die Browser Firefox und Chrome, d.h. TeilnehmerInnen können sich durch den Einsatz von Mikrofon und Webkamera am Online-Seminar beteiligen.
Voraussetzungen für die optimale Nutzung:
Ältere Betriebssysteme (Windows 7 und älter) und Browserversionen unterliegen Einschränkungen.
Bei Nutzung beispielsweise des Internet Explorers von Microsoft werden Sie auf einen Live-Stream/Webcast umgeleitet, hier ist keine aktive Teilnahme am Webinar außer im Chat möglich ist.
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>> Weiterlesen "Als Teilnehmer im Seminarraum - Alle Funktionen im Überblick"
Bei Fragen zu Ihrer Technik, bestehender Firewall und Filter wenden Sie sich bitte an Ihren Systemadministrator.
Ablauf von Online-Seminaren:
2 Tage vor dem Seminartermin erhalten Sie eine E-Mail mit einem Anmeldelink. Bitte beachten Sie hierfür auch den Eingang Ihres Spam-Ordners.
Die Seminarunterlagen werden kurz vor dem Webinar als PDF zur Verfügung gestellt.
Sie erhalten per Mail ein Teilnahmezertifikat, welches die Zeitstunden vermerkt, so dass Sie dieses bei Ihrer Rechtsanwaltskammer als Fortbildungsnachweis einreichen können (Fortbildungsnachweis § 15 FAO).