HOAI: Das EuGH-Urteil in der Rechtspraxis

HOAI: Das EuGH-Urteil in der Rechtspraxis

Aktuelle vertrags- und vergaberechtlichen Folgen des EuGH-Urteils vom 04.07.2019

Am 04.07.2019 hat der EuGH entschieden, dass die verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der HOAI europarechtswidrig sind. Die Umsetzung des Urteils in nationales Recht steht noch aus. Sowohl Auftraggeber als auch Architekten und Ingenieure stehen daher gerade in der jetzigen Übergangszeit vor einer Vielzahl von Fragen.

Das HOAI-Urteil des EuGH stellt alle am Vergabeprozess sowie an der Vertragsabwicklung Beteiligten vor neue Herausforderungen. In vertragsrechtlicher Hinsicht zu klären sind dabei v.a. Auswirkungen auf bestehende Verträge und laufende Honorarverhandlungen sowie Honorarprozesse. Vergaberechtlich stellen sich u.a. Fragen zur Kostenschätzung auf Basis der HOAI, zur Fortsetzung bereits vor dem 04.07.2019 begonnener Vergabeverfahren und RPW 2013-Wettbewerbe sowie zur künftigen Sicherung des Qualitätswettbewerbs.


Das Seminar stellt die rechtlichen und praktischen Auswirkungen des HOAI-Urteils des EuGH sowie die zu einzelnen Fragen bereits ergangenen nationalen Gerichtsentscheidungen zum Umgang mit der Europarechtswidrigkeit der Mindest- und Höchstsätze dar.

Ziel ist es, ein Gefühl für die Relevanz der Entscheidung zu vermitteln und die künftig anzustellenden rechtlichen Überlegungen zu Vergabeverfahren, Vertragsgestaltung, Vertragsverhandlung und Vertragsabwicklung darzustellen. Gleichzeitig soll ausreichend Raum für den Erfahrungsaustausch zwischen den Beteiligten und die Diskussion mit den Referenten gegeben werden.
 

Das Seminar richtet sich sowohl an öffentliche Auftraggeber als auch an Architekten und Ingenieure. Grundkenntnisse im Bereich der Vergabe von öffentlichen Architekten- und Ingenieurverträgen sollten vorhanden sein.
 

Um für alle Teilnehmer/-innen den optimalen Nutzen zu gewährleisten, ist diese Veranstaltung teilnehmerbegrenzt. Durch eine zeitige Anmeldung sichern Sie sich somit Ihren Teilnehmerplatz. 

Im Teilnehmerpreis enthalten sind die Seminarunterlagen, Pausenverpflegung, Getränke und das Mittagessen.

Sie erhalten zudem ein Teilnahmezertifikat, welches die Zeitstunden vermerkt, so dass Sie dieses bei Ihrer Rechtsanwalts- oder Architektenkammer als Fortbildungsnachweis einreichen können.
 

Tagungshotels

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Nutzen Sie das Veranstaltungsticket der Deutschen Bahn für Ihre Anreise, welches Sie nach Abschluss der Anmeldung ab Preis ab 109,80,- € für Hin- und Rückfahrt nach Verfügbarkeit buchen können.*