
Martin Krämer
Rechtsanwalt, Ltd. Städt. Rechtsdirektor a. D.; Ehemaliger Leiter des Zentralen Vergabeamtes der Bundesstadt Bonn
Mehr zu Ihrem DozentenFrühbucherpreis (Aktiv bis 25.08.2026)
200,- EUR
zzgl. Mwst.
Normalpreis
250,- EUR
zzgl. Mwst.
Datum & Uhrzeit:
24.09.2026 · 10:00 – 12:00 Uhr
Teilnahme beinhaltet:
– Ein offizielles Teilnehmerzertifikat als Nachweis Ihrer Teilnahme gemäß § 15 FAO
– Umfangreiche Arbeitsunterlagen zur Unterstützung und Vertiefung des Seminarinhalts
Ablauf des Seminars:
Zwei Tage vor dem Seminartermin erhalten Sie eine E-Mail mit einem Anmeldelink. Bitte überprüfen Sie auch Ihren Spam-Ordner.
Die Seminarunterlagen werden kurz vor dem Seminar als PDF zur Verfügung gestellt.
Technische Voraussetzungen:
Informationen zu den technischen Voraussetzungen bei Online-Seminaren
Passen Sie die Inhalte individuell an Ihre Anforderungen an und profitieren Sie von praxisnaher Wissensvermittlung
– bei Ihnen vor Ort
Angebotsaufklärung bezeichnet das Vorgehen, Unklarheiten, Widersprüchlichkeiten oder offene Punkte in einem Bieterangebot zu klären. Sie dient dazu, den Inhalt eines Angebots besser zu verstehen und die Angebotsprüfung zu vervollständigen. Ihre Möglichkeiten und Grenzen hängen davon ab, ob das Angebot überhaupt noch aufklärungsfähig ist oder bereits auszuschließen ist.
Aufklärungsverhandlungen erfolgen, indem der Auftraggeber Unklarheiten im Angebot gezielt anspricht und die erforderlichen Informationen einholt. Dabei müssen die Grenzen der zulässigen Aufklärung beachtet werden, damit das Angebot nicht unzulässig verändert wird. Die Bewertung der Ergebnisse richtet sich nach den vergaberechtlichen Vorgaben und der Rechtsprechung.
Ein Angebot ist auszuschließen, wenn die festgestellten Mängel nicht mehr durch zulässige Aufklärung behoben werden können. Nach dem Kontext besteht ausdrücklich keine Aufklärung bei Angebotsausschluss. Ob ein Ausschluss erforderlich ist, hängt daher davon ab, ob die Unklarheit noch innerhalb der zulässigen Grenzen der Angebotsprüfung geklärt werden kann.
Das Thema richtet sich an Personen, die mit der Durchführung öffentlicher Auftragsvergaben befasst sind. Dazu gehören auch Revisions- und Rechnungsprüfung, Leitungsebenen, Bieterunternehmen sowie Beraterinnen und Berater. Es ist damit für verschiedene Rollen im Vergabeprozess relevant.
Die Angebotsaufklärung befasst sich mit Unklarheiten, Widersprüchlichkeiten und der Frage, ob ein Angebot noch zulässig geklärt werden kann. Die Preisprüfung konzentriert sich dagegen auf die Bewertung von Angebotspreisen, insbesondere wenn ein Preis ungewöhnlich niedrig erscheint. Beide Bereiche haben unterschiedliche Prüfungszwecke, können sich in der Praxis aber überschneiden.
Ihr Dozent

Martin Krämer
Rechtsanwalt, Ltd. Städt. Rechtsdirektor a. D.; Ehemaliger Leiter des Zentralen Vergabeamtes der Bundesstadt Bonn
Mehr zu Ihrem DozentenTermine
Preise
Der DVNW Beschaffungslehrgang ist Ihre Eintrittskarte in die Welt der praxisgerechten Beschaffung.
Sprechen Sie uns an – wir freuen uns auf Sie!

Teamleiter Fortbildungen
Daniel Buschermöhle
T: +49 (0) 30 20 63 32 36
M: +49 (0) 170 22 45 767
daniel.buschermoehle@dvnw.de

Bleiben Sie informiert über neue Seminare, Kongresse und News zu der DVNW Akademie.