Strategien und Praxisbeispiele
Anhand praxisnaher Beispiele und Rahmenbedingen sowie konkreter Techniken erfahren Sie, wie Ausschreibungsverfahren für die Beschaffung von Beratungsleistungen effizient gestalten können.
Bitte beachten Sie die untenstehenden Hinweise zu den technischen Voraussetzungen.
Die Beschaffung von Beratungsleistungen stellt öffentliche Auftraggeber oft vor besondere Herausforderungen, da die genaue Beschreibung der zu erbringenden Leistungen komplex ist. Mit dem wachsenden Fokus auf Digitalisierung und dem damit zunehmenden Beratungsbedarf ist es unerlässlich, dass Vergabestellen gut strukturierte und effiziente Ausschreibungsverfahren nutzen. Dieses Seminar bietet einen praxisnahen Ansatz zur Bewältigung dieser Herausforderungen und zeigt auf, wie durch strategische Planung und den Einsatz moderner Technologien, wie z.B. KI Effizienzgewinne erzielt werden können.
Das Seminar kombiniert theoretische Grundlagen mit praxisnahen Beispielen. Die Teilnehmer erhalten nicht nur einen Einblick in die rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen, sondern auch konkrete Werkzeuge und Techniken, um Ausschreibungsverfahren effizienter zu gestalten.
Das Seminar richtet sich an öffentliche Auftraggeber, die mit der Organisation von Auftragsvergaben betraut sind. Praxiskenntnisse im Bereich der Öffentlichen Auftragsvergabe sollten vorhanden sein.
Vorbereitung der Beschaffung von Beratungsleistungen:
Durchführung des Vergabeverfahrens
Erfolgreiche Durchführungsphase
Praktische Fragen:
Nutzung von IT-Tools:
Das Seminar wird über die technische Lösung von edudip durchgeführt.
Technische Voraussetzungen:
Eine ausführliche Beschreibung der technischen Voraussetzungen finden Sie hier.
Seminarablauf:
Zwei Tage vor dem Seminartermin erhalten Sie eine E-Mail mit einem Anmeldelink. Bitte überprüfen Sie auch Ihren Spam-Ordner.
Die Seminarunterlagen werden kurz vor dem Seminar als PDF zur Verfügung gestellt.
Im Anschluss an das Seminar erhalten Sie ein Teilnahmezertifikat. Dies können Sie bei Ihrer Rechtsanwaltskammer als Fortbildungsnachweis gemäß § 15 FAO einreichen.