
Krenare Bujupi
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht, Fachanwältin für Vergaberecht, Webeler Rechtsanwälte, Koblenz
Mehr zu Ihrer DozentinFrühbucherpreis (Aktiv bis 16.06.2026)
370,- EUR
zzgl. Mwst.
Normalpreis
420,- EUR
zzgl. Mwst.
Datum & Uhrzeit:
16.07.2026 · 09:00 – 13:00 Uhr
17.07.2026 · 09:00 – 13:00 Uhr
Teilnahme beinhaltet:
– Ein offizielles Teilnehmerzertifikat als Nachweis Ihrer Teilnahme gemäß § 15 FAO
– Umfangreiche Arbeitsunterlagen zur Unterstützung und Vertiefung des Seminarinhalts
Ablauf des Seminars:
Zwei Tage vor dem Seminartermin erhalten Sie eine E-Mail mit einem Anmeldelink. Bitte überprüfen Sie auch Ihren Spam-Ordner.
Die Seminarunterlagen werden kurz vor dem Seminar als PDF zur Verfügung gestellt.
Technische Voraussetzungen:
Informationen zu den technischen Voraussetzungen bei Online-Seminaren
Frühbucherpreis (Aktiv bis 14.09.2026)
370,- EUR
zzgl. Mwst.
Normalpreis
420,- EUR
zzgl. Mwst.
Datum & Uhrzeit:
14.10.2026 · 09:00 – 13:00 Uhr
15.10.2026 · 09:00 – 13:00 Uhr
Teilnahme beinhaltet:
– Ein offizielles Teilnehmerzertifikat als Nachweis Ihrer Teilnahme gemäß § 15 FAO
– Umfangreiche Arbeitsunterlagen zur Unterstützung und Vertiefung des Seminarinhalts
Ablauf des Seminars:
Zwei Tage vor dem Seminartermin erhalten Sie eine E-Mail mit einem Anmeldelink. Bitte überprüfen Sie auch Ihren Spam-Ordner.
Die Seminarunterlagen werden kurz vor dem Seminar als PDF zur Verfügung gestellt.
Technische Voraussetzungen:
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Passen Sie die Inhalte individuell an Ihre Anforderungen an und profitieren Sie von praxisnaher Wissensvermittlung
– bei Ihnen vor Ort
Die VOB/B ist die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil B, die spezielle Regelungen für Bauverträge enthält. Sie dient als Ergänzung zum Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und regelt insbesondere Rechte und Pflichten bei öffentlichen Bauaufträgen.
Die VOB/B wird wirksam vereinbart, wenn sie ausdrücklich und eindeutig im Bauvertrag oder in den Ausschreibungsunterlagen als Vertragsgrundlage genannt wird. Ohne eine solche Vereinbarung gelten die allgemeinen Regelungen des BGB.
Die Unterschiede beeinflussen die Vertragsgestaltung, Haftung, Vergütung und Mängelansprüche bei Bauleistungen. Fehlende Kenntnisse können zu unerwünschten rechtlichen Konsequenzen und Streitigkeiten führen.
Die VOB/B ist besonders relevant für öffentliche Auftraggeber, Bauleiter, Projektsteuerer sowie Mitarbeitende in Leitungspositionen und Sachbearbeitende, die mit der Vergabe und Abwicklung von Bauleistungen befasst sind.
Die VOB/B ist eine speziell für Bauverträge entwickelte Vertragsordnung mit detaillierten Regelungen zu Bauleistungen, während allgemeine Geschäftsbedingungen allgemeine Vertragsbedingungen ohne branchenspezifischen Fokus darstellen.
Die VOB/B ist ein Regelwerk für Bauverträge im Bereich öffentlicher Aufträge. Sie wird rechtlich eingeordnet und im Verhältnis zum BGB-Vertrag abgegrenzt. Für ihre Wirksamkeit kommt es darauf an, ob sie wirksam vereinbart wurde und ob Abweichungen vorliegen.
Die wirksame Vereinbarung der VOB/B ist ein zentraler Punkt bei Bauverträgen. Entscheidend ist, dass sie rechtlich korrekt einbezogen wird; andernfalls können sich andere Rechtsfolgen ergeben. Abweichungen von der VOB/B können zudem Konsequenzen nach sich ziehen.
Die VOB/B ist besonders relevant bei öffentlichen Ausschreibungen von Bauleistungen. Sie spielt außerdem eine wichtige Rolle bei Fragen zu Vergütung, Nachträgen, Mehrkosten wegen Bauzeitverzögerung, Abnahme, Mängelansprüchen, Kündigung und Ersatzvornahme. Wissenslücken können dabei zu unerwünschten Ergebnissen führen.
Geeignet ist es für Leitungspositionen, leitende Mitarbeitende und Sachbearbeitende, die mit der Vergabe von Bauleistungen befasst sind. Es richtet sich vor allem an Personen mit wenig bis keiner Erfahrung im Umgang mit der VOB/B. Auch öffentliche Auftraggeber, die Bauleitung, Projektsteuerung oder sonstige Betreuung übernehmen, gehören zur Zielgruppe.
Die VOB/B und der BGB-Vertrag unterscheiden sich in ihrer rechtlichen Einordnung und in den geltenden Regelungen. Das Seminar behandelt diese Unterschiede ausdrücklich als Grundlagenthema. Auch die Folgen von Abweichungen von der VOB/B werden dabei thematisiert.
Die VOB/B ist ein Regelwerk für Bauverträge, das im Bereich öffentlicher Ausschreibungen eine zentrale Rolle spielt. Sie ist rechtlich einzuordnen und von einem BGB-Vertrag abzugrenzen. Für ihre Wirksamkeit kommt es darauf an, dass sie wirksam vereinbart worden ist.
Die VOB/B enthält spezielle Regelungen für Bauverträge, während ein BGB-Vertrag den allgemeinen zivilrechtlichen Vorschriften folgt. Unterschiede bestehen insbesondere bei der rechtlichen Einordnung, der Vereinbarung und den Folgen von Abweichungen. Welche Regelung gilt, hängt davon ab, wie der Vertrag ausgestaltet ist.
Die VOB/B ist wirksam vereinbart, wenn sie wirksam in den Vertrag einbezogen worden ist. Abweichungen von der VOB/B können rechtliche Folgen haben und durch die Rechtsprechung relevant werden. Deshalb ist die Vertragsgestaltung für ihre Geltung entscheidend.
Besonders relevant ist die VOB/B für öffentliche Auftraggeber, die Bauleistungen vergeben oder Bauausschreibungen vorbereiten. Dazu zählen Leitungspositionen, leitende Mitarbeitende und Sachbearbeitende mit wenig oder keiner Erfahrung im Umgang mit der VOB/B. Auch Personen, die Bauleitung, Projektsteuerung oder sonstige Betreuung übernehmen, gehören zur Zielgruppe.
Die Vergütung betrifft die vereinbarte Bezahlung für die Bauleistung. Nachträge und Mehrkosten wegen Bauzeitverzögerung betreffen zusätzliche oder veränderte Ansprüche, die im Verlauf der Ausführung entstehen können. Beide Themen sind typische Anwendungsfälle der VOB/B im Bauvertragsrecht.
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