
Maurice Reichstein
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht, DAGEFÖRDE Öffentliches Wirtschaftsrecht Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Mehr zu Ihrem DozentenHinweis: Aktuell gibt es noch keinen neuen Termin für dieses Seminar.
Falls Sie informiert werden möchten, wann dieses Seminar wieder angeboten wird, melden Sie sich bitte bei uns. Alternativ bieten wir das Seminar jederzeit auch gerne als Inhouse-Schulung an.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Passen Sie die Inhalte individuell an Ihre Anforderungen an und profitieren Sie von praxisnaher Wissensvermittlung
– bei Ihnen vor Ort
Gemeint ist die vereinfachte Vergabe von Architekten- und Ingenieurleistungen unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen. Sie ist trotz vergaberechtlicher Vorgaben möglich, wenn die einschlägigen Ausnahmetatbestände vorliegen und beachtet werden. Entscheidend ist dabei eine rechtssichere Begründung und Dokumentation.
Maßgeblich sind die anwendbaren vergaberechtlichen Normen, der geschätzte Auftragswert und die Schwellenwerte. Außerdem ist zu prüfen, ob Sonderregelungen in der VgV oder UVgO greifen. Erst danach lässt sich bestimmen, ob ein vereinfachtes Verfahren zulässig ist.
Eine vereinfachte Vergabe kommt in Betracht, wenn der Anwendungsbereich der Sonderregelungen eröffnet ist und die Voraussetzungen des § 50 UVgO erfüllt sind. Die Ausnahmen müssen erkannt und nachvollziehbar dokumentiert werden. Andernfalls können rechtliche Risiken bis hin zu Nachprüfungsverfahren entstehen.
Relevant ist es vor allem für Mitarbeitende öffentlicher Auftraggeber, insbesondere in Vergabestellen sowie Bau- und Planungsämtern. Auch Architekten, Ingenieure und Rechtsberatende, die mit der Vergabe von Planungsleistungen befasst sind, gehören zur Zielgruppe. Der Fokus liegt auf Personen, die vergaberechtliche Entscheidungen vorbereiten oder begleiten.
Die freihändige Vergabe ist ein vereinfachtes Verfahren und setzt besondere rechtliche Voraussetzungen voraus. Andere Vergabeverfahren folgen regelmäßig strengeren formalen Anforderungen und einem anderen Verfahrensablauf. Die Abgrenzung ist wichtig, weil sie die Zulässigkeit und die Dokumentationspflichten unmittelbar beeinflusst.
Ihr Dozent

Maurice Reichstein
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht, DAGEFÖRDE Öffentliches Wirtschaftsrecht Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Mehr zu Ihrem DozentenTermine
Preise
Der DVNW Beschaffungslehrgang ist Ihre Eintrittskarte in die Welt der praxisgerechten Beschaffung.
Sprechen Sie uns an – wir freuen uns auf Sie!


Bleiben Sie informiert über neue Seminare, Kongresse und News zu der DVNW Akademie.