Möglichkeiten und Grenzen
Ein Vergabeverfahren wird normalerweise mit dem Zuschlag beendet. Will oder kann der öffentliche Auftraggeber den Zuschlag jedoch nicht erteilen, so steht ihm für die Beendigung des Vergabeverfahrens das Instrument der Aufhebung zur Verfügung. Das Seminar gibt einen Überblick über die Vorgaben, welche vergaberechtlichen Hürden zu nehmen sind, um eine rechtssichere Beendigung des Vergabeverfahrens zu ermöglichen.
Bitte beachten Sie die untenstehenden Hinweise zu den technischen Voraussetzungen.
Aufhebung und Rückversetzung sind eine notwendige Gestaltungsmöglichkeit des Auftraggebers im Vergabeverfahren, wenn ein Zuschlag nicht oder nicht sinnvoll möglich ist. Die Hürden für eine vergaberechtlich gerechtfertigte, aber auch an eine sachlich gerechtfertigte Aufhebung sind jedoch nicht zu unterschätzen. Auch eine Rückversetzung muss bestimmten formellen Vorgaben genügen. Die rechtlichen Voraussetzungen, die an diese Art der Beendigung eines Vergabeverfahrens gestellt werden, sind daher maßgebliches, praxisrelevantes Wissen für jeden, der mit der Vergabe von öffentlichen Aufträgen betraut ist.
Das Seminar stellt die vergaberechtlichen Anforderungen an die Aufhebung und Rückversetzung eines Vergabeverfahrens und deren Folgen dar.
Ziel des Seminars ist es, ein Problembewusstsein für die Voraussetzungen einer Aufhebung bzw. einer Rückversetzung zu schaffen, um die Beschaffungsverantwortlichen in die Lage zu versetzen, typische Fehler zu vermeiden.
Das Seminar richtet sich an öffentliche Auftraggeber sowie alle weiteren Personen, die mit der Organisation und Durchführung von Auftragsvergaben betraut sind.
Grundkenntnisse im Bereich der Öffentlichen Auftragsvergabe sind zum besseren Verständnis der Seminarinhalte von Vorteil.
Dieses Seminar wird online durchgeführt. Als technische Lösung wird die Online-Seminar-Software von edudip eingesetzt. Diese wird in Deutschland entwickelt, betreut und in deutschen Rechenzentren gehosted.
Technische Voraussetzungen für die Teilnahme am Webinar:
Zur Teilnahme am Online-Seminar wird ein Desktop-PC, Laptop oder anderes mobiles Endgerät (z.B. Tablet) benötigt.
Eine Webkamera und/oder Mikrofon ist nicht zwingend erforderlich, da jede/r TeilnehmerIn des Webinars individuell entscheiden kann, ob man sich aktiv durch Ton-/Bildbeiträge beteiligt. Allen TeilnehmerInnen steht eine Chatfunktion zur Verfügung, um Fragen stellen zu können.
Die Software ist webbasiert und ohne Download eines Programms und dessen Installation einsetzbar. Die Anwendung wird über den Browser aufgerufen und ausgeführt. Plug-ins im Browser sind nicht erforderlich.
Uneingeschränkt funktionieren die Browser Firefox und Chrome, d.h. TeilnehmerInnen können sich durch den Einsatz von Mikrofon und Webkamera am Online-Seminar beteiligen.
Voraussetzungen für die optimale Nutzung:
Ältere Betriebssysteme (Windows 7 und älter) und Browserversionen unterliegen Einschränkungen.
Bei Nutzung beispielsweise des Internet Explorers von Microsoft werden Sie auf einen Live-Stream/Webcast umgeleitet, hier ist keine aktive Teilnahme am Webinar außer im Chat möglich ist.
>> Weiterlesen "Technische Voraussetzungen"
>> Weiterlesen "Als Teilnehmer im Seminarraum - Alle Funktionen im Überblick"
Bei Fragen zu Ihrer Technik, bestehender Firewall und Filter wenden Sie sich bitte an Ihren Systemadministrator.
Ablauf von Online-Seminaren:
2 Tage vor dem Seminartermin erhalten Sie eine E-Mail mit einem Anmeldelink. Bitte beachten Sie hierfür auch den Eingang Ihres Spam-Ordners.
Die Seminarunterlagen werden kurz vor dem Webinar als PDF zur Verfügung gestellt.
Sie erhalten per Mail ein Teilnahmezertifikat, welches die Zeitstunden vermerkt, so dass Sie dieses bei Ihrer Rechtsanwaltskammer als Fortbildungsnachweis einreichen können (Fortbildungsnachweis § 15 FAO).
Ort | Termin | Uhrzeit | Freie Plätze | Auswahl |
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Online-Seminar | 28.02.2024 | 09:30 - 12:30 Uhr | Jetzt buchen | |
Online-Seminar | 15.04.2024 | 09:30 - 12:30 Uhr | Jetzt buchen |