Impuls-Webinar – Professionelle Angebotserstellung für Bieter

Impuls-Webinar – Professionelle Angebotserstellung für Bieter

Punkteausbeute erhöhen – Spielregeln zum eigenen Vorteil nutzen

Teilnehmer dieses Webinars erfahren, welche Wege es gibt, die Punkteausbeute in Vergaben signifikant zu erhöhen und die dahinterliegenden Prozesse zu professionalisieren.

Bitte beachten Sie die untenstehenden Hinweise zu den technischen Voraussetzungen.

In Ausschreibungen, in denen die Qualität Wertungsbestandteil ist, erreichen viele Bieter nicht die nach eigenem Maßstab angemessene Punktzahl. Technisch einwandfreie und nach Ansicht des Bieters optimal passende Lösungen kommen immer wieder nicht zum Zuge. Dabei haben die Bieter ihre Lösung oder Leistung manchmal einfach nur nicht richtig kommuniziert.

Ein möglicher Grund: Die nur technisch versierte Darstellung der Lösung genügt in den meisten Fällen nicht. Insbesondere gilt dies, wenn die Vergabestelle den Mehrwert-Transfer in den eingereichten Antworten und Konzepten selbst gestalten muss, dies aufgrund des bestehenden Wissensvorsprungs des Bieters aber nicht durchgängig kann. Auch wenn die zu den Herausforderungen passende Lösung in ihrer Darstellung nicht zu den verlangten Wertungskriterien passt, investieren Firmen zumeist ohne Erfolg in eine Ausschreibung.

Mitarbeiter, die regelmäßig technische Spezifikationen lesen und schreiben, sind zudem selten ‚vertriebliche‘ Kommunikations- oder Schreibprofis und kennen ebenso selten die Spielregeln der öffentlichen Vergabe. Für die Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen ist jedoch beides wichtig.
 

Teilnehmer dieses Webinars erfahren, welche Wege es gibt, die Punkteausbeute in Vergaben regelmäßig zu erhöhen und die dafür notwendigen Prozesse professioneller zu gestalten.

Das Webinar richtet sich an alle Personen, die regelmäßig in die Angebotserstellung eingebunden sind. Es ist rollenunabhängig geeignet für Angebotsmanager, Vertriebsmitarbeiter und regelmäßig in die Angebotserstellung involvierte Fachexperten.
 

Dieses Seminar wird als Webinar durchgeführt. Als technische Lösung wird die Webinar-Software von edudip eingesetzt. Diese wird in Deutschland entwickelt, betreut und in deutschen Rechenzentren gehosted.

Technische Voraussetzungen für die Teilnahme am Webinar:

Zur Teilnahme am Webinar wird ein Desktop-PC, Laptop oder anderes mobiles Endgerät (z.B. Tablet) benötigt.

Eine Webkamera und/oder Mikrofon ist nicht zwingend erforderlich, da jede/r TeilnehmerIn des Webinars individuell entscheiden kann, ob man sich aktiv durch Ton-/Bildbeiträge beteiligt. Allen TeilnehmerInnen steht eine Chatfunktion zur Verfügung, um Fragen stellen zu können.

Die Webinar-Software ist webbasiert und ohne Download eines Programms und dessen Installation einsetzbar. Die Anwendung wird über den Browser aufgerufen und ausgeführt. Plug-ins im Browser sind nicht erforderlich.

Uneingeschränkt funktionieren die Browser Firefox und Chrome, d.h. TeilnehmerInnen können sich durch den Einsatz von Mikrofon und Webkamera am Webinar beteiligen.

Voraussetzungen für die optimale Nutzung:

Ältere Betriebssysteme (Windows 7 und älter) und Browserversionen unterliegen Einschränkungen.
Bei Nutzung beispielsweise des Internet Explorers von Microsoft werden Sie auf einen Live-Stream/Webcast umgeleitet, hier ist keine aktive Teilnahme am Webinar außer im Chat möglich ist. 

>> Weiterlesen "Technische Voraussetzungen"

>> Weiterlesen "Als Teilnehmer im Webinarraum - Alle Funktionen im Überblick"

Bei Fragen zu Ihrer Technik, bestehender Firewall und Filter wenden Sie sich bitte an Ihren Systemadministrator.
 

Ablauf von Webinaren:

2 Tage vor dem Seminartermin erhalten Sie eine E-Mail mit einem Anmeldelink. Bitte beachten Sie hierfür auch den Eingang Ihres Spam-Ordners.

Die Seminarunterlagen werden kurz vor dem Webinar als PDF zur Verfügung gestellt.

Die Webinare werden je nach Dauer in 3 - 4 Blöcken á 1,5 h Stunden durchgeführt mit kürzeren Pausen und einer längeren Mittagspause.

Sie erhalten postalisch ein Teilnahmezertifikat, welches die Zeitstunden vermerkt, so dass Sie dieses bei Ihrer Rechtsanwaltskammer als Fortbildungsnachweis einreichen können (Fortbildungsnachweis § 15 FAO).