
Sonja Scharnhorst
Referatsleiterin des Referats Vergabe im Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Mehr zu Ihrer DozentinFrühbucherpreis (Aktiv bis 03.06.2026)
200,- EUR
zzgl. Mwst.
Normalpreis
250,- EUR
zzgl. Mwst.
Datum & Uhrzeit:
03.07.2026 · 09:30 – 12:30 Uhr
Teilnahme beinhaltet:
– Ein offizielles Teilnehmerzertifikat als Nachweis Ihrer Teilnahme gemäß § 15 FAO
– Umfangreiche Arbeitsunterlagen zur Unterstützung und Vertiefung des Seminarinhalts
Ablauf des Seminars:
Zwei Tage vor dem Seminartermin erhalten Sie eine E-Mail mit einem Anmeldelink. Bitte überprüfen Sie auch Ihren Spam-Ordner.
Die Seminarunterlagen werden kurz vor dem Seminar als PDF zur Verfügung gestellt.
Technische Voraussetzungen:
Informationen zu den technischen Voraussetzungen bei Online-Seminaren
Frühbucherpreis (Aktiv bis 07.09.2026)
200,- EUR
zzgl. Mwst.
Normalpreis
250,- EUR
zzgl. Mwst.
Datum & Uhrzeit:
07.10.2026 · 09:30 – 12:30 Uhr
Teilnahme beinhaltet:
– Ein offizielles Teilnehmerzertifikat als Nachweis Ihrer Teilnahme gemäß § 15 FAO
– Umfangreiche Arbeitsunterlagen zur Unterstützung und Vertiefung des Seminarinhalts
Ablauf des Seminars:
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Technische Voraussetzungen:
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Frühbucherpreis (Aktiv bis 16.11.2026)
200,- EUR
zzgl. Mwst.
Normalpreis
250,- EUR
zzgl. Mwst.
Datum & Uhrzeit:
16.12.2026 · 09:30 – 12:30 Uhr
Teilnahme beinhaltet:
– Ein offizielles Teilnehmerzertifikat als Nachweis Ihrer Teilnahme gemäß § 15 FAO
– Umfangreiche Arbeitsunterlagen zur Unterstützung und Vertiefung des Seminarinhalts
Ablauf des Seminars:
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– bei Ihnen vor Ort
Eine Direktvergabe ist ein Vertragsschluss ohne vollständiges Vergabeverfahren, etwa als Verhandlungsvergabe oder Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb. Sie ist nur in den dafür vorgesehenen, restriktiven Ausnahmefällen zulässig. Vorher müssen die rechtlichen Voraussetzungen geprüft und nachvollziehbar dokumentiert werden.
Erforderlich sind eine sorgfältige Prüfung der Voraussetzungen, eine nachvollziehbare Begründung und regelmäßig eine umfassende Markterkundung. Die Dokumentation sollte die wesentlichen Überlegungen, die Auswahlentscheidung und die Gründe für den Verzicht auf Wettbewerb enthalten. Auch bei Direktaufträgen ist eine haushaltsrechtliche Kurzdokumentation hilfreich und erforderlich.
Ein vollständiger Verzicht auf Wettbewerb ist nur in den gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefällen zulässig. Maßgeblich sind der Rechtsrahmen der UVgO und der VgV sowie die strengen Anforderungen an Begründung und Dokumentation. Ohne diese Voraussetzungen kann der Vertragsschluss unwirksam sein.
Relevant ist es für Beschafferinnen und Beschaffer in Bund, Ländern, Kommunen und bei weiteren öffentlichen Auftraggebern. Auch aus Sicht potenzieller Auftragnehmer sind die rechtlichen Rahmenbedingungen und Rechtsschutzmöglichkeiten bedeutsam. Der Fokus liegt auf der öffentlichen Beschaffungspraxis.
Ein Direktauftrag erfolgt ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens, während die Direktvergabe als rechtlich eng begrenzter Vertragsschluss ohne vollständigen Wettbewerb zu verstehen ist. Beide Begriffe betreffen also unterschiedliche Konstellationen im Beschaffungsrecht. Bei Direktaufträgen spielen zudem Wertgrenzen und eine gewisse Dokumentation eine Rolle.
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Sonja Scharnhorst
Referatsleiterin des Referats Vergabe im Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
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