
Katharina Bartetzky-Olbermann
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin), Fachanwältin für Vergaberecht, Procurement Law, BWI GmbH
Mehr zu Ihrer DozentinNormalpreis
390,- EUR
zzgl. Mwst.
Frühbucherpreis (Aktiv bis 31.05.2026)
340,- EUR
zzgl. Mwst.
Datum & Uhrzeit:
30.06.2026 · 09:00 – 16:00 Uhr
Teilnahme beinhaltet:
– Ein offizielles Teilnehmerzertifikat als Nachweis Ihrer Teilnahme gemäß § 15 FAO
– Umfangreiche Arbeitsunterlagen zur Unterstützung und Vertiefung des Seminarinhalts
Ablauf des Seminars:
Zwei Tage vor dem Seminartermin erhalten Sie eine E-Mail mit einem Anmeldelink. Bitte überprüfen Sie auch Ihren Spam-Ordner.
Die Seminarunterlagen werden kurz vor dem Seminar als PDF zur Verfügung gestellt.
Technische Voraussetzungen:
Informationen zu den technischen Voraussetzungen bei Online-Seminaren
Frühbucherpreis (Aktiv bis 29.09.2026)
340,- EUR
zzgl. Mwst.
Normalpreis
390,- EUR
zzgl. Mwst.
Datum & Uhrzeit:
29.10.2026 · 09:00 – 16:00 Uhr
Teilnahme beinhaltet:
– Ein offizielles Teilnehmerzertifikat als Nachweis Ihrer Teilnahme gemäß § 15 FAO
– Umfangreiche Arbeitsunterlagen zur Unterstützung und Vertiefung des Seminarinhalts
Ablauf des Seminars:
Zwei Tage vor dem Seminartermin erhalten Sie eine E-Mail mit einem Anmeldelink. Bitte überprüfen Sie auch Ihren Spam-Ordner.
Die Seminarunterlagen werden kurz vor dem Seminar als PDF zur Verfügung gestellt.
Technische Voraussetzungen:
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– bei Ihnen vor Ort
Die Angebotswertung ist die Prüfung und Bewertung der eingegangenen Angebote nach den Vorgaben der Vergabeverordnung (VgV). Sie umfasst insbesondere die formale Prüfung, die Eignungsprüfung, die Prüfung ungewöhnlich niedriger Angebote und die Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots. Dabei sind die gesetzlichen Vorgaben und die dem Auftraggeber zustehenden Beurteilungs- und Ermessensspielräume zu beachten.
Zunächst werden die Angebote formal geprüft, anschließend folgen die Eignungsprüfung und die Prüfung möglicher Ausschlussgründe. Danach wird die Angemessenheit der Angebotspreise geprüft, insbesondere bei ungewöhnlich niedrigen Angeboten, bevor das wirtschaftlich günstigste Angebot anhand der Zuschlagskriterien ermittelt wird. In jeder Phase kommt es auf die richtige Prüfungsreihenfolge, die Dokumentation und den Umgang mit Aufklärungs- und Nachforderungsmöglichkeiten an.
Eine Aufklärung oder Nachforderung wird vor allem dann relevant, wenn Angaben unklar, unvollständig oder zweifelhaft sind oder formelle Fehler im Angebot vorliegen. Genannt werden insbesondere Eignungsnachweise, leistungsbezogene Unterlagen und Preisangaben. Die Durchführung und Dokumentation dieser Schritte ist wichtig, weil sie die Rechtmäßigkeit der Wertung beeinflussen kann.
Besonders relevant ist es für Personen, die mit der Organisation und Durchführung von Angebotswertungen betraut sind. Ebenso betrifft es Personen auf Bieterseite, die Angebote erstellen oder auf Nachfragen des öffentlichen Auftraggebers reagieren müssen. Grundkenntnisse im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe sollten vorhanden sein.
Die Eignungsprüfung betrifft die Frage, ob ein Bieter die fachlichen, wirtschaftlichen und rechtlichen Anforderungen erfüllt und ob Ausschlussgründe vorliegen. Die Wirtschaftlichkeitsprüfung dient dagegen dazu, das wirtschaftlich günstigste Angebot anhand der Zuschlagskriterien zu ermitteln. Beide Prüfungen verfolgen unterschiedliche Ziele und erfolgen in verschiedenen Phasen der Angebotswertung.
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Katharina Bartetzky-Olbermann
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin), Fachanwältin für Vergaberecht, Procurement Law, BWI GmbH
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Dr. Johannes M. Jäger, LL.M.
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Vergaberecht, IPP Legal/KfW Bankengruppe
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