Grundkurs Ausschreibungen bearbeiten für Bieter  - Online

Grundkurs Ausschreibungen bearbeiten für Bieter - Online

Ein Einstiegskurs zum Thema Ausschreibungen erfolgreich bearbeiten

Dieser Grundkurs zum Thema Ausschreibungen bearbeiten, richtet sich an Teilnehmer die noch keine, bis wenig Erfahrungen mit dem bearbeiten von Ausschreibungen gesammelt haben

 

Bitte beachten Sie die untenstehenden Hinweise zu den technischen Voraussetzungen.

Viele Bieter haben bei Bearbeitung von Ausschreibungen Schwierigkeiten. Gerade Bieter, die wenig oder noch keine Erfahrungen gesammelt haben fällt der Einstieg in die Welt der Vergabe schwer.  

Viele Schrecken auch vor dem Aufwand, dem scheinbaren komplizierten Aufbau oder aufgrund der vielen anderen Hürden zurück.

Wie kann man sich nun an eine solche Ausschreibung wagen, ohne bereits im Vorfeld frustriert zu sein?

Das Seminar gibt einen Überblick über die wichtigsten Grundlagen in der Arbeit mit  öffentlichen Ausschreibung. Es werden die grundlegenden Ausschreibungsbegriffe, aber auch der praktische Ablauf einer Ausschreibung beleuchtet. Im Fokus steht hierbei die fundierte Ausschreibungsrecherche, aber auch der weitere Ablauf.

Ziel des Seminars ist es das Sie gut vorbereitet sich an die ersten Ausschreibungen wagen können und Ihre ersten praktischen Erfahrungen sammeln können mit dem theoretischen Wissen dieses Seminares.

Das Seminar richtet sich an Personen, die bisher keine oder nur wenig Erfahrung bei der Bearbeitung von Ausschreibungen haben. Dieses Seminar richtet sich an die Teilnehmer einer Ausschreibung, also der Bieterseite.

1. Die wichtigsten Grundlagen in der Arbeit mit Ausschreibungen:

- Von "Auftragsbekanntmachung" bis "Zuschlag", die wichtigsten Ausschreibungsbegriffe

- Wie funktioniert eine fundierte Ausschreibungsrecherche? 

- Nach welchen Kriterien wird entschieden, ob Sie an einer Ausschreibung teilnehmen?

2. Die "typische" Ausschreibung:

- Der Aufbau einer Ausschreibung 

- Wie funktioniert der Bewerbungsprozess? 

- Das Angebot - vom Aufbau bis zur Abgabe 

- Das Angebot wurde abgegeben - und jetzt?

3. Praktische Tipps für die nächste Ausschreibung

Dieses Seminar wird online durchgeführt. Als technische Lösung wird die Online-Seminar-Software von edudip eingesetzt. Diese wird in Deutschland entwickelt, betreut und in deutschen Rechenzentren gehosted.

Technische Voraussetzungen für die Teilnahme am Webinar:

Zur Teilnahme am Online-Seminar wird ein Desktop-PC, Laptop oder anderes mobiles Endgerät (z.B. Tablet) benötigt.

Eine Webkamera und/oder Mikrofon ist nicht zwingend erforderlich, da jede/r TeilnehmerIn des Webinars individuell entscheiden kann, ob man sich aktiv durch Ton-/Bildbeiträge beteiligt. Allen TeilnehmerInnen steht eine Chatfunktion zur Verfügung, um Fragen stellen zu können.

Die Software ist webbasiert und ohne Download eines Programms und dessen Installation einsetzbar. Die Anwendung wird über den Browser aufgerufen und ausgeführt. Plug-ins im Browser sind nicht erforderlich.

Uneingeschränkt funktionieren die Browser Firefox und Chrome, d.h. TeilnehmerInnen können sich durch den Einsatz von Mikrofon und Webkamera am Online-Seminar beteiligen.

Voraussetzungen für die optimale Nutzung:

Ältere Betriebssysteme (Windows 7 und älter) und Browserversionen unterliegen Einschränkungen.
Bei Nutzung beispielsweise des Internet Explorers von Microsoft werden Sie auf einen Live-Stream/Webcast umgeleitet, hier ist keine aktive Teilnahme am Webinar außer im Chat möglich ist. 

>> Weiterlesen "Technische Voraussetzungen"

>> Weiterlesen "Als Teilnehmer im Seminarraum - Alle Funktionen im Überblick"

Bei Fragen zu Ihrer Technik, bestehender Firewall und Filter wenden Sie sich bitte an Ihren Systemadministrator.

 

Ablauf von Online-Seminaren:

2 Tage vor dem Seminartermin erhalten Sie eine E-Mail mit einem Anmeldelink. Bitte beachten Sie hierfür auch den Eingang Ihres Spam-Ordners.

Die Seminarunterlagen werden kurz vor dem Webinar als PDF zur Verfügung gestellt.

Sie erhalten per Mail ein Teilnahmezertifikat, welches die Zeitstunden vermerkt, so dass Sie dieses bei Ihrer Rechtsanwaltskammer als Fortbildungsnachweis einreichen können (Fortbildungsnachweis § 15 FAO).