Reaktionsmöglichkeiten in besonderen Fällen
§ 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV erlaubt in Fällen äußerster Dringlichkeit, die der öffentliche Auftraggeber nicht selbst verursacht haben darf, eine Beschaffung im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb mit sehr weitgehenden Verfahrenserleichterungen. Das Seminar gibt einen praxisorientierten Überblick, welche Voraussetzungen zu beachten sind und wo die Grenzen der Dringlichkeitsbeschaffung liegen.
Bitte beachten Sie die untenstehenden Hinweise zu den technischen Voraussetzungen.
Die letzten drei Jahre haben uns leider mit der Corona-Pandemie und dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine akute Krisensituationen gebracht, wie es sie so seit der Existenz des EU-Vergaberechts nie gegeben hat.
Praktisch über Nacht entstanden äußerst zeitkritische Beschaffungsbedarfe, die so vorher überhaupt nicht absehbar waren und die bislang eher exotischen Ausnahmeregelungen zu den Dringlichkeitsbeschaffungen wurden in zahlreichen Beschaffungsprojekten herangezogen, um schnell und unter Verzicht auf zahlreiche Verfahrensschritte Beschaffungen tätigen zu können. Bei vielen Vergabestellen bestanden hierbei erhebliche Unklarheiten sowohl hinsichtlich der Voraussetzungen des § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV als auch hinsichtlich der Ausgestaltung der Dringlichkeitsbeschaffungen. Mit dem weiteren Fortschreiten der Corona-Pandemie stellte sich zudem die Frage, welche Corona-bedingten Beschaffungbedarfe noch „unvorhersehbar“ sind, vergleichbare Fragen werden sich mit der Fortdauer des Ukraine-Kriegs ebenfalls stellen.
Da die Beschaffungen in vielen Fällen als Direktaufträge unter Verzicht auf jeglichen Wettbewerb erfolgten, beantragten übergangene Bieter zahlreiche Nachprüfungsverfahren. In der Praxis der Nachprüfungsinstanzen zeigte sich schnell, dass rechtlich problematisch weniger die Fälle sind, in denen innerhalb von wenigen Stunden oder ein bis zwei Tagen beschafft werden muss, sondern v.a. diesjenigen, in denen einige Wochen für die Beschaffung zur Verfügung stehen und die Schaffung eines (Rest-)Wettbewerbs grundsätzlich noch möglich wäre. Als weitere kritische Fallgestaltung stellten sich vom Auftraggeber (mit-)verursachte Dringlichkeitssituationen heraus, in denen die Beschaffung aber zur Aufrechterhaltung wichtiger Leistungen der Daseinsvorsorge zwingend zeitnah geboten war.
Leider mussten die Nachprüfungsinstanzen in zahlreichen Fällen gegen den durchaus verbreiteten Missbrauch der Dringlichkeitsbeschaffungen einschreiten, da die erheblichen Verfahrenserleichterung natürlich einen (Fehl-)Anreiz schaffen, seit langem geplante Beschaffungen „schnell und unbürokratisch“ unter Verzicht auf Verfahren und Wettbewerb dem jeweiligen Wunschbieter zuzuschanzen.
Das Seminar gibt einen Überblick über die Voraussetzungen und Grenzen von Dringlichkeitsbeschaffungen, insbesondere über die Merkmale „Unvorhersehbares Ereignis“, „Unmöglichkeit, die Fristen anderer Vergabeverfahren einzuhalten“ und „nicht vom Auftraggeber verursacht“. Anhand zahlreicher Praxisbeispiele wird auf die Fragen zur Schaffung von noch möglichem Wettbewerb und auf die Begrenzung der Laufzeiten bei im Rahmen von Dringlichkeitsbeschaffungen vergebenen Dienstleistungsaufträge eingegangen. Zudem erfolgt ein Überblick über die teilweise uneinheitliche aktuelle Rechtsprechung.
Die Teilnehmenden erhalten Gelegenheit, sich aktiv einzubringen und von den Praxiserfahrungen des Referenten zu profitieren. Eigene Fragen sind ausdrücklich erwünscht.
Ziel des Seminars ist, den Teilnehmenden einen verantwortungsvollen Umgang mit dem für Krisensituationen bestehenden Rechtsinstitut der Dringlichkeitsbeschaffung näher zu bringen und eine rechtssichere Handhabung der schwierigen Ausnahmevorschriften zu erleichtern.
Das Seminar richtet sich an Personen, die mit der Organisation und Durchführung von Auftragsvergaben betraut sind. Vergaberechtliche Vorkenntnisse sollten möglichst vorhanden sein.
Das Seminar wird über die technische Lösung von edudip durchgeführt.
Technische Voraussetzungen:
Eine ausführliche Beschreibung der technischen Voraussetzungen finden Sie hier.
Seminarablauf:
Zwei Tage vor dem Seminartermin erhalten Sie eine E-Mail mit einem Anmeldelink. Bitte überprüfen Sie auch Ihren Spam-Ordner.
Die Seminarunterlagen werden kurz vor dem Seminar als PDF zur Verfügung gestellt.
Im Anschluss an das Seminar erhalten Sie ein Teilnahmezertifikat. Dies können Sie bei Ihrer Rechtsanwaltskammer als Fortbildungsnachweis gemäß § 15 FAO einreichen.
Ort | Termin | Uhrzeit | Freie Plätze | Auswahl |
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Online-Seminar | 14.03.2025 | 09:30 - 13:00 Uhr | Jetzt buchen |