Do's and Don'ts bei IT-Vergaben im Krankenhauskontext
Der Beantragung der KHZG Fördermittel folgen nun weitere Herausforderungen, Bestimmungen und Gesetze, die bei der Vergabe berücksichtigt werden müssen. Nur so kann sichergestellt werden, dass die bewilligten Fördermittel später nicht zurückgefordert werden.
Seitenlange Antragsformulare, aufwändige Projektskizzen und umfassende Kostenkalkulationen – die Förderanträge zum Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) haben sowohl bei den Krankenhäusern und Kliniken als auch bei den Dienstleistern zu hohen Aufwänden geführt. Das Ziel: Die Digitalisierung in Krankenhäusern vorantreiben.
Nun folgt die Umsetzung der Projekte, damit auch die vorgegeben Fristen entsprechend eingehalten werden können. Doch auch wenn einige, aber bei weitem noch nicht alle, Förderanträge inzwischen vom BAS bewilligt worden sind, gehen erste Häuser bereits in die Umsetzung. Denn die Zeit drängt!
Was aber muss bei der Beschaffung berücksichtigt werden? Müssen alle Themen öffentlich ausgeschrieben werden und gibt es unterschiedliche Vorgaben für öffentliche Auftraggeber und private Auftraggeber? Worauf ist auch im Hinblick auf die Zeit nach der KHZG-Förderung zu achten? Ist ein schnelles Vorgehen à la „Windhundeverfahren“ tatsächlich das Mittel der Wahl?
Immerhin entscheiden häufig Kleinigkeiten zwischen einer Förderung und keiner Förderung…
Gemeinsam geben die Referenten einen Überblick über das KHZG, die Durchführung von IT-Vergaben und den zu berücksichtigen Besonderheiten in diesem Kontext und verknüpfen dies mit fundiertem und tiefgehendem Wissen zum Haushalts- und Vergaberecht, insbesondere wird anhand von langjähriger Erfahrung und Beispielprojekten aufgezeigt, welches die Fallstricke und Stolpersteine in diesem Kontext sind und was Krankenhäuser und Klinken nun konkret als nächste Schritte tun sollten.
Das Seminar richtet sich an alle, die mit der Organisation und Durchführung von IT-Vergaben im Krankenhauskontext und den dazugehörigen Vergabeverfahren beschäftigt sind, insbesondere, aber nicht ausschließlich, an die Projektleitungen und IT-Abteilungen, die sich im Zuge des KHZG mit den Digitalisierungsthemen auseinandergesetzt haben. Sie erhalten praktische Anwendungshinweise für das weitere Vorgehen.
Um für alle Teilnehmer den optimalen Nutzen zu gewährleisten, ist diese Veranstaltung teilnehmerbegrenzt. Durch eine zeitige Anmeldung sichern Sie sich somit Ihren Teilnehmerplatz.
Im Teilnehmerpreis enthalten sind die Seminarunterlagen, Pausenverpflegung, Getränke und das Mittagessen.
Sie erhalten zudem ein Teilnahmezertifikat, welches die Zeitstunden vermerkt, so dass Sie dieses bei Ihrer Rechtsanwaltskammer als Fortbildungsnachweis einreichen können (Fortbildungsnachweis § 15 FAO).
Wir haben für Sie im Tagungshotel ein begrenztes Zimmerkontingent reserviert, welches Sie bis 4 Woche vor der Veranstaltung unter dem Kennwort "DVNW Akademie" abrufen können. Beachten Sie: Warten Sie mit Ihren Reisevorbereitungen bis zur Durchführungsbestätigung des Seminars durch uns.
Nutzen Sie das Veranstaltungsticket der Deutschen Bahn für Ihre Anreise, welches Sie nach Abschluss der Anmeldung ab 109,80 € für Hin- und Rückfahrt nach Verfügbarkeit buchen können.*
*Frühestens buchbar 6 Monate vor Veranstaltungsbeginn.