Vereinfachte und beschleunigte Beschaffung von Rüstungs- und Verteidigungsgütern mit dem BwBBG
Dieses neu geschaffene Gesetz soll durch die Anpassung von bestehenden vergaberechtlichen Regelungen die Beschaffung in den Bereichen Sicherheit und Verteidigung beschleunigen und vereinfachen. Welche konkreten Werkzeuge werden Auftragnehmern und Bietern zur Hand gegeben und wie ist in der Praxis damit umzugehen?
Bitte beachten Sie die untenstehenden Hinweise zu den technischen Voraussetzungen.
Nach der Ankündigung einer „Zeitenwende“ durch die Bundesregierung schreitet der Gesetzgeber nun zur Tat und hat nach dem Beschluss eines 100-Milliarden Euro-schweren Sonderetats zur Stärkung der Bundeswehr das Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz verabschiedet. Das BwBBG soll durch die Vereinfachung von Beschaffungsvorgängen dazu beitragen, die Einsatzfähigkeit der Streitkräfte schnellstmöglich zu erhöhen. Der Modernisierungsstau soll abgebaut, und ein breites, modernes und innovationsorientiertes Fähigkeitsspektrum der Bundeswehr gewährleistet werden, indem in den kommenden Jahren umfangreiche Beschaffungsmaßnahmen durchgeführt werden.
Das BwBBG normiert verschiedene Hilfestellungen zur Beschleunigung der Beschaffungsvorgänge. Deren Anwendung und Auswirkungen in der Praxis werden in diesem Seminar vorgestellt.
Das Seminar gibt einen Überblick über die durch das BwBBG geschaffenen vergaberechtlichen Gestaltungsspielräume bei der Gestaltung eines Beschaffungsvorgangs. Chancen und Risiken für die Bieter werden praxisorientiert aufgezeigt. Dies gilt auch für die geänderten Regelungen hinsichtlich der vergaberechtlichen Rechtsschutzmöglichkeiten.
Ziel des Seminars ist es, den Teilnehmern die Auswirkungen des BwBBG auf die Vergabepraxis aufzuzeigen.
Das Seminar richtet sich sowohl Personen und Organisationen, die von Auftraggeberseite mit der Beschaffung von sicherheits- und verteidigungsrelevanten Gütern befasst sind, als auch an diejenigen Personen, die als Bieter an solchen Beschaffungsvorgängen teilnehmen. Grundkenntnisse im Bereich der Öffentlichen Auftragsvergabe sollten vorhanden sein.
Dieses Seminar wird online durchgeführt. Als technische Lösung wird die Online-Seminar-Software von edudip eingesetzt. Diese wird in Deutschland entwickelt, betreut und in deutschen Rechenzentren gehosted.
Technische Voraussetzungen für die Teilnahme am Webinar:
Zur Teilnahme am Online-Seminar wird ein Desktop-PC, Laptop oder anderes mobiles Endgerät (z.B. Tablet) benötigt.
Eine Webkamera und/oder Mikrofon ist nicht zwingend erforderlich, da jede/r TeilnehmerIn des Webinars individuell entscheiden kann, ob man sich aktiv durch Ton-/Bildbeiträge beteiligt. Allen TeilnehmerInnen steht eine Chatfunktion zur Verfügung, um Fragen stellen zu können.
Die Software ist webbasiert und ohne Download eines Programms und dessen Installation einsetzbar. Die Anwendung wird über den Browser aufgerufen und ausgeführt. Plug-ins im Browser sind nicht erforderlich.
Uneingeschränkt funktionieren die Browser Firefox und Chrome, d.h. TeilnehmerInnen können sich durch den Einsatz von Mikrofon und Webkamera am Online-Seminar beteiligen.
Voraussetzungen für die optimale Nutzung:
Ältere Betriebssysteme (Windows 7 und älter) und Browserversionen unterliegen Einschränkungen.
Bei Nutzung beispielsweise des Internet Explorers von Microsoft werden Sie auf einen Live-Stream/Webcast umgeleitet, hier ist keine aktive Teilnahme am Webinar außer im Chat möglich ist.
>> Weiterlesen "Technische Voraussetzungen"
>> Weiterlesen "Als Teilnehmer im Seminarraum - Alle Funktionen im Überblick"
Bei Fragen zu Ihrer Technik, bestehender Firewall und Filter wenden Sie sich bitte an Ihren Systemadministrator.
Ablauf von Online-Seminaren:
2 Tage vor dem Seminartermin erhalten Sie eine E-Mail mit einem Anmeldelink. Bitte beachten Sie hierfür auch den Eingang Ihres Spam-Ordners.
Die Seminarunterlagen werden kurz vor dem Webinar als PDF zur Verfügung gestellt.
Sie erhalten per Mail ein Teilnahmezertifikat, welches die Zeitstunden vermerkt, so dass Sie dieses bei Ihrer Rechtsanwaltskammer als Fortbildungsnachweis einreichen können (Fortbildungsnachweis § 15 FAO).