Aktuelle Anforderungen an die Organisationsstruktur zur gemeinsamen Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben
Das Seminar gibt einen Überblick über praxistypische Konstellationen wie z.B. die Gründung von Unternehmen, das Eingehen von Kooperationen und die Restrukturierung von vorhandenen Organisationen. Dabei werden die nicht zuletzt durch verschiedene EuGH-Entscheidungen konkretisierten Anforderungen an die (vergaberechtsfreie) Zusammenarbeit von öffentlichen Auftraggebern beleuchtet.
Nach wie vor steht die öffentliche Hand vor erheblichen Herausforderungen zur Erfüllung von Aufgaben. Vielfach stehen öffentlichen Stellen kaum ausreichende personelle Ressourcen zur Aufgabenwahrnehmung zur Verfügung und die Deckung von Bedarfen stellt sich aufgrund der aktuellen Marktsituation sehr schwierig dar. Ein Lösungsansatz ist die Kooperation von mehreren öffentlichen Stellen, um Bedarfe zu bündeln und Aufgaben gemeinsam wahrnehmen zu können. Solche Kooperationen können sowohl durch Gründung von Unternehmen oder aber auch auf vertraglicher Grundlage begründet werden.
Allerdings sind solche öffentlich-öffentlichen Kooperationen lediglich unter den engen Voraussetzungen vergaberechtsfrei möglich. Die Regelung des § 108 GWB ist seit seiner Einführung im Rahmen der Vergaberechtsmodernisierung im Jahre 2016 vielfach durch vergaberechtliche Entscheidungen konkretisiert worden. Nicht zuletzt der EuGH hat in den letzten Jahren verschiedene Entscheidungen getroffen und die tatbestandlichen Voraussetzungen für eine Ausnahme vom Anwendungsbereich des Vergaberechts konkretisiert.
In dem Seminar erhalten interessierte Teilnehmer einen Überblick über die verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten von Kooperationen und praxistypische Konstellationen. Die einzelnen vergaberechtlichen Voraussetzungen für vergaberechtsfreie interkommunale Kooperationen und Inhousevergaben werden im Detail erläutert und dabei die relevante Rechtsprechung analysiert. Dabei wird insbesondere vermittelt, welche rechtlichen Leitlinien bei der Ausgestaltung zu beachten sind. Den Teilnehmern soll auf diese Weise ein erster „Leitfaden“ zur Umsetzung an die Hand gegeben werden.
Das Seminar richtet sich an Vertreter der öffentlichen Hand auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene, die mit der Umsetzung von Kooperationsvorhaben betraut sind oder die Möglichkeit einer Kooperation mit anderen Verwaltungsträgern in Erwägung ziehen sowie Vertreter aus dem Beteiligungsmanagement von öffentlichen Unternehmen wie z.B. Stadtwerken etc.
Grundkenntnisse im Bereich der Öffentlichen Auftragsvergabe sollten vorhanden sein.
Um für alle Teilnehmer/-innen den optimalen Nutzen zu gewährleisten, ist diese Veranstaltung teilnehmerbegrenzt. Durch eine zeitige Anmeldung sichern Sie sich somit Ihren Teilnehmerplatz.
Im Teilnehmerpreis enthalten sind die Seminarunterlagen, Pausenverpflegung, Getränke und das Mittagessen.
Sie erhalten zudem ein Teilnahmezertifikat, welches die Zeitstunden vermerkt, so dass Sie dieses bei Ihrer Rechtsanwaltskammer als Fortbildungsnachweis einreichen können.
Tagungshotels folgen in Kürze
Beachten Sie: Warten Sie mit Ihren Reisevorbereitungen bis zur Durchführungsbestätigung des Seminars durch uns.
Nutzen Sie das Veranstaltungsticket der Deutschen Bahn für Ihre Anreise, welches Sie nach Abschluss der Anmeldung für Hin- und Rückfahrt nach Verfügbarkeit buchen können.* Nähere Informationen hier.
Ort | Termin | Uhrzeit | Freie Plätze | Auswahl |
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Berlin | 13.02.2024 | 09:00 - 16:00 Uhr | Jetzt buchen |