
Dr. Manuel Feller, LL.M. (Eur.)
Rechtsanwalt, Europajurist (Univ. Würzburg), Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB, Hamburg
Mehr zu Ihrem DozentenFrühbucherpreis (Aktiv bis 15.08.2026)
200,- EUR
zzgl. Mwst.
Normalpreis
250,- EUR
zzgl. Mwst.
Datum & Uhrzeit:
14.09.2026 · 09:30 – 12:00 Uhr
Teilnahme beinhaltet:
– Ein offizielles Teilnehmerzertifikat als Nachweis Ihrer Teilnahme gemäß § 15 FAO
– Umfangreiche Arbeitsunterlagen zur Unterstützung und Vertiefung des Seminarinhalts
Ablauf des Seminars:
Zwei Tage vor dem Seminartermin erhalten Sie eine E-Mail mit einem Anmeldelink. Bitte überprüfen Sie auch Ihren Spam-Ordner.
Die Seminarunterlagen werden kurz vor dem Seminar als PDF zur Verfügung gestellt.
Technische Voraussetzungen:
Informationen zu den technischen Voraussetzungen bei Online-Seminaren
Frühbucherpreis (Aktiv bis 06.10.2026)
200,- EUR
zzgl. Mwst.
Normalpreis
250,- EUR
zzgl. Mwst.
Datum & Uhrzeit:
05.11.2026 · 09:30 – 12:00 Uhr
Teilnahme beinhaltet:
– Ein offizielles Teilnehmerzertifikat als Nachweis Ihrer Teilnahme gemäß § 15 FAO
– Umfangreiche Arbeitsunterlagen zur Unterstützung und Vertiefung des Seminarinhalts
Ablauf des Seminars:
Zwei Tage vor dem Seminartermin erhalten Sie eine E-Mail mit einem Anmeldelink. Bitte überprüfen Sie auch Ihren Spam-Ordner.
Die Seminarunterlagen werden kurz vor dem Seminar als PDF zur Verfügung gestellt.
Technische Voraussetzungen:
Informationen zu den technischen Voraussetzungen bei Online-Seminaren
Passen Sie die Inhalte individuell an Ihre Anforderungen an und profitieren Sie von praxisnaher Wissensvermittlung
– bei Ihnen vor Ort
Bei der Gesamtlosvergabe werden mehrere Leistungen nicht in Einzellosen, sondern gebündelt vergeben. Im Baukontext kann das die Vergabe an einen Generalunternehmer oder Totalunternehmer betreffen, bei Planungsleistungen die Vergabe an einen Generalplaner. Ziel ist eine zusammengefasste Leistungserbringung für ein Bauprojekt.
Die Gesamtlosvergabe wird im Oberschwellenvergaberecht anhand der Vorgaben aus GWB, VgV und VOB/A EU eingeordnet. Maßgeblich sind dabei die Zulässigkeit und die Voraussetzungen, unter denen von der Einzellosvergabe abgewichen werden kann. Außerdem werden die Grundsätze der Losvergabe als Ausgangspunkt betrachtet.
Eine Gesamtlosvergabe ist dann relevant, wenn die rechtlichen Voraussetzungen für eine Bündelung von Leistungen erfüllt sind. Das betrifft insbesondere die Prüfung nach GWB, VgV und VOB/A EU. Entscheidend ist, dass die Wahl der Vergabeform rechtlich begründet werden kann.
Geeignet ist es für Behörden des Bundes und der Länder, Städte und Gemeinden sowie für Auftraggeber im Sinne von § 99 Nr. 2 GWB. Dazu zählen insbesondere kommunale oder staatliche Unternehmen und Einrichtungen sowie Sektorenauftraggeber. Angesprochen sind vor allem Personen aus Vergabe, Planung, Projektleitung und Durchführung von Großbauprojekten.
Der Generalunternehmer übernimmt die Bauleistungen in gebündelter Form, während der Totalunternehmer darüber hinaus auch weitere Leistungen aus einer Hand erbringen kann. Entsprechend wird zwischen der Vergabe von Bauleistungen und einer weitergehenden Gesamtverantwortung unterschieden. Das Seminar stellt auch die Abgrenzung zu General- und Totalübernehmern dar.
Ihr Dozent

Dr. Manuel Feller, LL.M. (Eur.)
Rechtsanwalt, Europajurist (Univ. Würzburg), Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB, Hamburg
Mehr zu Ihrem DozentenTermine
Preise
Der DVNW Beschaffungslehrgang ist Ihre Eintrittskarte in die Welt der praxisgerechten Beschaffung.
Sprechen Sie uns an – wir freuen uns auf Sie!

Teamleiter Fortbildungen
Daniel Buschermöhle
T: +49 (0) 30 20 63 32 36
M: +49 (0) 170 22 45 767
daniel.buschermoehle@dvnw.de

Bleiben Sie informiert über neue Seminare, Kongresse und News zu der DVNW Akademie.