Auftragnehmer in wirtschaftlichen Schwierigkeiten - Vergaberecht in Krise und Insolvenz - Online

Auftragnehmer in wirtschaftlichen Schwierigkeiten - Vergaberecht in Krise und Insolvenz - Online

Sicherheit im Umgang mit insolvenzbezogenen Themen bei der Beschaffung

Insolvenzen von Bietern oder Auftragnehmern öffentlicher Aufträge werden erwartbar kein Einzelfall bleiben. Wie kann ich mich als öffentlicher Auftraggeber aufstellen, um in diesem Fall eine rechtssichere und zugleich möglichst wirtschaftliche Bedarfsdeckung sicherzustellen? Das Seminar klärt Fragen rund um Insolvenzkonstellationen im Ausschreibungsverfahren und nach Zuschlag.

Bitte beachten Sie die untenstehenden Hinweise zu den technischen Voraussetzungen.

Steigende Rohstoffpreise, gestörte Lieferketten und die anhaltende Pandemie fordern weiterhin viele Unternehmen heraus. Trotz umfangreicher staatlicher Unterstützungsmaßnahmen sind viele Unternehmen derzeit krisenbehaftet und insolvenzbedroht. Durch den Auslauf der staatlichen Programme und die Änderung der Zinspolitik wird sich die Situation teilweise sogar noch verschärfen. Schnell können dabei Rückschläge und Dominoeffekte auf der Lieferanten- und Kundenseite der Betroffenen entstehen. Die besondere Dynamik einer Krise erfordert sodann meist schnelles Handeln, um negative Auswirkungen gering zu halten und um Vermögenswerte zu sichern.
Wie können sich öffentliche Auftraggeber aufstellen, um negative Auswirkungen solcher Krisenkonstellationen auf ihre Bedarfsdeckung möglichst auszuschließen? Um in diesen Situationen die richtigen Entscheidungen treffen zu können, hilft ein Verständnis über insolvenzrechtliche Rahmenbedingungen und Spielarten sowie der in diesem Zusammenhang bestehenden vergaberechtlichen Regelungen.

Das Seminar richtet sich an Mitarbeitende der öffentlichen Verwaltung, öffentlicher Unternehmen und Anstalten des öffentlichen Rechts, die mit der Organisation von Auftragsvergaben betraut sind. Selbstverständlich sind auch Mitarbeiter der Auftragnehmerseite herzlich willkommen. Grundkenntnisse im Bereich der Öffentlichen Auftragsvergabe sollten vorhanden sein.

 

Dieses Seminar wird online durchgeführt. Als technische Lösung wird die Online-Seminar-Software von edudip eingesetzt. Diese wird in Deutschland entwickelt, betreut und in deutschen Rechenzentren gehosted.

Technische Voraussetzungen für die Teilnahme am Webinar:

Zur Teilnahme am Online-Seminar wird ein Desktop-PC, Laptop oder anderes mobiles Endgerät (z.B. Tablet) benötigt.

Eine Webkamera und/oder Mikrofon ist nicht zwingend erforderlich, da jede/r TeilnehmerIn des Webinars individuell entscheiden kann, ob man sich aktiv durch Ton-/Bildbeiträge beteiligt. Allen TeilnehmerInnen steht eine Chatfunktion zur Verfügung, um Fragen stellen zu können.

Die Software ist webbasiert und ohne Download eines Programms und dessen Installation einsetzbar. Die Anwendung wird über den Browser aufgerufen und ausgeführt. Plug-ins im Browser sind nicht erforderlich.

Uneingeschränkt funktionieren die Browser Firefox und Chrome, d.h. TeilnehmerInnen können sich durch den Einsatz von Mikrofon und Webkamera am Online-Seminar beteiligen.

Voraussetzungen für die optimale Nutzung:

Ältere Betriebssysteme (Windows 7 und älter) und Browserversionen unterliegen Einschränkungen.
Bei Nutzung beispielsweise des Internet Explorers von Microsoft werden Sie auf einen Live-Stream/Webcast umgeleitet, hier ist keine aktive Teilnahme am Webinar außer im Chat möglich ist. 

>> Weiterlesen "Technische Voraussetzungen"

>> Weiterlesen "Als Teilnehmer im Seminarraum - Alle Funktionen im Überblick"

Bei Fragen zu Ihrer Technik, bestehender Firewall und Filter wenden Sie sich bitte an Ihren Systemadministrator.

 

Ablauf von Online-Seminaren:

2 Tage vor dem Seminartermin erhalten Sie eine E-Mail mit einem Anmeldelink. Bitte beachten Sie hierfür auch den Eingang Ihres Spam-Ordners.

Die Seminarunterlagen werden kurz vor dem Webinar als PDF zur Verfügung gestellt.

Sie erhalten per Mail ein Teilnahmezertifikat, welches die Zeitstunden vermerkt, so dass Sie dieses bei Ihrer Rechtsanwaltskammer als Fortbildungsnachweis einreichen können (Fortbildungsnachweis § 15 FAO).