Vermeidung von Folgeproblemen durch richtige Vertragsgestaltung
Datenschutz ist ein unliebsames Thema, das bei der Durchführung von Vergabeverfahren in der Regel nur wenig beachtet wird. Dabei können die in der DSGVO festgelegten Pflichten bei der Bestimmung des Leistungsinhalts oder der Festlegung von Bewertungskriterien genutzt werden, um das Anforderungsprofil bei der Auftragsvergabe zu schärfen oder sich als Auftragnehmer besonders hervorzutun.
Bitte beachten Sie die untenstehenden Hinweise zu den technischen Voraussetzungen.
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie die verschiedenen Landesgesetze beinhalten diverse Regelungen, die im Rahmen eines Vergabeverfahrens zu beachten sind. Insbesondere dem Abschluss speziell erforderlicher Verträge zur Auftragsverarbeitung, der Festlegung von Mindestanforderungen in Bezug auf die Datensicherheit („TOM-Beschreibung“) sowie der Beurteilung von Drittstaatenübermittlungen wird in der Regel zu wenig Beachtung geschenkt. Dabei ist die sorgfältige Auswahl von Dienstleistern, deren Überprüfung sowie vertragliche Bindung eine der wichtigsten datenschutzrechtlichen Pflichten überhaupt.
Die Einbindung der*des Datenschutzbeauftragten, die Bereitstellung von Datenschutzinformationen für Ansprechpartner*innen auf beiden Seiten sowie die Durchführung einer unter Umständen erforderlichen Datenschutz-Folgenabschätzung sind weitere Themen, die es bei einer Vergabe zu beachten gilt.
Um nicht im Nachhinein mit Mehraufwand oder nicht lösbaren Konflikten in Bezug auf die datenschutzrechtliche Zulässigkeit einer Verarbeitung konfrontiert zu sein, lohnt sich eine intensive Auseinandersetzung bereits bei der Erstellung der Vergabeunterlagen. Gleichzeitig kann eine gute Kenntnis der Datenschutzvorgaben einen großen Vorteil bei der Bewerbung um Aufträge darstellen.
Im Seminar erhalten Sie einen Überblick zum Datenschutzrecht, den verschiedenen Beteiligten sowie relevanten Vertragstypen. Sie lernen, wie Sie die erforderlichen Verträge korrekt ermitteln, in die Vergabeunterlagen einbinden und gleichzeitig die Vorgaben an die Datensicherheit beachten. Dabei werden Ihnen verschiedene Varianten anhand von konkreten Beispielen aufgezeigt, um einen möglichst großen Handlungs- und Gestaltungsspielraum bei der Bestimmung der für die Vergabe eines Auftrags relevanten Kriterien zu belassen.
Das Seminar richtet sich an Personen, die mit der Organisation von Auftragsvergaben betraut sind. Grundkenntnisse im Bereich der Erstellung von Vergabeunterlagen sollten vorhanden sein. Vorkenntnisse im Datenschutzrecht sind nicht erforderlich, aber hilfreich.
I. Einführung ins Datenschutzrecht
1. Schutzzweck
2. Begriffe
3. Gesetzliche Pflichten
II. Vertragsarten
1. Einstufung der Leistung
2. Passender Vertrag
3. Geeignete technische und organisatorische Maßnahmen
III. Umsetzung in den Ausschreibungsunterlagen
1. Beauftragung einer „normalen“ Leistung
2. Beauftragung eines Auftragsverarbeiters
IV. Information der Betroffenen
1. Anforderung des Art. 13 DS-GVO
2. Umsetzungsbeispiel
V. Sonstiges
1. Einstufung von Bietergemeinschaften
2. Einsatz von Unterauftragsverarbeitern
Das Seminar wird über die technische Lösung von edudip durchgeführt.
Technische Voraussetzungen:
Eine ausführliche Beschreibung der technischen Voraussetzungen finden Sie hier.
Seminarablauf:
Zwei Tage vor dem Seminartermin erhalten Sie eine E-Mail mit einem Anmeldelink. Bitte überprüfen Sie auch Ihren Spam-Ordner.
Die Seminarunterlagen werden kurz vor dem Seminar als PDF zur Verfügung gestellt.
Im Anschluss an das Seminar erhalten Sie ein Teilnahmezertifikat. Dies können Sie bei Ihrer Rechtsanwaltskammer als Fortbildungsnachweis gemäß § 15 FAO einreichen.
Ort | Termin | Uhrzeit | Freie Plätze | Auswahl |
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Online-Seminar | 29.01.2025 | 09:00 - 14:30 Uhr | Jetzt buchen | |
Online-Seminar | 03.04.2025 | 09:00 - 14:30 Uhr | Jetzt buchen |